Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Jobcenter Märkischer Kreis 2014-2020

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie viele Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurden durch das Jobcenter Märkischer Kreis in den Jahren 2014 bis 2020 eingeleitet?

Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt?

Für die Jahre 2007-2013 haben Sie bereits bekannt gegeben, dass durch das Jobcenter 55, 42, 59, 56, 34, 48, 45 Strafanzeigen gestellt wurden.

Da diese Strafanzeigen nicht alle im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Sozialleistungsmissbrauchs stehen, bitte ich um weitergehende Spezifizierung.
Wie viele Strafanzeigen resultieren jeweils aus den Owi-Verfahren?

Wie viele Strafanzeigen entfallen auf Bombendrohung (z.B. 2007), Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung usw.?

Wie viele Strafanzeigen wurden gegen Mitarbeiter und Geschäftsführung des Jobcenters gestellt (z.B. unterlassene Hilfeleistung, Vermögensschädigung, Falschberatung, Beleidigung)?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in Wie viele Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurden …
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Jobcenter Märkischer Kreis 2014-2020 [#214222]
Datum
3. März 2021 19:32
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in Wie viele Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurden durch das Jobcenter Märkischer Kreis in den Jahren 2014 bis 2020 eingeleitet? Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt? Für die Jahre 2007-2013 haben Sie bereits bekannt gegeben, dass durch das Jobcenter 55, 42, 59, 56, 34, 48, 45 Strafanzeigen gestellt wurden. Da diese Strafanzeigen nicht alle im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Sozialleistungsmissbrauchs stehen, bitte ich um weitergehende Spezifizierung. Wie viele Strafanzeigen resultieren jeweils aus den Owi-Verfahren? Wie viele Strafanzeigen entfallen auf Bombendrohung (z.B. 2007), Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung usw.? Wie viele Strafanzeigen wurden gegen Mitarbeiter und Geschäftsführung des Jobcenters gestellt (z.B. unterlassene Hilfeleistung, Vermögensschädigung, Falschberatung, Beleidigung)? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214222/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Kennen Sie schon JOBCENTER.DIGITAL…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
3. März 2021 19:32
Status
Warte auf Antwort
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Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Strafanzeigen & Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Jobcenter Märkischer Kreis 2014-2020 [#214222]
Datum
25. März 2021 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
833,3 KB
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen