Straßensperrung

Seit dem 3. Juli ist die Straße vor meinem Haus (Höchste Straße 16 bis 14) gesperrt, es ist auch kein Durchgangsverkehr möglich. Gebaut wurde sehr sporadisch, aber am 21.September wurde die Baustelle geräumt und gereinigt, geblieben sind die Absperrgitter. Ich habe versucht, telefonisch nachzufragen, wurde aber immer in der Warteschleife hängengelassen. Wann wird die Sperrung aufgehoben? Wieso kann das so lange dauern?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. September 2018
  • Frist
    2. November 2018
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Jutta Freiberg
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Jutta Freiberg
Betreff
Straßensperrung [#33814]
Datum
29. September 2018 09:52
An
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 3. Juli ist die Straße vor meinem Haus (Höchste Straße 16 bis 14) gesperrt, es ist auch kein Durchgangsverkehr möglich. Gebaut wurde sehr sporadisch, aber am 21.September wurde die Baustelle geräumt und gereinigt, geblieben sind die Absperrgitter. Ich habe versucht, telefonisch nachzufragen, wurde aber immer in der Warteschleife hängengelassen. Wann wird die Sperrung aufgehoben? Wieso kann das so lange dauern?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jutta Freiberg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jutta Freiberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jutta Freiberg
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewen…
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Eingangsbestätigung - Bitte nicht antworten
Datum
29. September 2018 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an das Ordnungsamt gewendet haben. Aufgrund der starken Nachfragen und Meldungen kommt es leider zu Zeitverzögerungen bis zur Bearbeitung Ihrer Mail und ihrem Anliegen. Die Mails werden nach Eingang abgearbeitet, wir bitten jedoch um Verständnis, wenn dies nicht sofort erfolgen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg

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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrte Frau Freiberg, Ihre Anfrage hat mich erreicht. Hiermit gewähre ich Ihnen eine Aktenauskunft gem. …
Von
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Straßensperrung der Höchsten Straße
Datum
10. Oktober 2018 09:29
Status
Sehr geehrte Frau Freiberg, Ihre Anfrage hat mich erreicht. Hiermit gewähre ich Ihnen eine Aktenauskunft gem. §13 Abs. 3 IFG in schriftlicher Form. In der Höchsten Straße wurden Tiefbau- und Leitungsarbeiten im Auftrag der Berliner Wasserbetriebe durch die Firma Tell Bau GmbH durchgeführt. Der Antrag auf Bewilligung dieser Maßnahme wurde am 18.04.18 in der Straßenverkehrsbehörde gestellt, und am 20.06.18 wurde der örtliche Polizeiabschnitt sowie das Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Straßenaufsicht und -unterhaltung als Straßenbaulastträger zu dieser Maßnahme angehört. Da es keine Einwände gab, wurde der Antrag am 26.06.18 bewilligt, mit einem ursprünglichen Gültigkeitszeitraum vom 02.07.18 - 02.09.18. Am 14.08.18 wurde ein Verlängerungsantrag gestellt, da lt. Aussage der Firma die Leitungen teilweise anders liegen, als es in Leitungsplänen dargestellt ist und Bauteile gefehlt haben, welche noch nachbestellt werden mussten. Der Gültigkeitszeitraum der Maßnahme wurde dementsprechend bis zum 02.10.18 verlängert. Aktuell werden durch die Berliner Wasserbetriebe vielerorts die teilweise sehr alten Wasserleitungen ausgetauscht und auch ausgebaut, um einerseits die Leistungsfähigkeit der Wasserversorgung weiterhin sicherzustellen und andererseits dem Bedarf einer wachsenden Stadt gerecht zu werden. Die Genauigkeit der Leitungspläne ist durch die wechselhafte Geschichte Berlins leider nicht immer zufriedenstellend, und oft muss vor Ort eine sog. Suchschachtung vorgenommen werden, um die genauen Verläufe der verschiedenen Leitungen und Versorgungsschächten herauszufinden. Dadurch kommt es oft zu Verzögerungen im Bauablauf, wodurch Bauvorhaben nicht in der ursprünglich geplanten Zeit abgeschlossen werden können. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen