Strafanzeige wegen rechtswidriger Ein-Euro-Jobs beim Werkhof Möbel & Mehr

Unter dem Aktenzeichen 300 Js 1074/12 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den Geschäftsführer der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" (Hagen, Iserlohn, Halver) P. Krause wegen Steuerhinterziehung.

Zu Prüfen sei u.a. der Vorwurf, ob durch illegale Arbeitsgelegenheiten Steuergelder erschlichen worden seien.
http://www.beispielklagen.de/IFG020/2012_11_04_Anzeige.pdf

Der Tätigkeitsbericht des Bereichs der Abteilung Wirtschaftsdelikte 2011 weist auf die Wirtschaftschädigende sogenannte Schattenwirtschaft in Deutschland und den damit verbundenen unfairen Wettbewerb hin.

So heißt es im Vorwort des Berichts 2011:

„Insbesondere in Iserlohn ist es seit langem kein Geheimnis mehr, dass Schwarzarbeit gesetzestreue Unternehmer und deren Mitarbeiter schädigt und enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus verursacht. Durch unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmer in ihrer Existenz bedroht. Sie können den Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Schwarzarbeit ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt.
Sie ist im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens nicht tolerierbar.“

Das Sozialkaufhaus Werkhof „Möbel und Mehr“ ist offensichtlich ein Inbegriff solch unfairen Wettbewerbs, findet aber in dem Bericht keinerlei Erwähnung.

Es wird der Antrag gestellt:

