Strafmaß bei Vorbestraften

a) eine Übersicht darüber, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

b) Bitte teilen Sie mir zudem mit, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

b) Bitte teilen Sie mir zudem mit, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - eine Geldstrafe verhängt wurde.

Die jeweiligen Daten sollten zur besseren Auswertbarkeit bitte jahreweise - sofern möglich für die letzte 5 Jahre - aufgefürt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) eine Übersicht d…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafmaß bei Vorbestraften [#193493]
Datum
25. Juli 2020 00:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) eine Übersicht darüber, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. b) Bitte teilen Sie mir zudem mit, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. b) Bitte teilen Sie mir zudem mit, bei wievielen Verurteilten - die bereits eine Vorstrafe haben - eine Geldstrafe verhängt wurde. Die jeweiligen Daten sollten zur besseren Auswertbarkeit bitte jahreweise - sofern möglich für die letzte 5 Jahre - aufgefürt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193493/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 449/2020 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. Juli 2020 - Strafmaß bei Vorbestraften [#193493]
Datum
29. Juli 2020 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 449/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen mit, dass über die Daten der vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen Strafverfolgungsstatistik hinaus keine amtlichen Informationen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorhanden sind. Diese können Sie auf der Website des Statistischen Bundesamts unter folgendem Link abrufen: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat… <https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.html> . Die Statistik weist die Ab- und die Verurteilten sowie die Sanktionen aus. Sie enthält auch einige Informationen zu Vorverurteilungen. Mit freundlichen Grüßen