Strafbarkeit der Nutzung von US Clouddiensten zur Speicherung vertraulicher Daten
Ausgangssituation:
Nach meiner Kenntnis können US amerikanische Ermittler von Unternehmen, die dem US Cloud Act unterliegen, auch ohne richterlichen Beschluss die Herausgabe von Kunden-/Nutzerdaten verlangen, egal an welchem Ort die Daten gespeichert sind. Das betroffene Cloud-Unternehmen darf die Kunden von der Herausgabe der Daten dabei nicht in Kenntnis setzen.
Frage:
Mache ich mich (z.B. nach §203 StGB) strafbar, wenn ich von einem meiner Kunden hochvertrauliche Daten erhalte und diese bei einem Clouddienst (MS Teams, DropBox, etc.) speichere, der dem US Cloud Act unterliegt? Letztlich mache ich diese Daten ja auf diese Weise den US Diensten zugänglich.
Würde mein Kunde davon erfahren, dass ich seine Daten bei entsprechenden Cloud-Diensten gespeichert habe, könnte er dann Strafanzeige gegen mich stellen?
Gemäß Antwort auf https://fragdenstaat.de/a/189661 liegt die Zuständigkeit für diese Frage bei den Landesbhörden.
Information nicht vorhanden
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Datum9. September 2020
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13. Oktober 2020
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