Straftaten aufgrund von sexueller Orientierung in NRW 2017-2020

1. Aufschlüsselung der Straftaten aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität nach Jahren und Tatbeständen für die Jahre 2017 bis 2020.

2. Falls vorhanden: Schulungsunterlagen, welche dieses Thema betreffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Straftaten aufgrund von sexueller Orientierung in NRW 2017-2020 [#204561]
Datum
27. November 2020 21:32
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Aufschlüsselung der Straftaten aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität nach Jahren und Tatbeständen für die Jahre 2017 bis 2020. 2. Falls vorhanden: Schulungsunterlagen, welche dieses Thema betreffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204561/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 27. November 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr ge…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 27. November 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
22. Dezember 2020 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 27. November 2020 begehrten Sie eine Aufschlüsselung der Straftaten aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität nach Jahren und Tatbeständen für die Jahre 2017 bis 2020 und Schulungsunterlagen, welche dieses Thema betreffen. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Die dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegenden Fallzahlen zu Straftaten betreffend der sexuellen Orientierung sowie der Straftaten gegen LSBTI finden Sie in der Anlage. Weiterhin sind mittels einfacher Suche in der Parlamentsdatenbank des Landtages Nordrhein-Westfalen weitere Informationen recherchierbar und somit öffentlich zugänglich (vgl. § 5 Absatz 4 IFG NRW). Zu Ihrer Arbeitserleichterung führe ich die Fundstellen nachfolgend auf: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW... https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW... Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) führt zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen durch, die auf verschiedenen Ebenen einen Bezug zum Umgang mit Straftaten aufgrund von sexueller Orientierung herstellen. Kompetenzen zur Identifizierung von Hassdelikten und zum fachgerechte Umgang in Bezug auf die Strafverfolgung sowie Opfer- und Zeugenschutz werden insbesondere im Kontext von Fortbildungsveranstaltungen zur sexuellen Selbstbestimmung vermittelt. Entsprechende Schulungsunterlagen zu diesem Thema liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen allerdings nicht vor. Freundliche Grüße