Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg

- Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg

=> in elektronischer Form
=> insbesondere die Anordnung und Begründung des VZ 254 (Fahrradverbot)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. August 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg [#227611]
Datum
30. August 2021 23:38
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg => in elektronischer Form => insbesondere die Anordnung und Begründung des VZ 254 (Fahrradverbot)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227611/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg [#227611]
Datum
22. Oktober 2021 14:45
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg“ vom 30.08.2021 (#227611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227611/
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.08.2021 wurde mit Schreiben vom 02.09.2021 abschließend beantwortet und…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
WG: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg [#227611]
Datum
25. Oktober 2021 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.08.2021 wurde mit Schreiben vom 02.09.2021 abschließend beantwortet und von hier wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Beschwerde ist getrennt von meiner Anfrage nach dem IFG NRW zu sehen. Die Bes…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
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Betreff
AW: WG: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg [#227611]
Datum
25. Oktober 2021 13:14
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Beschwerde ist getrennt von meiner Anfrage nach dem IFG NRW zu sehen. Die Beschwerde hatte sich ja abschließend mit Ihrer Antwort erledigt. Mein Antrag nach IFG NRW zum Erhalt der Anordnung hat sich jedoch keinesfalls erledigt. Da ich die Information bislang (auch auf anderem Wege) nicht erhalten habe, ist mein Informationszugangsgesuch auch weiter offen. Ich bitte um Bescheidung meines IFG NRW-Antrags und Zusendung der beantragten Informationen. Beantragt war: "die Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg in elektronischer Form" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227611/
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass ich mich in meiner Mail vom 02.09.2021 missverständlich ausgedrückt h…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: WG: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg [#227611]
Datum
25. Oktober 2021 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid, dass ich mich in meiner Mail vom 02.09.2021 missverständlich ausgedrückt habe. Die Arbeiten von unserem Bauhof, in der Regel Tagesbaustellen, bedürfen keiner verkehrsrechtlichen Anordnung vom Ordnungsamt. Diese werden selbstständig beschildert und durchgeführt. Wie ich bereits beschrieben habe, ging diese Maßnahme über diesen Umfang hinaus. Hier werden wir in Zukunft Verbesserungen vornehmen und auch Ihre Vorschläge aufgreifen. Eine Straßenverkehrsrechtliche Anordnung in elektronischer Form oder Papierform kann ich Ihnen deswegen leider nicht zur Verfügung stellen. Ich hoffe, dass ich hiermit Ihnen alle gewünschten Informationen zur Verfügung stellen konnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in das war mir nicht bewusst. Ich danke für die klärende Nachricht! Vielleicht eine Frage no…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg [#227611]
Datum
25. Oktober 2021 15:36
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in das war mir nicht bewusst. Ich danke für die klärende Nachricht! Vielleicht eine Frage noch: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann und konnte der Bauhof diese tageweisen Beschilderungen treffen? Zur Klarstellung: Ich zweifele nicht an, dass der Bauhof diese Beschilderungen für Baustellen ausführen darf. Es gibt aber sicherlich eine Rechtsgrundlage aufgrund welcher der Bauhof dies tun darf. Ich frage daher aus reinem Interesse an den Zusammenhängen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227611/
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr Antragsteller/in die Rechtsgrundlage für die Tagesbaustellen ist die RSA unter Berücksichtigung der Arbeitss…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: WG: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg [#227611]
Datum
25. Oktober 2021 16:16
Status
Sehr Antragsteller/in die Rechtsgrundlage für die Tagesbaustellen ist die RSA unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzrichtlinie (ASR). Hier werden die sogenannten kurzzeitigen Eingriffe in den Straßenverkehr, das sind Arbeitsstellen die nur über eine begrenzte Stundenzahl (< 24 Stunden) bestehen, in der Regel unter temporärer Einziehung von Fahrstreifen, beschrieben. Mit freundlichen Grüßen

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Hallo Antragsteller/in herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antrag…
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Von
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Betreff
AW: WG: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung Baustelle zwischen Österreicher Weg und Lothringer Weg [#227611]
Datum
25. Oktober 2021 16:21
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227611/