Straftaten am Albert-Einstein-Gymnasium Ulm

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

Auflistung der auf dem Schulgelände des Albert-Einstein-Gymnasiums Ulm registrierten Straftaten im Zeitraum von Januar 2010 bis September 2021 geordnet nach den folgenden Kriterien:
- Strafzeitpunkt, Straftat, genaue Angabe des Tatorts, Schadenshöhe (falls zutreffend), Todesopfer (falls zutreffend)
Falls dies nicht möglich ist, bitte ich Sie darum, zumindest eine allgemeine Auflistung der auf dem Schulgelände begangenen Straftaten, gemeinsam mit der Angabe, wie oft die entsprechende Straftat im oben genannten Zeitraum begangen wurde, herauszugeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2021
  • Frist
    11. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Laurence Mélenchon
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
Laurence Mélenchon
Betreff
Straftaten am Albert-Einstein-Gymnasium Ulm [#232654]
Datum
9. November 2021 14:44
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der auf dem Schulgelände des Albert-Einstein-Gymnasiums Ulm registrierten Straftaten im Zeitraum von Januar 2010 bis September 2021 geordnet nach den folgenden Kriterien: - Strafzeitpunkt, Straftat, genaue Angabe des Tatorts, Schadenshöhe (falls zutreffend), Todesopfer (falls zutreffend) Falls dies nicht möglich ist, bitte ich Sie darum, zumindest eine allgemeine Auflistung der auf dem Schulgelände begangenen Straftaten, gemeinsam mit der Angabe, wie oft die entsprechende Straftat im oben genannten Zeitraum begangen wurde, herauszugeben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Laurence Mélenchon Anfragenr: 232654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232654/ Postanschrift Laurence Mélenchon << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Laurence Mélenchon
Polizeipräsidium Ulm
Az.: RuD-0221/2021/7 Sehr geehrte Frau Mélenchon, Ihre Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 9. No…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
WG: Straftaten am Albert-Einstein-Gymnasium Ulm [#232654]
Datum
10. November 2021 07:46
Status
Warte auf Antwort
Az.: RuD-0221/2021/7 Sehr geehrte Frau Mélenchon, Ihre Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 9. November 2021 ist im Polizeipräsidium Ulm eingegangen und wird bearbeitet. Wir prüfen derzeit den zu Grunde liegenden Sachverhalt und kommen unaufgefordert wieder auf die Angelegenheit zurück. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Ulm
Landesinformationsfreiheitsgesetz | Ihre Anfrage zur Thematik "Straftaten am Albert-Einstein-Gymnasium" …
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Landesinformationsfreiheitsgesetz | Ihre Anfrage zur Thematik "Straftaten am Albert-Einstein-Gymnasium"
Datum
30. November 2021 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
RuD-0221/21/07 Sehr geehrte Frau Melenchon, per E-Mail haben Sie am 09.11.2021 nachstehende Informationen beantragt: „Auflistung der auf dem Schulgelände des Albert-Einstein-Gymnasiums Ulm registrierten Straftaten im Zeitraum von Januar 2010 bis September 2021 geordnet nach den folgenden Kriterien: - Strafzeitpunkt, Straftat, genaue Angabe des Tatorts, Schadenshöhe (falls zutreffend), Todesopfer (falls zutreffend). Falls dies nicht möglich ist, bitte ich Sie darum, zumindest eine allgemeine Auflistung der auf dem Schulgelände begangenen Straftaten, gemeinsam mit der Angabe, wie oft die entsprechende Straftat im oben genannten Zeitraum begangen wurde, herauszugeben.“ Ihre Anfrage wird auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetz beantwortet. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2. Gebühren werden keine erhoben. Begründung: Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Nachfolgend sind die Straftaten, die derzeit zum Schulgelände des Albert-Einstein-Gymnasiums Ulm im Zeitraum vom 01.01.2010 bis einschließlich 31.09.2021 hier vermerkt sind, zusammengefasst aufgelistet: Straftat Anzahl 1. § 242 StGB, Diebstahl 11 2. § 303 StGB, Sachbeschädigung 12 3. § 223 StGB, Körperverletzung 2 4. § 183 StGB, Exhibistionistische Handlungen 1 5. § 244 StGB, Einbruch 1 Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Polizeipräsidium Ulm, Münsterplatz 47, << Adresse entfernt >>, Widerspruch erheben. Mit freundlichen Grüßen