Strafanzeige wegen rechtswidriger Ein-Euro-Jobs beim Werkhof Möbel & Mehr

Unter dem Aktenzeichen 300 Js 1074/12 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den Geschäftsführer der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" (Hagen, Iserlohn, Halver) P. Krause wegen Steuerhinterziehung.
Zu Prüfen sei u.a. der Vorwurf, ob durch illegale Arbeitsgelegenheiten Steuergelder erschlichen worden seien.
http://www.beispielklagen.de/IFG020/2...
Der Tätigkeitsbericht des Bereichs der Abteilung Wirtschaftsdelikte Iserlohn 2011 z.B. weist auf die Wirtschaftschädigende sogenannte Schattenwirtschaft in Deutschland und den damit verbundenen unfairen Wettbewerb hin.
So heißt es im Vorwort des Berichts 2011:
„Insbesondere in Iserlohn ist es seit langem kein Geheimnis mehr, dass Schwarzarbeit gesetzestreue Unternehmer und deren Mitarbeiter schädigt und enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus verursacht. Durch unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmer in ihrer Existenz bedroht. Sie können den Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Schwarzarbeit ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt.
Sie ist im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens nicht tolerierbar.“
Das Sozialkaufhaus Werkhof „Möbel und Mehr“ ist offensichtlich ein Inbegriff solch unfairen Wettbewerbs.

Es wird der Antrag gestellt:
1. die jährlichen steuerlichen Zuschüsse zu benennen, die in Verbindung mit den Arbeitsgelegenheiten an den Werkhof Hagengeflossen sind.
2. Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten zu benennen. Da die AGHs auf 6 Monate beschränkt sind wird vorausgesetzt, das jede AGH ganzjährig besetzt ist, also doppelt so viele Teilnehmer
3. Das Sozialkaufhaus steht in direkter Konkurrenz zu etlichen Ortsansässigen Second-Hand-Läden, Haushaltsauflösern usw. und erfüllt somit weder die geschuldeten Kriterien der Wettbewerbsneutralität, noch der Gemeinnützigkeit vor dem Hintergrund der Berichte des Bundesrechnungshofes. Wie hoch beziffert die Stadt Iserlohn die jährlichen Ausfälle der Gewerbesteuer durch den Werkhof?
4. Das Rechtsverhältnis der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" zur Stadt Hagen ist darzulegen.
5. Wie viele Konkurrenzunternehmen mussten in den Jahren 2005-2012 Insolvenz anmelden?

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort des Bürgermeisters von Hagen ist unzureichend. Die meisten Fragen bleiben unbeantwortet. Fakten werden so gut wie keine genannt.

Bei einem Tochterunternehmen der Stadt Hagen und einem Jahreseinkommen von 94.000,00 € für einen von zwei Geschäftsführern ist es unglaubwürdig, dass die angefragten Informationen nicht in der einen oder anderen Form vorliegen.

Es geht vermutlich um Millionenbeträge aus Steuermitteln, mit denen sich die Stadt Hagen möglicherweise selbst saniert?

Viele Ansätze für investigativen Journalismus und gründliche Recherche.

Leider funktionierte die Zustellung über das Portal noch nicht. Erst die Faxe kamen an.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2013
  • Frist
    12. Februar 2013
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Strafanzeige wegen rechtswidriger Ein-Euro-Jobs beim Werkhof Möbel & Mehr
Datum
9. Januar 2013 23:51
An
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Status
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter dem Aktenzeichen 300 Js 1074/12 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den Geschäftsführer der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" (Hagen, Iserlohn, Halver) P. Krause wegen Steuerhinterziehung. Zu Prüfen sei u.a. der Vorwurf, ob durch illegale Arbeitsgelegenheiten Steuergelder erschlichen worden seien. http://www.beispielklagen.de/IFG020/2... Der Tätigkeitsbericht des Bereichs der Abteilung Wirtschaftsdelikte Iserlohn 2011 z.B. weist auf die Wirtschaftschädigende sogenannte Schattenwirtschaft in Deutschland und den damit verbundenen unfairen Wettbewerb hin. So heißt es im Vorwort des Berichts 2011: „Insbesondere in Iserlohn ist es seit langem kein Geheimnis mehr, dass Schwarzarbeit gesetzestreue Unternehmer und deren Mitarbeiter schädigt und enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus verursacht. Durch unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmer in ihrer Existenz bedroht. Sie können den Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Schwarzarbeit ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt. Sie ist im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens nicht tolerierbar.“ Das Sozialkaufhaus Werkhof „Möbel und Mehr“ ist offensichtlich ein Inbegriff solch unfairen Wettbewerbs. Es wird der Antrag gestellt: 1. die jährlichen steuerlichen Zuschüsse zu benennen, die in Verbindung mit den Arbeitsgelegenheiten an den Werkhof Hagengeflossen sind. 2. Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten zu benennen. Da die AGHs auf 6 Monate beschränkt sind wird vorausgesetzt, das jede AGH ganzjährig besetzt ist, also doppelt so viele Teilnehmer 3. Das Sozialkaufhaus steht in direkter Konkurrenz zu etlichen Ortsansässigen Second-Hand-Läden, Haushaltsauflösern usw. und erfüllt somit weder die geschuldeten Kriterien der Wettbewerbsneutralität, noch der Gemeinnützigkeit vor dem Hintergrund der Berichte des Bundesrechnungshofes. Wie hoch beziffert die Stadt Iserlohn die jährlichen Ausfälle der Gewerbesteuer durch den Werkhof? 4. Das Rechtsverhältnis der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" zur Stadt Hagen ist darzulegen. 5. Wie viele Konkurrenzunternehmen mussten in den Jahren 2005-2012 Insolvenz anmelden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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9. Januar 2013 23:52
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Datum
10. Januar 2013 08:10
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Strafanzeige wegen rechtswidriger Ein-Euro-Jobs beim Werkhof Möbel & Mehr" vom 09.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Stunden, 19 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
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12. Februar 2013 12:21
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AW: Strafanzeige wegen rechtswidriger Ein-Euro-Jobs beim Werkhof Möbel & Mehr
Datum
14. Februar 2013 14:55
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Datum
27. Februar 2013
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Anfrage teilweise erfolgreich
Die Antwort ist unzureichend. So heißt es u.a.: "Die Stadt Hagen hält direkt und indirekt 74 % an der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gern. GmbH. Somit handelt es sich um ein städtischesTochterunternehmen. Bezüglich der anderen Fragestellungen teile ich Ihnen mit, dass der Stadt Hagen keine Informationen zu den von Ihnen genannten Punkten vorliegen. Ich bitte auch um Verständnis, dass von hier aus keine Aussagen zu eventuell bestehenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft getätigt werden können."