Straßenumwidmung Milchbergsiedlung Neu Neetze

Anfrage an: Hansestadt Lüneburg

Jegliche Unterlagen zur Umwidmung der vier Straßen der Milchberg-Siedlung in 21398 Neu Neetze,
inklusive entsprechender Rechtsgrundlage und Beschluss- und Planungsprotokolle des zuständigen Bauausschusses.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Unterlagen…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenumwidmung Milchbergsiedlung Neu Neetze [#13782]
Datum
27. Januar 2016 16:01
An
Hansestadt Lüneburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Unterlagen zur Umwidmung der vier Straßen der Milchberg-Siedlung in 21398 Neu Neetze, inklusive entsprechender Rechtsgrundlage und Beschluss- und Planungsprotokolle des zuständigen Bauausschusses.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hansestadt Lüneburg
Sehr geehrtAntragsteller/in da Neu Neetze nicht zur Hansestadt Lüneburg, sondern zur Samtgemeinde Ostheide und da…
Von
Hansestadt Lüneburg
Betreff
AW: Straßenumwidmung Milchbergsiedlung Neu Neetze [#13782]
Datum
28. Januar 2016 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in da Neu Neetze nicht zur Hansestadt Lüneburg, sondern zur Samtgemeinde Ostheide und damit zum Landkreis Lüneburg gehört, wenden Sie sich doch bitte an die dortigen Ansprechpartner. Freundliche Grüße, Torsten Grönemeyer Pressereferat HANSESTADT LÜNEBURG - Büro des Oberbürgermeisters - Am Ochsenmarkt 1 · << Adresse entfernt >> · Rathaus Tel:+4941313093156 · Telefax: 04131 309-3672 <<E-Mail-Adresse>> · http://www.hansestadtlueneburg.de/