1. die jährlichen steuerlichen Zuschüsse zu benennen, die in Verbindung mit den Arbeitsgelegenheiten an den Werkhof Iserlohn geflossen sind.
2. Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten zu benennen. Da die AGHs auf 6 Monate beschränkt sind wird vorausgesetzt, das jede AGH ganzjährig besetzt ist, also doppelt so viele Teilnehmer
3. Das Sozialkaufhaus steht in direkter Konkurrenz zu etlichen Ortsansässigen Second-Hand-Läden, Haushaltsauflösern usw. und erfüllt somit weder die geschuldeten Kriterien der Wettbewerbsneutralität, noch der Gemeinnützigkeit vor dem Hintergrund der Berichte des Bundesrechnungshofes. Wie hoch beziffert die Stadt Iserlohn die jährlichen Ausfälle der Gewerbesteuer durch den Werkhof?
4. Das Rechtsverhältnis der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" zur Stadt Iserlohn ist darzulegen.
5. Wie viele Konkurrenzunternehmen mussten in den Jahren 2005-2012 Insolvenz anmelden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2013
  • Frist
    9. Februar 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafanzeige wegen rechtswidriger Ein-Euro-Jobs beim Werkhof Möbel & Mehr
Datum
8. Januar 2013 02:18
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter dem Aktenzeichen 300 Js 1074/12 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den Geschäftsführer der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" (Hagen, Iserlohn, Halver) P. Krause wegen Steuerhinterziehung. Zu Prüfen sei u.a. der Vorwurf, ob durch illegale Arbeitsgelegenheiten Steuergelder erschlichen worden seien. http://www.beispielklagen.de/IFG020/2012_11_04_Anzeige.pdf Der Tätigkeitsbericht des Bereichs der Abteilung Wirtschaftsdelikte 2011 weist auf die Wirtschaftschädigende sogenannte Schattenwirtschaft in Deutschland und den damit verbundenen unfairen Wettbewerb hin. So heißt es im Vorwort des Berichts 2011: „Insbesondere in Iserlohn ist es seit langem kein Geheimnis mehr, dass Schwarzarbeit gesetzestreue Unternehmer und deren Mitarbeiter schädigt und enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus verursacht. Durch unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmer in ihrer Existenz bedroht. Sie können den Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Schwarzarbeit ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt. Sie ist im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens nicht tolerierbar.“ Das Sozialkaufhaus Werkhof „Möbel und Mehr“ ist offensichtlich ein Inbegriff solch unfairen Wettbewerbs, findet aber in dem Bericht keinerlei Erwähnung. Es wird der Antrag gestellt: 1. die jährlichen steuerlichen Zuschüsse zu benennen, die in Verbindung mit den Arbeitsgelegenheiten an den Werkhof Iserlohn geflossen sind. 2. Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten zu benennen. Da die AGHs auf 6 Monate beschränkt sind wird vorausgesetzt, das jede AGH ganzjährig besetzt ist, also doppelt so viele Teilnehmer 3. Das Sozialkaufhaus steht in direkter Konkurrenz zu etlichen Ortsansässigen Second-Hand-Läden, Haushaltsauflösern usw. und erfüllt somit weder die geschuldeten Kriterien der Wettbewerbsneutralität, noch der Gemeinnützigkeit vor dem Hintergrund der Berichte des Bundesrechnungshofes. Wie hoch beziffert die Stadt Iserlohn die jährlichen Ausfälle der Gewerbesteuer durch den Werkhof? 4. Das Rechtsverhältnis der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" zur Stadt Iserlohn ist darzulegen. 5. Wie viele Konkurrenzunternehmen mussten in den Jahren 2005-2012 Insolvenz anmelden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zunächst einmal wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben ein frohes und gesundes N…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antw: Strafanzeige wegen rechtswidriger Ein-Euro-Jobs beim Werkhof Möbel & Mehr
Datum
17. Januar 2013 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zunächst einmal wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben ein frohes und gesundes Neues Jahr 2013. Mittlerweile ist ihre Anfrage an mich weitergeleitet worden. Ich bin in dieser Sache als Sozialdezernentin Nachfolgerin von Herrn Kowalski, der die Einrichtung des Kaufhauses damals sehr intensiv begleitet hat. Derzeit sichte ich die Drucksachen und Vorgänge in dem Bemühen, Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben zu können. Sobald dies abgeschlossen ist, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Sollten sich zwischenzeitlich weitere Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte direkt an mich. Mit freundlichen Grüßen aus dem Iserlohner Rathaus In Vertretung Katrin Brenner Erste Beigeordnete der Stadt Iserlohn Ressortleiterin Generationen und Bildung Werner Jacobi Platz 12 58636 Iserlohn Tel.: 02371 / 217 1050 Fax: 02371 / 217 1549 mail to: <<E-Mailadresse>> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter dem Aktenzeichen 300 Js 1074/12 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den Geschäftsführer der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" (Hagen, Iserlohn, Halver) P. Krause wegen Steuerhinterziehung. Zu Prüfen sei u.a. der Vorwurf, ob durch illegale Arbeitsgelegenheiten Steuergelder erschlichen worden seien. http://www.beispielklagen.de/IFG020/2... Der Tätigkeitsbericht des Bereichs der Abteilung Wirtschaftsdelikte 2011 weist auf die Wirtschaftschädigende sogenannte Schattenwirtschaft in Deutschland und den damit verbundenen unfairen Wettbewerb hin. So heißt es im Vorwort des Berichts 2011: „Insbesondere in Iserlohn ist es seit langem kein Geheimnis mehr, dass Schwarzarbeit gesetzestreue Unternehmer und deren Mitarbeiter schädigt und enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus verursacht. Durch unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmer in ihrer Existenz bedroht. Sie können den Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Schwarzarbeit ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt. Sie ist im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens nicht tolerierbar.“ Das Sozialkaufhaus Werkhof „Möbel und Mehr“ ist offensichtlich ein Inbegriff solch unfairen Wettbewerbs, findet aber in dem Bericht keinerlei Erwähnung. Es wird der Antrag gestellt: 1.die jährlichen steuerlichen Zuschüsse zu benennen, die in Verbindung mit den Arbeitsgelegenheiten an den Werkhof Iserlohn geflossen sind. 2.Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten zu benennen. Da die AGHs auf 6 Monate beschränkt sind wird vorausgesetzt, das jede AGH ganzjährig besetzt ist, also doppelt so viele Teilnehmer 3.Das Sozialkaufhaus steht in direkter Konkurrenz zu etlichen Ortsansässigen Second-Hand-Läden, Haushaltsauflösern usw. und erfüllt somit weder die geschuldeten Kriterien der Wettbewerbsneutralität, noch der Gemeinnützigkeit vor dem Hintergrund der Berichte des Bundesrechnungshofes. Wie hoch beziffert die Stadt Iserlohn die jährlichen Ausfälle der Gewerbesteuer durch den Werkhof? 4.Das Rechtsverhältnis der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" zur Stadt Iserlohn ist darzulegen. 5.Wie viele Konkurrenzunternehmen mussten in den Jahren 2005-2012 Insolvenz anmelden? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer

