Straßenliste der Gemeinde Weyhe zur Nutzung in OpenStreetMap

Anfrage an: Gemeinde Weyhe

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin Beitragender für den freien Online-Kartendienst OpenStreetMap.

Die Gemeinde hat im Januar 2014 für die Qualitätssicherungs-Anwendung "OpenStreetMap-Straßenlistenauswertung auf regio-osm.de" eine Liste aller durch die Gemeinde öffentlich gewidmeten Straßen zur Verfügung gestellt um diese gegen die OpenStreetMap Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen.

Da diese Daten nun über 7 Jahre alt sind, möchte ich Sie bitten, mir eine aktualisierte Straßenliste der Gemeinde unterteilt nach Ortsteilen in einem maschinenlesbaren Format (also Excel (.xls, .xlsx, .csv) oder einem sonstigen Text-Format, bitte kein PDF da daraus das Kopieren viel Handarbeit bedeutet) zur Verfügung zu stellen.

Sie können diese Datei gerne an meine E-Mail-Adresse bei fragdenstaat.de senden so dass diese an der zentralisierten Stelle verfügbar ist.

Es folgen Hinweise zu OpenStreetMap, falls Ihnen dieser Dienst nicht bekannt sein sollte:

Das Ziel von OpenStreetMap ist es, eine freie Landkarte von Deutschland und der Welt zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein gemeinnütziges Projekt, quasi die Wikipedia für Geo-Daten. Mitmachen kann, soll und darf jeder. Auf Basis öffentlich verfügbarer und zugänglicher Daten wird die OpenStreetMap-Datenbank ergänzt und gepflegt, die dann als elektronische Landkarte bei http://www.openstreetmap.de einsehbar ist. Die gesammelten Daten stehen jedermann und zu beliebigen Zwecken unter einer sogenannten „Open Database License (ODbL)“ zur Verfügung. Diese Lizenz ist weit verbreitet und sieht vor, dass die Daten beliebig genutzt werden können, Ergänzungen und Erweiterungen aber immer wieder dem gemeinnützen Projekt zufließen.

Es folgt ein Auszug von Organisationen und Unternehmen in Deutschland, die sich bereits durch Datenspenden an dem Projekt beteiligt haben: Bundesministerium des Innern, Stadt Rostock, DB Station&Service AG, LVG Bayern, Land Nordrhein-Westfalen, Verkehrsverbund Großraum Nürnberg, RWE e-mobility, Statistisches Bundesamt Deutschland, Verkehrsplanungsamt der Stadt Nürnberg, Bundesanstalt für Straßenwesen, Nahverkehr Schwerin.

Mit diesem Schreiben möchte ich Sie konkret bitte, die o.g. Daten dem Projekt OpenStreetMap bereitstellen können und wollen, so dass diese innerhalb der Regeln und der Lizenz des Projektes genutzt werden können.

Sollten Sie weitergehende Fragen zum Projekt OpenStreetMap oder der von OpenStreetMap verwendeten Open Database License haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, weitere Informationen bereitzustellen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Gemeinde Weyhe lieferte eine 2018 aktualisierte Liste der in der Gemeinde öffentlich gewidmeten Straßen für die weitere Verwendung in OpenStreetMap gemäß der Open Database Licence. Weiterhin wurde die korrekte (gekürzte) Schreibweise der Dr.-Willms-Straße geklärt.

Die Angaben wurden mit Changeset https://www.openstreetmap.org/changeset… in den Ways https://www.openstreetmap.org/way/42164… und https://www.openstreetmap.org/way/42789… angepasst.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2021
  • Frist
    23. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Beitragender für den freien Online-Kartendienst…
An Gemeinde Weyhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenliste der Gemeinde Weyhe zur Nutzung in OpenStreetMap [#228621]
Datum
21. September 2021 09:30
An
Gemeinde Weyhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Beitragender für den freien Online-Kartendienst OpenStreetMap. Die Gemeinde hat im Januar 2014 für die Qualitätssicherungs-Anwendung "OpenStreetMap-Straßenlistenauswertung auf regio-osm.de" eine Liste aller durch die Gemeinde öffentlich gewidmeten Straßen zur Verfügung gestellt um diese gegen die OpenStreetMap Daten auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen. Da diese Daten nun über 7 Jahre alt sind, möchte ich Sie bitten, mir eine aktualisierte Straßenliste der Gemeinde unterteilt nach Ortsteilen in einem maschinenlesbaren Format (also Excel (.xls, .xlsx, .csv) oder einem sonstigen Text-Format, bitte kein PDF da daraus das Kopieren viel Handarbeit bedeutet) zur Verfügung zu stellen. Sie können diese Datei gerne an meine E-Mail-Adresse bei fragdenstaat.de senden so dass diese an der zentralisierten Stelle verfügbar ist. Es folgen Hinweise zu OpenStreetMap, falls Ihnen dieser Dienst nicht bekannt sein sollte: Das Ziel von OpenStreetMap ist es, eine freie Landkarte von Deutschland und der Welt zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein gemeinnütziges Projekt, quasi die Wikipedia für Geo-Daten. Mitmachen kann, soll und darf jeder. Auf Basis öffentlich verfügbarer und zugänglicher Daten wird die OpenStreetMap-Datenbank ergänzt und gepflegt, die dann als elektronische Landkarte bei http://www.openstreetmap.de einsehbar ist. Die gesammelten Daten stehen jedermann und zu beliebigen Zwecken unter einer sogenannten „Open Database License (ODbL)“ zur Verfügung. Diese Lizenz ist weit verbreitet und sieht vor, dass die Daten beliebig genutzt werden können, Ergänzungen und Erweiterungen aber immer wieder dem gemeinnützen Projekt zufließen. Es folgt ein Auszug von Organisationen und Unternehmen in Deutschland, die sich bereits durch Datenspenden an dem Projekt beteiligt haben: Bundesministerium des Innern, Stadt Rostock, DB Station&Service AG, LVG Bayern, Land Nordrhein-Westfalen, Verkehrsverbund Großraum Nürnberg, RWE e-mobility, Statistisches Bundesamt Deutschland, Verkehrsplanungsamt der Stadt Nürnberg, Bundesanstalt für Straßenwesen, Nahverkehr Schwerin. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie konkret bitte, die o.g. Daten dem Projekt OpenStreetMap bereitstellen können und wollen, so dass diese innerhalb der Regeln und der Lizenz des Projektes genutzt werden können. Sollten Sie weitergehende Fragen zum Projekt OpenStreetMap oder der von OpenStreetMap verwendeten Open Database License haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, weitere Informationen bereitzustellen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228621/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Weyhe
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie das aktuelle Straßenverzeichnis der Gemeinde Weyhe. Für Rückfragen steh…
Von
Gemeinde Weyhe
Betreff
AW: Straßenliste der Gemeinde Weyhe zur Nutzung in OpenStreetMap [#228621]
Datum
23. September 2021 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie das aktuelle Straßenverzeichnis der Gemeinde Weyhe. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Könnten Sie mir bitte noch eine Frage beantw…
An Gemeinde Weyhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßenliste der Gemeinde Weyhe zur Nutzung in OpenStreetMap [#228621]
Datum
23. September 2021 14:16
An
Gemeinde Weyhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Könnten Sie mir bitte noch eine Frage beantworten: Die "Dr.-Willms-Straße" ist im Straßenverzeichnis auch genauso aufgeführt, wir neigen in OpenStreetMap jedoch dazu auf Abkürzungen zu verzichten (ein gutes Beispiel ist die Bürgermeister-Spitta-Allee in Bremen, die obwohl auf den Straßenschildern Bgm.-Spitta steht immer als "Bürgermeister" gesprochen wird), daher lautet die Frage, ob im Beschluss der Namenswidmung für diese Straße tatsächlich nur "Dr.-" steht oder ob die Straße ausgeschrieben eigentlich "Doktor-Willms-Straße" heißt. Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228621/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Weyhe
Sehr Antragsteller/in die Straße ist als Dr.-Willms-Straße gewidmet und entsprechend ins Straßenbestandsverzeichni…
Von
Gemeinde Weyhe
Betreff
AW: Straßenliste der Gemeinde Weyhe zur Nutzung in OpenStreetMap [#228621]
Datum
27. September 2021 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Straße ist als Dr.-Willms-Straße gewidmet und entsprechend ins Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen. Freundliche Grüße