Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Jobcenter Märkischer Kreis 2012/2013
Bitte übersenden Sie mir die aktuellen Zahlen.
Wie viele Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurden durch das Jobcenter Märkischer Kreis in den Jahren 2012 und 2013 eingeleitet?
Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt?
Für die Jahre 2007-2011 haben Sie bereits bekannt gegeben, dass durch das Jobcenter 55,42,59,56,34 Strafanzeigen gestellt wurden.
Da diese Strafanzeigen nicht alle im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Sozialleistungsmissbrauchs stehen, bitte ich um weitergehende Spezifizierung.
Wie viele Strafanzeigen resultieren jeweils aus den Owi-Verfahren?
Wie viele Strafanzeigen entfallen auf Bombendrohung (2007), Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung usw.?
Wie viele Strafanzeigen wurden gegen Mitarbeiter und Geschäftsführung des Jobcenters gestellt (z.B. unterlassene Hilfeleistung, Vermögensschädigung, Falschberatung, Beleidigung)?
Ergebnis der Anfrage
Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren finden nicht nur beim Jobcenter Märkischer Kreis Anwendung. Es handelt sich um gesetzlich verordnete Regelungen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und zur Ahndung von Rechtsverstößen.
Aber wie bei der Sanktionspraxis finden auch hier regelmäßig Übersteuerungen der Rechtsmittel statt. Eine nicht unerhebliche Anzahl von OWi- und Strafverfahren erweisen sich als nicht tragfähig, stellen gleichzeitig aber eine erhebliche und nicht zu verantwortende psychische Belastung für die zu unrecht Angeschuldigten dar.
Auffällig ist auch, dass Strafanzeigen gegen Jobcenter-Mitarbeiter zwar nachweisbar sind, eine Bekanntgabe der Häufigkeit aber geheim gehalten wird. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Hagen ist möglicherweise parteiisch. Eine Gleichbehandlung der Strafanzeigen ist nicht erkennbar und bedarf einer kritischen Begleitung.
http://www.beispielklagen.de/IFG011.html
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. Januar 2014
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5. Februar 2014
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