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Kommunalverwaltung Iserlohn
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, nach eingehend…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
11. Februar 2013 10:36
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, nach eingehender Studie der mir vorliegenden Akten und Drucksachen kann ich Ihnen leider nur eine Frage wirklich beantworten. Es wurde der Antrag gestellt: 1.die jährlichen steuerlichen Zuschüsse zu benennen, die in Verbindung mit den Arbeitsgelegenheiten an den Werkhof Iserlohn geflossen sind. Diese Frage kann nur vom Jobcenter / ARGE beantwortet werden. Von der Stadt Iserlohn sind keinerlei "steuerliche Zuschüsse" geflossen. 2.Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten zu benennen. Da die AGHs auf 6 Monate beschränkt sind wird vorausgesetzt, das jede AGH ganzjährig besetzt ist, also doppelt so viele Teilnehmer Diese Frage kann nur vom Jobcenter/ARGE beantwortet werden. Von Seiten der städtischen Beschäftigungsförderung sind keine AGHs eingesetzt worden. 3.Das Sozialkaufhaus steht in direkter Konkurrenz zu etlichen Ortsansässigen Second-Hand-Läden, Haushaltsauflösern usw. und erfüllt somit weder die geschuldeten Kriterien der Wettbewerbsneutralität, noch der Gemeinnützigkeit vor dem Hintergrund der Berichte des Bundesrechnungshofes. Wie hoch beziffert die Stadt Iserlohn die jährlichen Ausfälle der Gewerbesteuer durch den Werkhof? Ich vermute, dass Sie darauf abzielen, dass die Stadt Iserlohn geringere Gewerbesteuereinnahmen hat, da der Werkhof auf dem Stadtgebiet tätig ist und somit Iserlohner Unternehmen weniger einnehmen und dadurch weniger Gewerbesteuern zahlen. Auf alle Iserlohner Möbelhäuser bezogen, müsste hierzu eine eingehende Prüfung unternommen werden. Bezogen auf natürliche Personen, die lediglich im Bereich Möbelaufbereitung und Haushaltsauflösungen tätig sind, kann ich mir auf Grund der Höhe des Freibetrages von 24.500€ nicht vorstellen, dass hierunter Betriebe sind, die gewerbesteuerpflichtig sind. Auch das müsste eingehend geprüft werden. 4.Das Rechtsverhältnis der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" zur Stadt Iserlohn ist darzulegen. Es gibt kein Rechtsverhältnis zwischen der Werkhof gGmbH und der Stadt Iserlohn. Die Stadt Iserlohn hat das Vorhaben sehr intensiv und offensichtlich erfolgreich nach einem Antrag der SPD-Fraktion begleitet. Es ist aber zu keiner geschäftlichen Beziehung gekommen. 5.Wie viele Konkurrenzunternehmen mussten in den Jahren 2005-2012 Insolvenz anmelden? Hierzu habe ich versucht, eine Auskunft über das Insolvenzregister des Amtsgerichtes zu erhalten. Eine reine Internetrecherche hat keine Unternehmen benannt. Ich hoffe, dass Sie gleichwohl etwas mit meinen Antworten anfangen können. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche. Mit freundlichen Grüßen aus dem Iserlohner Rathaus In Vertretung Katrin Brenner Erste Beigeordnete der Stadt Iserlohn Ressortleiterin Generationen und Bildung Werner Jacobi Platz 12 58636 Iserlohn Tel.: 02371 / 217 1050 Fax: 02371 / 217 1549 mail to: <<E-Mailadresse>> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter dem Aktenzeichen 300 Js 1074/12 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen gegen den Geschäftsführer der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" (Hagen, Iserlohn, Halver) P. Krause wegen Steuerhinterziehung. Zu Prüfen sei u.a. der Vorwurf, ob durch illegale Arbeitsgelegenheiten Steuergelder erschlichen worden seien. http://www.beispielklagen.de/IFG020/2... Der Tätigkeitsbericht des Bereichs der Abteilung Wirtschaftsdelikte 2011 weist auf die Wirtschaftschädigende sogenannte Schattenwirtschaft in Deutschland und den damit verbundenen unfairen Wettbewerb hin. So heißt es im Vorwort des Berichts 2011: „Insbesondere in Iserlohn ist es seit langem kein Geheimnis mehr, dass Schwarzarbeit gesetzestreue Unternehmer und deren Mitarbeiter schädigt und enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus verursacht. Durch unfairen Wettbewerb werden viele Unternehmer in ihrer Existenz bedroht. Sie können den Preiskampf gegen die oft erheblich preiswerteren illegalen Anbieter nicht bestehen. Schwarzarbeit ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt. Sie ist im Sinne eines funktionierenden Gemeinwesens nicht tolerierbar.“ Das Sozialkaufhaus Werkhof „Möbel und Mehr“ ist offensichtlich ein Inbegriff solch unfairen Wettbewerbs, findet aber in dem Bericht keinerlei Erwähnung. Es wird der Antrag gestellt: 1.die jährlichen steuerlichen Zuschüsse zu benennen, die in Verbindung mit den Arbeitsgelegenheiten an den Werkhof Iserlohn geflossen sind. 2.Die Zahl der Arbeitsgelegenheiten zu benennen. Da die AGHs auf 6 Monate beschränkt sind wird vorausgesetzt, das jede AGH ganzjährig besetzt ist, also doppelt so viele Teilnehmer 3.Das Sozialkaufhaus steht in direkter Konkurrenz zu etlichen Ortsansässigen Second-Hand-Läden, Haushaltsauflösern usw. und erfüllt somit weder die geschuldeten Kriterien der Wettbewerbsneutralität, noch der Gemeinnützigkeit vor dem Hintergrund der Berichte des Bundesrechnungshofes. Wie hoch beziffert die Stadt Iserlohn die jährlichen Ausfälle der Gewerbesteuer durch den Werkhof? 4.Das Rechtsverhältnis der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH "Möbel & Mehr" zur Stadt Iserlohn ist darzulegen. 5.Wie viele Konkurrenzunternehmen mussten in den Jahren 2005-2012 Insolvenz anmelden? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer