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Straßenverschmutzungen Strecke Havighorst-Wakendorf 1

Anfrage an: Amt Trave-Land

Informationen ob die Landwirte aus dem Bereich Wakendorf 1 die Erlaubnis haben Schilder mit dem Hinweis "Fahrbahnverschmutzung" aufzustellen ohne die Fahrbahn nach ihren Arbeiten z säubern. Jedes Jahr ist die Strecke von Havighorst nach Wakendorf 1 ab der Kreisgrenze Kreis Segeberg aus Stormarn kommend extrem verschmutzt. Die Landwirte wurden mehrfach von mir angesprochen ob diese die Reinigung meines PKWs bezahlen dies wurde verneint mit dem Hinweis das Amt weiß bescheid. Ich finde das ein Unding das die Straßen von den Landwirten so hinterlassen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen ob …
An Amt Trave-Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straßenverschmutzungen Strecke Havighorst-Wakendorf 1 [#230594]
Datum
5. Oktober 2021 18:30
An
Amt Trave-Land
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen ob die Landwirte aus dem Bereich Wakendorf 1 die Erlaubnis haben Schilder mit dem Hinweis "Fahrbahnverschmutzung" aufzustellen ohne die Fahrbahn nach ihren Arbeiten z säubern. Jedes Jahr ist die Strecke von Havighorst nach Wakendorf 1 ab der Kreisgrenze Kreis Segeberg aus Stormarn kommend extrem verschmutzt. Die Landwirte wurden mehrfach von mir angesprochen ob diese die Reinigung meines PKWs bezahlen dies wurde verneint mit dem Hinweis das Amt weiß bescheid. Ich finde das ein Unding das die Straßen von den Landwirten so hinterlassen werden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230594/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt Trave-Land
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung der Angelegenheit kann ich Ihnen mitteilen, dass grundsätzlich selbstverständl…
Von
Amt Trave-Land
Betreff
WG: Straßenverschmutzungen Strecke Havighorst-Wakendorf 1 [#230594]
Datum
7. Oktober 2021 17:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach Prüfung der Angelegenheit kann ich Ihnen mitteilen, dass grundsätzlich selbstverständlich für die Landwirte keine Ausnahme von der Straßenreinigung besteht und der vermeintliche Verursacher durch die Gemeinde regelmäßig auf seine Reinigungspflichten hingewiesen und angesprochen wird. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass zwischen Verschmutzung und letztlicher Reinigung eine gewisse Karenzzeit bestehen kann / darf. Das Aufstellen der Schilder ist indes erlaubt und dieses ohne formellen Aufwand erfolgen kann, und dieses ja auch der Verkehrssicherung dient. Die Reinigung der Straßen in angemessener Zeit gehört selbstverständlich ebenfalls dazu und das Aufstellung der Beschilderung befreit hiervon selbstverständlich nicht. Ich hoffe etwaige Unklarheiten beseitigt zu haben und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Betreff: WG: Straßenverschmutzungen Strecke Havighorst-Wakendorf 1 [#230594] Mit freundlichen Grüßen
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