Straffreiheitserklärungen
Anfrage an:
Bezirksregierung Düsseldorf
ich würde gerne Erfahren: Ab wie vielen Tagen Abwesenheit ist für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland (z.B. China) eine Straffreiheitserklärung notwendig. Des Weiteren gelten die Vorschriften für Aufenthalte am Stück oder insgesamt innerhalb eines Kalenderjahres. Z.B. ein Auftenthalt an 7 Tage, ein weiterer Aufenthalt an 40 Tagen, ein weiterer Aufenthalt an 10 Tagen. Welche Rechtsvorschriften finden hierfür Anwendung.
Anfrage abgelehnt
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Datum15. Oktober 2018
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16. November 2018
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