Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

die Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus allen Hamburger Bezirken, die für das direkte Umfeld von Grundschulen erlassen wurden, um die Schulwegsicherheit zu verbessern seit dem 01.05.2015 bis heute.

Vielen Dank

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Oktober 2015
  • Frist
    24. November 2015
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen [#11694]
Datum
23. Oktober 2015 07:36
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen aus allen Hamburger Bezirken, die für das direkte Umfeld von Grundschulen erlassen wurden, um die Schulwegsicherheit zu verbessern seit dem 01.05.2015 bis heute. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihre Anfrage habe ich heute zuständigkeitshalber an die Polizei Hamburg - Leitungssta…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen [#11694]
Datum
23. Oktober 2015 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt, Ihre Anfrage habe ich heute zuständigkeitshalber an die Polizei Hamburg - Leitungsstab Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg weitergeleitet. Die Polizei Hamburg - Leitungsstab - wird Ihr Anliegen weiter bearbeiten. Mit freundlichem Gruß   Holger Junghans   Behörde für Inneres und Sport Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs A 323   Johanniswall 4 20095 Hamburg Tel.: 428-39-3268 E-Fax: 427 93-9157 ________________________________________ Von: Poststelle (BIS Amt A) Gesendet: Freitag, 23. Oktober 2015 07:37:22 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rome, Stockholm, Vienna An: Dauer, Peter Dr. Cc: Plath, Karen Betreff: WG: Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen [#11694]
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015 Sehr geehrter Herr Kahnt! Anliegend erhalten Sie einen Hinweis auf di…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015
Datum
30. Oktober 2015 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kahnt! Anliegend erhalten Sie einen Hinweis auf die möglicherweise anfallenden Gebühren, wenn Sie Ihre Anfrage Aufrecht erhalten. Ich möchte Sie bitten, mir eine kurze Rückmeldung zu geben, ob wir Ihre Anfrage beantworten sollen oder ob Sie Ihre Anfrage zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015 [#11694] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015 [#11694]
Datum
30. Oktober 2015 11:22
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Ich möchte Sie bitten, mir die von Ihnen angegebene voraussichtliche Gebühr in Höhe von 500.00€ etwas genauer zu erläutern. Welchen Zeitaufwand in Stunden haben Sie angesetzt? Mit welchem Stundensatz haben Sie gerechnet? Sind in den Gebühren auch Kosten für Porto oder Kopien enthalten? Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 11694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015 [#11694] Sehr geehrter Herr Kahnt! Ihre Anfrage bezieht sich auf …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015 [#11694]
Datum
30. Oktober 2015 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt! Ihre Anfrage bezieht sich auf das gesamte Hamburger Stadtgebiet, so dass alle 22 Straßenverkehrsbehörden befragt werden müssen. Da wir keine Listen über straßenverkehrsbehördliche Anordnungen führen, müssen alle Straßenakten rund um Grundschulen durchsucht werden. Dafür habe ich pro Dienststelle 20 Min angesetzt, die auf 30 Min aufgerundet werden. Bei einem Stundensatz von 55 Euro ergibt sich daraus die Höchstgebühr von 500 Euro (eigentlich sogar 605 Euro!). Darin ist die Zusammenführung der Ergebnisse durch mich noch nicht einmal enthalten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Summe ein wenig transparenter machen! Mit freundlichen Grüßen
Michael Kahnt
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015 [#11694] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für d…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015 [#11694]
Datum
30. Oktober 2015 12:06
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Erläuterungen. 55€ als Stundensatz erscheint mir zu hoch. 44€ wären in diesem Fall angemessen gewesen, was am Ende zu einer Gebühr von 440€ geführt hätte. Ich ziehe meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt Anfragenr: 11694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015 [#11694] Sehr geehrter Herr Kahnt! Die Gebührenordnung gibt 55…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem HmbTG vom 23.10.2015 [#11694]
Datum
30. Oktober 2015 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt! Die Gebührenordnung gibt 55 Euro als Stundensatz für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes vor. Da in den Straßenverkehrsbehörden ausschließlich Kommissare bis Hauptkommissare arbeiten, musste ich diesen Satz zu Grunde legen. Mit freundlichen Grüßen