Straßenmusik in Hamburg-Mitte

1) Wie viele Duldungsbescheinigung für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus?
2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich?
3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur
Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden?
4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen.

Bei allen Punkte beziehe ich mich auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2018. Ich bitte außerdem um eine Aufschlüsselung nach Jahr sowie - falls möglich - um die Zusendung in einem tabellarischen Format(Excel, Libre Office Calc etc).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenmusik in Hamburg-Mitte [#57719]
Datum
13. Februar 2019 21:51
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) Wie viele Duldungsbescheinigung für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus? 2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich? 3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden? 4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen. Bei allen Punkte beziehe ich mich auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2018. Ich bitte außerdem um eine Aufschlüsselung nach Jahr sowie - falls möglich - um die Zusendung in einem tabellarischen Format(Excel, Libre Office Calc etc).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Zugang zu Informationen nach…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Mitte [#57719]
Datum
14. Februar 2019 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Hamburg-Mitte. Ich habe Ihre Anfrage an das zuständige Fachamt (Management des öffentlichen Raumes) weitergeleitet. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt geprüft. Ansprechperson für sie ist hier Herr Rudolph, Tel. 428 54 2777. Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hier kann Ihnen ggf. die oben genannte Ansprechperson Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenmusik in Hamburg-Mitte“ vom 13.02.2019 …
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Straßenmusik in Hamburg-Mitte [#57719]
Datum
15. März 2019 19:25
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenmusik in Hamburg-Mitte“ vom 13.02.2019 (#57719) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksamt Hamburg-Mitte
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz "Straß…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz
Datum
21. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz "Straßenmusik in Hamburg-Mitte" Sehr geehrtAntragsteller/in das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage nach dem HmbTG wie folgt: 1) Wie viele Duldungsbescheinigungen für Straßenmusik gab das Bezirksamt heraus? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte stellt keine Duldungsbescheinigungen aus. Straßenmusiker haben sich an die Regeln im beigefügten Merkblatt zu halten und bekommen bei vorheriger Beratung und vor Ort entsprechende diesbezügliche Hinweise. 2) Wie viele Sondergebühren wurden für den selbigen Zeitraum wegen der Nutzung von lauten Instrumenten (Trompeten, Schlagwerk etc.), Lautsprechern usw. erhoben? Um welche Summe handelt es sich? Die Möglichkeit, laute Instrumente und Verstärker zu benutzen, wurde nur im Zeitraum 2017 und nach vorheriger Antragstellung eröffnet. Nach zu hoher Beschwerdelage wurde dann das beigefügte Merkblatt eingeführt. Zur Höhe der damaligen Benutzungsgebühren und der Anzahl der Fälle kann keine Auskunft erteilt werden, da dies rechnerisch einen Rückschluss auf die individuelle Gebührenhöhe zulassen würde und diese Angabe gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verstoßen würde. 3) Wie viele Veranstaltungen wurden "aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen der im Umfeld arbeitenden Personen und der Anwohner" unterbunden? Unter "Veranstaltung" wird die Darbietung eines Straßenmusikers bzw. Straßenkünstlers verstanden. Im Bezirksamtsbereich Hamburg-Mitte wurde keine Veranstaltung gänzlich unterbunden. Bei einer Kontrolle werden die Musiker / Künstler auf die Vorgaben hingewiesen. Bei Nutzung von Verstärkern werden diese weggepackt, bei Überschreitung der Standortzeit wird der Platz gewechselt. 4) Wie viele Instrumente wurden wegen Verstoß der Richtlinien eingezogen? Im Zeitraum 2010 bis 2018 wurde kein Instrument eingezogen. Mit freundlichen Grüßen