Strafmaß bei Verurteilten mit Vorstrafen

Anfrage an: Amtsgericht Mannheim

a) eine Übersicht darüber, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

b) Bitte teilen Sie mir zudem mit, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

b) Bitte teilen Sie mir zudem mit, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - eine Geldstrafe verhängt wurde.

Die jeweiligen Daten sollten zur besseren Auswertbarkeit bitte jahreweise - sofern möglich für die letzte 5 Jahre - aufgefürt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. Juli 2020
  • Frist
    24. August 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) eine Übersicht…
An Amtsgericht Mannheim Details
Von
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Betreff
Strafmaß bei Verurteilten mit Vorstrafen [#193492]
Datum
25. Juli 2020 00:17
An
Amtsgericht Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) eine Übersicht darüber, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. b) Bitte teilen Sie mir zudem mit, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. b) Bitte teilen Sie mir zudem mit, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - eine Geldstrafe verhängt wurde. Die jeweiligen Daten sollten zur besseren Auswertbarkeit bitte jahreweise - sofern möglich für die letzte 5 Jahre - aufgefürt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193492/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Mannheim
Antrag nach dem LIFG Sehr [geschwärzt], angeschlossen übersende ich Ihnen unser Antwortschreiben auf Ihre Mail vo…
Von
Amtsgericht Mannheim
Betreff
Antrag nach dem LIFG
Datum
14. August 2020 06:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr [geschwärzt], angeschlossen übersende ich Ihnen unser Antwortschreiben auf Ihre Mail vom 25. Juli 2020. Das an Sie auf dem Postweg gerichtete Antwortschreiben kam mit dem Vermerk des Postzustellers "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" zurück. Als Postanschrift hatten wir die von Ihnen angegeben Adresse: [geschwärzt], [geschwärzt] verwendet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][[geschwärzt]]