Straßenbeleuchtungmodelle Neukölln

Welche Straßenbeleuchtungmodelle werden genutzt und deren Standorte (Einsatzbereiche) im Bezirk?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
Frederik Straßenlampenkultur
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
Frederik Straßenlampenkultur
Betreff
Straßenbeleuchtungmodelle Neukölln [#16396]
Datum
14. April 2016 13:30
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Straßenbeleuchtungmodelle werden genutzt und deren Standorte (Einsatzbereiche) im Bezirk?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frederik Straßenlampenkultur <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frederik Straßenlampenkultur

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Sehr geehrte Damen und Herren, das Bezirksamt Neukölln von Berlin, Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste, Str…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
Ihre Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz zu Straßenbeleuchtungmodelle Neukölln= 20vom 14.4.16
Datum
14. April 2016 17:53
Status
Warte auf Antwort
VoskampWieland.vcf
368 Bytes


Sehr geehrte Damen und Herren, das Bezirksamt Neukölln von Berlin, Abteilung Bauen, Natur und Bürgerdienste, Straßen- und Grünflächenamt ist für die Verwaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung nicht zu ständig. Ich habe daher ihren an die zuständige Behörde weitergeleitet. Sie finden diese Behörde im Internet unter der Webseite: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/beleuchtung/index.shtml Mit freundlichen Grüßen