Straßenmusik in Hamburg-Eimsbüttel

1) Wie viele Duldungsbescheinigung für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus?
2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich?
3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur
Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden?
4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen.

Bei allen Punkte beziehe ich mich auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2018. Ich bitte außerdem um eine Aufschlüsselung nach Jahr sowie - falls möglich - um die Zusendung in einem tabellarischen Format(Excel, Libre Office Calc etc).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenmusik in Hamburg-Eimsbüttel [#57722]
Datum
13. Februar 2019 21:54
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) Wie viele Duldungsbescheinigung für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus? 2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich? 3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden? 4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen. Bei allen Punkte beziehe ich mich auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2018. Ich bitte außerdem um eine Aufschlüsselung nach Jahr sowie - falls möglich - um die Zusendung in einem tabellarischen Format(Excel, Libre Office Calc etc).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu …
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Eimsbüttel [#57722]
Datum
22. Februar 2019 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Eimsbüttel. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat bereits geprüft, ob die von Ihnen angefragten Informationen vorliegen. Ihre Ansprechperson, Herr Strauß, Tel.: (040) 428 01-2786, hat in der an Sie abgesandten Nachricht vom 22. Februar 2019 mitgeteilt, dass hierzu keine Aktenlage besteht. Sofern Sie Nachfragen an die zuständige Stelle richten möchten, wenden Sie sich bitte an den genannten Ansprechpartner. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen