Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega

Guten Tag, -
bereits mehrfach wurde die K59 mit einer Vollsperrung belegt.
So heute wieder am 24.02.2020.
Es ist festzustellen, dass es keinerlei Anwohnerinformationen gab. Heute nicht und auch in den vergangenen Fällen nicht!
Bei der K 59 handelt es sich um eine Kreisstrasse (Kreis Lippe).
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann also nur von dort aus erlassen worden sein, - die Gemeinde Dörentrup hat keine eigene Verkehrsordnungsbehörde.

Meine Frage: Kann es sein, dass die Gemeinde Dörentrup auf ihrem Zuständigkeitsbereich keine Kenntnis davon hat, was der Kreis Lippe
an Baumaßnahmen und Sperrungen legitimiert?
Bei Vollsperrungen (und hier immerhin eine Kreisstrasse) gibt es immer Beeinträchtigungen u.a. auch für Anfahrtswege von Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr etc. Hier spielt das Thema der gesetzlichen Hilfsfristen eine Rolle!

Aus meiner Kenntnis heraus kann eine VRAO nur an Unternehmer erteilt werden, die es auch dürfen! Kurz gesagt: Wer Verkehrsschilder bewegt und aufstellt, greift unmittelbar in den Strassenverkehr ein. Ist das nicht der Fall, kann man gegebenenfalls von einem schweren bis gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr sprechen!

Wenn schon festzustellen ist, dass man die Informationspflicht der Anwohner nicht beachtet wird, dann möchte ich von den Verantwortlichen der Gemeinde Dörentrup wissen, wie die Information an die Institutionen gelaufen sind, die Leben Retten, Feuer Löschen usw. sollen!
Der Kreis Lippe hat die VRAO erlassen. Haben Sie als Gemeinde davon keine Kenntnis gehabt?!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega [#181284]
Datum
24. Februar 2020 22:26
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, - bereits mehrfach wurde die K59 mit einer Vollsperrung belegt. So heute wieder am 24.02.2020. Es ist festzustellen, dass es keinerlei Anwohnerinformationen gab. Heute nicht und auch in den vergangenen Fällen nicht! Bei der K 59 handelt es sich um eine Kreisstrasse (Kreis Lippe). Die verkehrsrechtliche Anordnung kann also nur von dort aus erlassen worden sein, - die Gemeinde Dörentrup hat keine eigene Verkehrsordnungsbehörde. Meine Frage: Kann es sein, dass die Gemeinde Dörentrup auf ihrem Zuständigkeitsbereich keine Kenntnis davon hat, was der Kreis Lippe an Baumaßnahmen und Sperrungen legitimiert? Bei Vollsperrungen (und hier immerhin eine Kreisstrasse) gibt es immer Beeinträchtigungen u.a. auch für Anfahrtswege von Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr etc. Hier spielt das Thema der gesetzlichen Hilfsfristen eine Rolle! Aus meiner Kenntnis heraus kann eine VRAO nur an Unternehmer erteilt werden, die es auch dürfen! Kurz gesagt: Wer Verkehrsschilder bewegt und aufstellt, greift unmittelbar in den Strassenverkehr ein. Ist das nicht der Fall, kann man gegebenenfalls von einem schweren bis gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr sprechen! Wenn schon festzustellen ist, dass man die Informationspflicht der Anwohner nicht beachtet wird, dann möchte ich von den Verantwortlichen der Gemeinde Dörentrup wissen, wie die Information an die Institutionen gelaufen sind, die Leben Retten, Feuer Löschen usw. sollen! Der Kreis Lippe hat die VRAO erlassen. Haben Sie als Gemeinde davon keine Kenntnis gehabt?!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 181284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181284 Postanschrift Ulrich Beinke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke
Kommunalverwaltung Dörentrup
Sehr geehrte Frau Beier, sehr geehrter Herr Beinke, die Kollegin von der Gemeinde Dörentrup sowie des EB Straßen …
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
AW: Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega [#181284]
Datum
25. Februar 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB
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23,3 KB


Sehr geehrte Frau Beier, sehr geehrter Herr Beinke, die Kollegin von der Gemeinde Dörentrup sowie des EB Straßen Kreis Lippe haben mir Ihre "Anfragen" zuständigkeitshalber weitergeleitet. 1. Frage : Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um eine Kabelverlegung eines 30 KV (Kilovolt) Stromkabels um Ihre Stromversorgung zu sichern 2. Frage: Die Verkehrsrechtliche Anordnung wurde vom Kreis Lippe bereits am 07.02.2020 an die ausführende Firma mit Beginn der Baumaßnahmen ab dem 10.02.2020 erteilt. Meine erteilte VRAO (Verkehrsrechtliche Anordnung) beinhaltet insgesamt 3. Bauabschnitte wobei die VOLLSPERRUNG Sibbentruper Straße der 3te und letzte Bauabschnitt ist. Darüber hinaus hat mir die ausführende Firma heute mitgeteilt, dass erst heute mit dem Bauabschnitt III: VOLLSPERRUNG Sibbentruper Straße von Ortsausgang Sibbentrup bis B 66 in der Zeit vom 24.02. - 03.04.2020 begonnen wurde und die "Handzettel" am heutigen Tage 25.02.2020 verteilt werden. Somit auch die Anwohner des "Waldweges" Laubhüttenweg. 3. Frage: selbstverständlich haben alle Straßenbaulastträger als auch die Leitstelle des Kreises Lippe (das ist die Feuerwehr und Krankenwagen) und die Polizei eine Durchschrift meiner erwähnten VRAO (Verkehrsrechtlichen Anordnung) erhalten. Die Müllabfuhr bzw. Entsorgungsunternehmen wurden von der ausführenden Baufirma unterrichtet. Ich hoffe ich konnte alle Ihre Fragen hinreichend beantworten. Damit erachte ich diese Angelegenheit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Beinke
Sehr geehrte<< Anrede >> hallo << Anrede >> wußte gar nicht, dass ich eine solche "Pr…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega [#181284]
Datum
25. Februar 2020 18:11
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hallo << Anrede >> wußte gar nicht, dass ich eine solche "Prominenz" habe. Ich glaube, dass Du hier ziemlich auf dem Holzweg bist! Frau Beier ist meine Mieterin und Sie berichtete mir von Deiner Antwort an sie und und nun wohl auch an mich. Zur Sache: Natürlich rege ich mich immer auf, wenn so von heute auf morgen die Strasse quasi vor meiner Nase gesperrt wird. So war es immer schon und wieder mal am 24.02.2020 ohne Ankündigung, ohne Angaben, was und wie lange stattfindet - einfach gar nix - und so kann ich erst mal über Wierborn und Barntrup fahren, was ok ist, wenn man was weiß - kein Problem! Mittlerweile habe ich heute einen Zettel der Fa. Meier im Kasten gefunden und bin erstaunt, dass die Maßnahme bis 03.04.2020 dauert. Ich finde schon, dass sowas angekündigt werden muss!!! Am Montag den 24.02.2020 rief ich bei Dir an, um rauszufinden, wer eine Übersicht hat und Du hast auf die Kollegin Beuko (?) verwiesen.Die rief ich an und sie bestätigte die Massnahme. Auf meinem Heimweg "besuchte" ich die Baustelle und fragte beim Bauleiter nach, ob und wann der abgeschnittene Ort informiert worden ist. Meine Antwort war, dass ich mich in der Sache weiter informieren werde. Das waren meine letzten Aktivitäten bis dahin. Am selben Abend gab es eine Info-Veranstaltung in Dörentrup zum Thema Ausbau Internet. Die war sehr gut besucht; denn man ging davon aus, dass die Sperrung damit zusammenhing. Von Nachbarn erfuhr ich, dass sie sehr überrascht waren, weil es sich um eine Stromgeschichte handele. Herr Süllwoll (Dörentrup) erinnerte sich erst nicht an diese Vollsperrung. Erst auf nochmalige Frage fiel ihm ein, dass das eine Stromgeschichte sei. Ich habe mir erlaubt, bei ihm nachzufragen, ob er nicht wisse, was und wo in seinem Zuständigkeitsbereich vollgesperrt ist oder wird. Die Antwort erwarte ich noch - er wird sowieso auf den Kreis Lippe hinweisen. Das waren meine Aktivitäten in der Sache. Von daher befremdet mich die Antwort an Frau Beier, in der ich angesprochen werde! Wenn Frau Beier Anfragen hat, dann ist es ihr eigenes Recht und insbesondere ihre Sache. Du müßtest mir schon erklären, wie die Anreden gemeint sind. Ich persönlich befürworte es, wenn Menschen ihre Rechte wahrnehmen - das sollte doch wohl nicht infrage gestellt werden, oder? Frau Beier ist meine Mieterin, die ich im übrigen seit Tagen nicht mehr gesprochen habe. Sie handelt für sich selbst und ist ein freier und selbstbestimmter Mensch! Frau Beier ist übrigens nicht allein sauer - die Sibbentruper sind es ebenso - einige schäumen sogar vor Wut. Interessant finde ich übrigens die Bezeichnung "Waldweg" zum Laubhüttenweg. Waldweg stimmt nicht ganz - es ist ein Wirtschaftsweg und das immer noch! Die Satzung, die von der Gemeinde Dörentrup erlassen werden muss (!), fehlt immer noch. Zwar hat der Kreis Lippe diesen "Waldweg" für den Verkehr völlig unbeschränkt freigegeben - ich warte immer noch auf die Satzung des Rates der Gemeinde Dörentrup. Diese Satzung ist Voraussetzung! (Widmung !!!!). Gruß Ulli Beinke ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 181284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181284
Ulrich Beinke
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe heute mit Frau Beier i.d.S. gesprochen und stelle fest, dass die Kom…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega [#181284]
Datum
25. Februar 2020 22:00
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe heute mit Frau Beier i.d.S. gesprochen und stelle fest, dass die Kommunalverwaltung Dörentrup dem Kreis Lippe (Herrn Festing) die Beantwortung meiner Frage überlassen hat. Es wundert mich also nicht, warum Sie, Herr Festing nicht nur die Frage der Frau Beier "beantwortet haben" sondern mich ganz persönlich in einer Angelegenheit angesprochen haben, mit der ich nichts zu tun habe. Es mag sicher für Herrn Süllwoll bequem sein, unbequeme Post "auf dem Dienstweg loszuwerden" - auf diese merkwürdige Art (man könnte es auch Diskriminierung nennen) geht es aber nicht! Auf Wunsch werde ich die Daten und Einzelheiten der Datenübertragung gern zur Verfügung stellen, die nachweisbar sind!!! Die Fragen, die ich über Frag den Staat an Herrn Süllwoll gerichtet habe, sind für mich - an mich - unbeantwortet geblieben. Man hat Sie , Herrn Festing, als Beantworter von der Kommunalverwaltung, scheinbar benutzt. Wie nun ein Zusammenhang zwischen Frau Beiers Schreiben an den Kreis Lippe mit meinem Namen herzustellen ist, ist ziemlich fragwürdig und erklärungswürdig. Ich betrachte die Frage an Herrn Süllwoll als unbeantwortet und kann mich eigentlich nur noch wundern. Herr Süllwoll, - nunmehr fordere ich nicht nur meine Ursprungsfrage ein - möglicherweise können Sie dazu beitragen, dass diese von mir angesprochenen "Merkwürdigkeiten" zu meinen Ungunsten aufgeklärt werden!!! Wissen Sie was, Herr Süllwoll - eine rechtzeitige Mitteilung und Information über Zeitpunkt, Dauer und Zweck der Baumaßnahme hätte genügt! Ulli Beinke ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 181284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181284

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Ulrich Beinke
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega“ vom…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega [#181284]
Datum
27. März 2020 21:16
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßensperrung K59 Sibbentrup Bega“ vom 24.02.2020 (#181284) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 181284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181284