Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Jobcenter Märkischer Kreis 2012/2013

Bitte übersenden Sie mir die aktuellen Zahlen.

Wie viele Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurden durch das Jobcenter Märkischer Kreis in den Jahren 2012 und 2013 eingeleitet?

Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt?

Für die Jahre 2007-2011 haben Sie bereits bekannt gegeben, dass durch das Jobcenter 55,42,59,56,34 Strafanzeigen gestellt wurden.

Da diese Strafanzeigen nicht alle im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Sozialleistungsmissbrauchs stehen, bitte ich um weitergehende Spezifizierung.
Wie viele Strafanzeigen resultieren jeweils aus den Owi-Verfahren?

Wie viele Strafanzeigen entfallen auf Bombendrohung (2007), Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung usw.?

Wie viele Strafanzeigen wurden gegen Mitarbeiter und Geschäftsführung des Jobcenters gestellt (z.B. unterlassene Hilfeleistung, Vermögensschädigung, Falschberatung, Beleidigung)?

Ergebnis der Anfrage

Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren finden nicht nur beim Jobcenter Märkischer Kreis Anwendung. Es handelt sich um gesetzlich verordnete Regelungen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und zur Ahndung von Rechtsverstößen.

Aber wie bei der Sanktionspraxis finden auch hier regelmäßig Übersteuerungen der Rechtsmittel statt. Eine nicht unerhebliche Anzahl von OWi- und Strafverfahren erweisen sich als nicht tragfähig, stellen gleichzeitig aber eine erhebliche und nicht zu verantwortende psychische Belastung für die zu unrecht Angeschuldigten dar.

Auffällig ist auch, dass Strafanzeigen gegen Jobcenter-Mitarbeiter zwar nachweisbar sind, eine Bekanntgabe der Häufigkeit aber geheim gehalten wird. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Hagen ist möglicherweise parteiisch. Eine Gleichbehandlung der Strafanzeigen ist nicht erkennbar und bedarf einer kritischen Begleitung.
http://www.beispielklagen.de/IFG011.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2014
  • Frist
    5. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersenden…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Jobcenter Märkischer Kreis 2012/2013 [#5239]
Datum
4. Januar 2014 09:17
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir die aktuellen Zahlen. Wie viele Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurden durch das Jobcenter Märkischer Kreis in den Jahren 2012 und 2013 eingeleitet? Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt? Für die Jahre 2007-2011 haben Sie bereits bekannt gegeben, dass durch das Jobcenter 55,42,59,56,34 Strafanzeigen gestellt wurden. Da diese Strafanzeigen nicht alle im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Sozialleistungsmissbrauchs stehen, bitte ich um weitergehende Spezifizierung. Wie viele Strafanzeigen resultieren jeweils aus den Owi-Verfahren? Wie viele Strafanzeigen entfallen auf Bombendrohung (2007), Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung usw.? Wie viele Strafanzeigen wurden gegen Mitarbeiter und Geschäftsführung des Jobcenters gestellt (z.B. unterlassene Hilfeleistung, Vermögensschädigung, Falschberatung, Beleidigung)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Märkischer Kreis
Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Jobcenter Märkischer Kreis 2012/2013
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Jobcenter Märkischer Kreis 2012/2013
Datum
16. Januar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
72,9 KB