Straßenbeleuchtungmodelle Pankow

Welche Straßenbeleuchtungmodelle werden genutzt und deren Standorte (Einsatzbereiche) im Bezirk?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
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Frederik Straßenlampenkultur
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow Details
Von
Frederik Straßenlampenkultur
Betreff
Straßenbeleuchtungmodelle Pankow [#16401]
Datum
14. April 2016 13:35
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Straßenbeleuchtungmodelle werden genutzt und deren Standorte (Einsatzbereiche) im Bezirk?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frederik Straßenlampenkultur <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frederik Straßenlampenkultur

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Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist am 14.04.2016 im St…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Pankow
Betreff
Antw: Wtrlt: Straßenbeleuchtungmodelle Pankow [#16401]
Datum
15. April 2016 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist am 14.04.2016 im Straßen- und Grünflächenamt Pankow eingegangen. Die Aufgaben für die Öffentliche Beleuchtung in Berlin und somit selbstverständlich auch für den Bezirk Pankow sind bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zentralisiert. Somit habe ich Ihre Anfrage heute zuständigkeitshalber an die Leiterin des Objektmanagements - Bereich Öffentlich Beleuchtung - Frau Hoffschröer, SenStadtUm X OB, weitergeleitet. Freundliche Grüße Im Auftrag Stephan Bollmann 1 Bezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Straßen- und Grünflächenamt SGA 4 Tel.: (030) 90295 8539 ( tel:030902958539) Fax: (030) 90295 8629 ( tel:030902958629) <<E-Mail-Adresse>> >>> Von: Jana Kischelewicz An:Stephan Bollmann Datum: 14.04.2016 15:18 Betreff: Wtrlt: Straßenbeleuchtungmodelle Pankow [#16401] >>> Von: Frederik Straßenlampenkultur <<Name und E-Mail-Adresse>> An:<<Name und E-Mail-Adresse>> Datum: 14.04.2016 13:35 Betreff: Straßenbeleuchtungmodelle Pankow [#16401] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Straßenbeleuchtungmodelle werden genutzt und deren Standorte (Einsatzbereiche) im Bezirk? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen