Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Zeichen 237 an der B27a (Theodor-Heuss-Straße) Richtung Süden/Feuersee

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Theodor-Heuss-Straße (B27a) im Bereich zwischen Börsenplatz und Calwer Platz sind Zeichen 237 angebracht.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die straßenverkehrsrechtliche Anordnung dieser Verkehrszeichen einschließlich Begründung.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2019
  • Frist
    3. Juni 2019
  • 7 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Theodor-Heuss-Straße (B27a) im Bereich…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Jens Müller
Betreff
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Zeichen 237 an der B27a (Theodor-Heuss-Straße) Richtung Süden/Feuersee [#136458]
Datum
4. Mai 2019 13:35
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Theodor-Heuss-Straße (B27a) im Bereich zwischen Börsenplatz und Calwer Platz sind Zeichen 237 angebracht. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die straßenverkehrsrechtliche Anordnung dieser Verkehrszeichen einschließlich Begründung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Zeichen 237 an der Theodor-Heuss-Straße Sehr geehrter Herr Müller, vielen…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Zeichen 237 an der Theodor-Heuss-Straße
Datum
17. Mai 2019 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.05.2019 straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Zeichen 237 an der Theodor-Heuss.Straße. Die Landeshauptstadt Stuttgart greift im Zuge der Stadtentwicklung zur Aufwertung von Innenstadtquartieren auf ein breites Instrumentarium von gestalterischen und verkehrsregelnden Maßnahmen zurück. Nicht zuletzt um Fußgängerverkehr mehr Raum zu geben, den Radverkehr zu fördern und um allgemein die Aufenthaltsqualität in der Stadt zu steigern. Dies führt zur Überplanung ganzer Straßenzüge und zu vielfältigen Diskussionen über ausgewogene Kompromisse zwischen Stadtgestaltung, Funktionalität und Verkehrssicherheit. Im Rahmen einer solchen Planungsmaßnahme wurde die Theodor-Heuss-Straße im Jahr 2004 zurückgebaut und zur Förderung des Radverkehrs ein Radfahrstreifen eingerichtet. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung des von Ihnen angesprochenen Radfahrstreifens im Abschnitt zwischen Börsenplatz und Calwer Platz erfolgte mit Datum vom 3.12.2004. Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller
AW: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Zeichen 237 an der Theodor-Heuss-Straße [#136458] Sehr geehrte<<…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Jens Müller
Betreff
AW: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Zeichen 237 an der Theodor-Heuss-Straße [#136458]
Datum
19. Mai 2019 12:20
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Antrag auf Informationszugang zielte aber nicht nur darauf ab, wann die Anordnung erfolgt ist, sondern auf die Anordnung selbst. Nach meiner Erfahrung enthält eine solche Anordnung üblicherweise einen Verkehrszeichen- und Markierungsplan (aus dem sich anzubringende und zu entfernende Verkehrszeichen ergeben) und einer Begründung (aus der sich auch ergibt, auf welche Weise das bestehende Ermessen ausgeübt ist). Teil der Begründung ist oft auch das Ergebnis der Anhörung der Polizei und Trägern öffentlicher Belange. Bitte senden Sie mir diese Unterlagen zu. Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 136458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
WG: AW: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Zeichen 237 an der Theodor-Heuss-Straße [#136458] Sehr geehrter He…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: AW: Straßenverkehrsrechtliche Anordnung von Zeichen 237 an der Theodor-Heuss-Straße [#136458]
Datum
20. Mai 2019 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Eine Übersendung der umfangreichen Verkehrszeichenpläne an Ihre Privatadresse , insbesondere die verkehrsrechtlichen Anordnungen betreffend, wäre nur mit einem erheblichen Kopieraufwand machbar. In diesem Zusammenhang darf ich Sie darauf hinweisen, dass Informationen nicht in einer bestimmten Form verlangt werden können, wenn dies für die Behörde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde, was hier der Fall wäre. Gerne können Sie jedoch zur Erlangung weiterer Informationen bei uns im Amt Akteneinsicht nehmen. Zu einer Terminabsprache steht ich Ihnen unter den u. a. Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen