Strafanzeigen und Klagen in Zusammenhang mit ALG II und Jobcentern
einleitend:
in den vergangenen Jahren wurden viele ALG II-Berechtigte zu unrecht sanktioniert oder es wurde ihnen Geld vorenthalten, weil sie angeblich ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkamen.
Diese Menschen gerieten ganz sicher in große finanzielle Not.
In diesem Zusammenhang gab es gegen Betroffene zusätzlich Strafanzeigen durch das Jobcenter wegen angeblicher Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters.
Für eine Anzeige und Verurteilung wegen „Beleidigung“ reicht es offenbar beispielsweise, wenn man in seiner Not und in der Hoffnung, gegen das empfundenes Unrecht irgendwann straf-und menschenrechtlich vorgehen zu können (oder vielleicht den Sachbearbeiter mental und menschlich irgendwie zu erreichen), lediglich ALS BEISPIEL von in staatlichem Auftrag später verurteilten Tätern Faschisten oder andere aus totalitären Staaten stammende Täter nennt.
Mich interessiert das Verhältnis von Sanktionen, Strafanzeigen gegen ALG II-Berechtigte und Strafanzeigen eben dieser gegen Jobcenter/-Sachbearbeiter.
Falls es Statistiken oder andere Informationen hierzu gibt, bitte ich mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Wieviele Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter und gegen die Institution Jobcenter gab es Deutschlandweit seit 2005 bis 2021?
2. Wieviele Strafanzeigen davon wurden durch die Staatsanwaltschaft angenommen?
3. Wieviele Strafanzeigen/Verhandlungen gegen Sachbearbeiter und/oder die Institution Jobcenter davon waren erfolgreich?
4. Bitte nennen Sie mir die Gründe der Strafanzeigen: z.B. Machtmissbrauch, Nötigung, Rechtsbeugung, Täuschung der Hilfebedürftigen mittels manipulativer Ausdrucksweisen etc. ?
5. Welche der Strafanzeigen davon waren erfolgreich?
6. Gibt oder gab es in oben genanntem Zeitraum eine Weisung an Staatsanwälte- in welcher Form auch immer, (mündlich, schriftlich ….)- Strafanzeigen gegen Jobcenter und oder deren Sachbearbeiter abzuweisen? Und wenn ja, wann?
7. Darf ein Staatsanwalt/Staatsanwältin einem Anzeigesteller den Hinweis geben, dass seine Strafanzeige rechtlich falsch formuliert ist?(Z.B. dass er den Jobcentersachbearbeiter gar nicht anzeigen kann sondern die Institution Jobcenter anzeigen müsste um erfolgreich zu sein? Falls ja: warum tun Staatsanwälte dies offenbar nicht ?
8. Wieviele sanktionierte ALG II-Berechtigte oder ALG II-Berechtigte, denen Geld vorenthalten wurde, weil sie angeblich ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkamen, wurden in diesem Zusammenhang wegen angeblicher „Beleidigung“ eines Jobcentersachbearbeiters angeklagt und wieviele davon als schuldig verurteilt?
9. Gibt oder gab es eine Weisung an die Staatsanwaltschaft, diese Strafanzeigen gegen ALG II-Berechtigte IMMER anzunehmen? Und wenn ja, in welchem Zeitraum?
10. Wieviele sozialrechtliche Klagen gegen Sanktionierung von ALG II-Berechtigten in o.g. Zeitraum waren erfolgreich? 10 b) Wie lange dauerte es in der Regel vom Widerspruch des Betroffenen bis zum Abschluss des Verfahrens?
11. Wieviele Sanktionen gab es insgesamt?
Ich hoffe auf Ihre Antwort.
Ergebnis der Anfrage
Eine Statistik zu Strafanzeigen -und Verfahren wegen z.B. Nötigung, Amtsmissbrauch durch Sachbearbeiter*innen etc. bzw. wegen Beleidigungsverfahren gegen ALG II-Berechtigte explizit in Zusammenhang mit ALG II/Jobcentern scheint nicht zu existieren. Ich wurde nur auf allgemeine Kriminalitäts-und Verfahrens-Statistiken verwiesen, die nur Delikte unterscheiden, jedoch nicht nach Gruppen-/Arbeitgeberzugehörigkeit, deren LINKS im Antwortext zu finden sind.
Meine Fragen nach eventuellen Weisungen an die Staatsanwälte durch die Regierung in diesem Zusammenhang wurden als nicht mit dem Informationsfreiheitsgesetz abgedeckt zurückgewiesen.
Zu den sozialrechtlichen Verfahren wurde ich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder die Bundesagentur für Arbeit verwiesen, die möglicherweise Antworten hätten.
Meine Frage, ob Staatsanwälte Anzeigenden Tips für die rechtlich korrekte Formulierung einer Strafanzeige geben dürfen, wurde zurückgewiesen. Dies sei eine Frage, die in rechtlichen Beratungen beantwortet würde.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. April 2021
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18. Mai 2021
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