Straffreiheitserklärungen

ich würde gerne Erfahren: Ab wie vielen Tagen Abwesenheit ist für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland (z.B. China) eine Straffreiheitserklärung notwendig. Des Weiteren gelten die Vorschriften für Aufenthalte am Stück oder insgesamt innerhalb eines Kalenderjahres. Z.B. ein Auftenthalt an 7 Tage, ein weiterer Aufenthalt an 40 Tagen, ein weiterer Aufenthalt an 10 Tagen. Welche Rechtsvorschriften finden hierfür Anwendung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2018
  • Frist
    16. November 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straffreiheitserklärungen [#34053]
Datum
15. Oktober 2018 17:05
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich würde gerne Erfahren: Ab wie vielen Tagen Abwesenheit ist für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland (z.B. China) eine Straffreiheitserklärung notwendig. Des Weiteren gelten die Vorschriften für Aufenthalte am Stück oder insgesamt innerhalb eines Kalenderjahres. Z.B. ein Auftenthalt an 7 Tage, ein weiterer Aufenthalt an 40 Tagen, ein weiterer Aufenthalt an 10 Tagen. Welche Rechtsvorschriften finden hierfür Anwendung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Düsseldorf
Ihre Anfrage vom 15.10.2018 - Zwischenmeldung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.10.2018 - Zwischenmeldung
Datum
24. Oktober 2018 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Sie erhalten nach Bearbeitung unaufgefordert eine gesonderte Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Düsseldorf
Ihre Anfrage zum Thema Straffreiheitserklärung vom 15. Oktober 2018 Straffreiheitserklärung Ihre Anfrage vom 15. …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema Straffreiheitserklärung vom 15. Oktober 2018
Datum
14. November 2018 07:50
Status
Straffreiheitserklärung Ihre Anfrage vom 15. Oktober 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in von hier aus geführte Anfragen haben ergeben, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für Ihre Anfrage zuständig ist. Die Erreichbarkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz lauten: Postanschrift: 11015 Berlin Hausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefon +49 (0) 30 18 580 - 0 Fax +49 (0) 30 18 580 - 9525 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>. Ich darf Sie daher bitten, dass Sie Ihre Anfrage direkt an das o.g. Bundesministerium richten. Mit freundlichen Grüßen