Straßenmusik in Hamburg-Harburg

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

1) Wie viele Duldungsbescheinigung für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus?
2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich?
3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur
Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden?
4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen.

Bei allen Punkte beziehe ich mich auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2018. Ich bitte außerdem um eine Aufschlüsselung nach Jahr sowie - falls möglich - um die Zusendung in einem tabellarischen Format(Excel, Libre Office Calc etc).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenmusik in Hamburg-Harburg [#57937]
Datum
14. Februar 2019 22:21
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) Wie viele Duldungsbescheinigung für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus? 2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich? 3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden? 4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen. Bei allen Punkte beziehe ich mich auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2018. Ich bitte außerdem um eine Aufschlüsselung nach Jahr sowie - falls möglich - um die Zusendung in einem tabellarischen Format(Excel, Libre Office Calc etc).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Harburg
Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Ihre Anfrage vom 15.02.2019 – Straßenmusik in …
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Harburg [#57937]
Datum
15. Februar 2019 12:35
Status
Warte auf Antwort
Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Ihre Anfrage vom 15.02.2019 – Straßenmusik in Hamburg Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Harburg. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das: Fachamt Management des öffentlichen Raumes geprüft. Ihre Ansprechperson dort ist: Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. die o. g. Ansprechperson Auskunft geben. Außerdem benötigen wir eine zustellfähige Postadresse. Bitte nennen Sie uns diese relativ zeitnah. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne wissen, wofür sie meine Adresse benötigen. Ich gehe davon aus, das…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Harburg [#57937]
Datum
17. Februar 2019 16:08
An
Bezirksamt Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne wissen, wofür sie meine Adresse benötigen. Ich gehe davon aus, dass sie meine Anfrage grundsätzlich auch ohne Adresse bearbeiten können, wie es auch andere Bezirksämter und Behörden machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Harburg
Sehr geehrtAntragsteller/in für einen persönlichen Schriftwechsel in einem verwaltungsrechtlichen Antragsverfah…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: Postalische Anschrift in einem Antragsverfahren / Straßenmusik in Hamburg-Harburg [#57937]
Datum
20. Februar 2019 10:20
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in für einen persönlichen Schriftwechsel in einem verwaltungsrechtlichen Antragsverfahren benötigen wir ihre Anschrift, damit u. a. etwaige Gebührenbescheide, etc. auch korrekt zugestellt werden können. Daher möchte ich Sie erneut bitten, uns ihre Anschrift mitzuteilen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich an meiner Rechtsauffassung festhalte, werde ich den Hamburgischen Beauftrag…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Postalische Anschrift in einem Antragsverfahren / Straßenmusik in Hamburg-Harburg [#57937]
Datum
20. Februar 2019 16:26
An
Bezirksamt Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da ich an meiner Rechtsauffassung festhalte, werde ich den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Ich denke, dass so beide Seiten wichtige Zeit sparen können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Harburg“ [#57937] [#57937]
Datum
20. Februar 2019 16:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/57937 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Bezirksamt Harburg meine Adresse haben möchte, um den Antrag zu bearbeiten. Ich bin der Auffassung, dass Anfragen nach dem HmbTG grundsätzlich anonym gestellt werden können, da z.B. der Zugang zum Informationsregister ebenfalls anonym erfolgt. In der Begründung auf meine Nachfrage antwortete das Bezirksamt, dass diese die Adresse benötigen, um ein postalisches Verwaltungsverfahren durchzuführen. Gemäß §11(1) HmbTG kann der Antrag jedoch auch elektronisch gestellt werden. Außerdem führte es den Faktor von eventuellen Gebührenbescheiden an. Bei allen anderen Behörden in HH, die ich bisher nach dem HmbTG angefragt habe, begann zumindest erst einmal eine Prüfung, ob die Informationen kostenfrei herausgegeben werden können. Dies erwarte ich auch von dem Bezirksamt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 57937.pdf - 2019-02-15_1-Eingangsbest.HmbTGHerrNAME-StraenmusikinHamburg.pdf - 2019-02-15_1-image003.png - 2019-02-20_1-image001.png Anfragenr: 57937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Harburg“ [#57937] [#57937]
Datum
22. Februar 2019 12:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen D32/731/2019 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Ich werde den Vorgang prüfen und schriftlich dazu Stellung nehmen. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben sich am 20.2.2019 über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Harburg“ [#57937] [#57937]
Datum
6. März 2019 14:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben sich am 20.2.2019 über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gewandt. Sie haben beim Bezirksamt Harburg einen Antrag auf Informationszugang gestellt. Das Bezirksamt Harburg hat den Eingang Ihres Antrags bestätigt, sie auf die Möglichkeit des Entstehens von Gebühren hingewiesen und Sie aufgefordert, eine zustellfähige Postadresse zu übermitteln. Sie haben an Zweifel an der Erforderlichkeit der Mitteilung Ihrer Anschrift. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur insoweit erhoben werden, wie dies für die Erreichung vorher festgelegter Zwecke auch erforderlich ist. Nach Auffassung des HmbBfDI ist die Stellung anonymer Informationszugangsanträge grundsätzlich zulässig: So bedarf es bei einfachen Informationszugangsanträgen, die sich ohne weiteres beantworten lassen, keiner Identifizierung des Antragstellers. Dies gilt etwa für einfache mündliche, schriftliche oder elektronische Auskünfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO). Etwas anderes kann dann gelten, wenn es für die Gewährung des Informationszugangs der Erhebung einer Gebühr bedarf. In solchen Fällen ist der Antragsteller für die Bearbeitung des Antrags verpflichtet, sich zu identifizieren. Ich habe dies auch dem Bezirksamt Harburg so mitgeteilt. Ob und inwiefern es sich bei Ihrer Anfrage um eine einfache Anfrage in diesem Sinne handelt, kann ich leider nicht beurteilen. Sollten die von Ihnen begehrten Informationen elektronisch vorhanden sein und ohne weiteres herausgegeben werden können, spricht jedenfalls viel dafür, dass die Erhebung Ihrer Anschrift nicht erforderlich ist. Das Bezirksamt Harburg erhält eine Kopie dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie die Stellungnahme des LfDI gelesen? Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Harburg“ [#57937] [#57937]
Datum
16. März 2019 17:05
An
Bezirksamt Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie die Stellungnahme des LfDI gelesen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Harburg
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bezirksamt Harburg kann die Stellungnahme des Hamburgischen Beauftragten für Date…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Harburg“ [#57937] [#57937]
Datum
20. März 2019 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bezirksamt Harburg kann die Stellungnahme des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf FragDenStaat leider nicht einsehen - sprich lesen. Die Stellungnahme des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an Sie ist auf "nicht öffentlich" gesetzt und nur für den Antragsteller (sprich Sie) bestimmt. Behörden haben auf FragDenStaat keinen eigenen Account. Bitte wenden Sie sich -zur Zustellung der Stellungnahme an das Bezirksamt Harburg- an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und/oder an das Portal fragdenstaat.de damit wir als Bezirksamt Harburg die Möglichkeit einer weiteren Bearbeitung in der Sache haben. Danke. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin nun verwundert, da der Beauftragte für Informationsfreiheit schrieb, dass …
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Harburg“ [#57937] [#57937]
Datum
20. März 2019 12:47
An
Bezirksamt Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin nun verwundert, da der Beauftragte für Informationsfreiheit schrieb, dass er Ihnen einen Kopie der Nachricht sende. Ich habe die Antworten nun öffentlich gestellt. https://fragdenstaat.de/a/57937 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Harburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz „Straßenmusik in Harburg“ Sehr geehrtAntragsteller/in das…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Straßenmusik in Hamburg-Harburg
Datum
20. März 2019 18:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz „Straßenmusik in Harburg“ Sehr geehrtAntragsteller/in das Bezirksamt Harburg beantwortet Ihre Anfrage nach dem HmbTG wie folgt: 1) Wie viele Duldungsbescheinigungen für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus? Das Bezirksamt Harburg stellt keine Duldungsbescheinigungen aus. Straßenmusiker unterliegen im Bezirk Harburg einer generellen Duldung, vorausgesetzt sie halten die im beigefügten Merkblatt genannten Vorgaben ein. Bei vorheriger Beratung und vor Ort werden die Straßenmusiker auf diese Vorgaben und deren Einhaltung hingewiesen. 2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich? Im Bezirksamtsbereich Harburg wurden im Zeitraum 2010 bis 2018 wegen der Nutzung von lauten Instrumenten keine Sondernutzungsgebühren erhoben. 3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden? Unter "Veranstaltung" wird die Darbietung eines Straßenmusikers bzw. Straßenkünstlers verstanden. Im Bezirksamtsbereich Harburg wurde keine Darbietung gänzlich unterbunden. Bei einer auf Grund eines Beschwerdefalls bezogenen Kontrolle werden die Musiker / Künstler auf die Vorgaben hingewiesen. Bei Nutzung von Verstärkern wird dessen Abbau, bei Überschreitung der Standortzeit wird ein Platzwechsel veranlasst. 4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen? Im Zeitraum 2010 bis 2018 wurde kein Instrument eingezogen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Es hat zwar etwas gedauert, allerdings hoffe ich nun,…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Harburg [#57937]
Datum
20. März 2019 18:10
An
Bezirksamt Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Es hat zwar etwas gedauert, allerdings hoffe ich nun, dass Sie die Rechtsauffassung des LfDI auch auf weitere Anfragen anwenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Harburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz "Straß…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
21. März 2019 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz "Straßenmusik in Hamburg-Mitte" Sehr geehrtAntragsteller/in das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage nach dem HmbTG wie folgt: 1) Wie viele Duldungsbescheinigungen für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte stellt keine Duldungsbescheinigungen aus. Straßenmusiker haben sich an die Regeln im beigefügten Merkblatt zu halten und bekommen bei vorheriger Beratung und vor Ort entsprechende diesbezügliche Hinweise. 2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc.), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich? Die Möglichkeit, laute Instrumente und Verstärker zu benutzen, wurde nur im Zeitraum 2017 und nach vorheriger Antragstellung eröffnet. Nach zu hoher Beschwerdelage wurde dann das beigefügte Merkblatt eingeführt. Zur Höhe der damaligen Benutzungsgebühren und der Anzahl der Fälle kann keine Auskunft erteilt werden, da dies rechnerisch einen Rückschluss auf die individuelle Gebührenhöhe zulassen würde und diese Angabe gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verstoßen würde. 3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden? Unter "Veranstaltung" wird die Darbietung eines Straßenmusikers bzw. Straßenkünstlers verstanden. Im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte wurde keine Veranstaltung gänzlich unterbunden. Bei einer Kontrolle werden die Musiker / Künstler auf die Vorgaben hingewiesen. Bei Nutzung von Verstärkern werden diese weggepackt, bei Überschreitung der Standortzeit wird der Platz gewechselt. 4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen? Im Zeitraum 2010 bis 2018 wurde kein Instrument eingezogen. Mit freundlichen Grüßen
Testbehörde
Sehr geehrter Antragsteller, Sie können, falls dies erwünscht ist, die Stellungnahme selbstverständlich freischalt…
Von
Testbehörde
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Harburg“ [#57937] [#57937]
Datum
24. März 2019 23:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, Sie können, falls dies erwünscht ist, die Stellungnahme selbstverständlich freischalten. Beste Grüße
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe dem Bezirksamt Harburg am 6.3.2019 eine Kopie meiner Antwort an Sie weitergel…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Harburg“ [#57937] [#57937]
Datum
26. März 2019 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe dem Bezirksamt Harburg am 6.3.2019 eine Kopie meiner Antwort an Sie weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bezirksamt hat mir meine Frage inzwischen bean…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Straßenmusik in Hamburg-Harburg“ [#57937] [#57937]
Datum
26. März 2019 16:03
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Bezirksamt hat mir meine Frage inzwischen beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>