Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung

Anfrage an: Bundeskriminalamt

die Anzahl der verübten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland in den jeweiligen Jahren 2014, 2015 und - wenn verfügbar - 2016. Bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Tatverdächtigen und verurteilten StraftäterInnen, nach Frauen und Männern, nach Nichtdeutschen und Deutschen auf. Unterscheiden Sie bei den Nichtdeutschen die EU-BürgerInnen von den Nicht EU-BürgerInnen und bei den Deutschen diejenigen mit und ohne Migrationshintergrund.
Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
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Sabine Huber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der v…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Sabine Huber
Betreff
Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung [#20322]
Datum
13. Februar 2017 21:58
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der verübten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland in den jeweiligen Jahren 2014, 2015 und - wenn verfügbar - 2016. Bitte schlüsseln Sie die Anzahl nach Tatverdächtigen und verurteilten StraftäterInnen, nach Frauen und Männern, nach Nichtdeutschen und Deutschen auf. Unterscheiden Sie bei den Nichtdeutschen die EU-BürgerInnen von den Nicht EU-BürgerInnen und bei den Deutschen diejenigen mit und ohne Migrationshintergrund. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sabine Huber <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Huber

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Bundeskriminalamt
Sehr geehrte Frau Huber, zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 13.02.2017 übersenden wir Ih…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung
Datum
2. März 2017 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Huber, zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 13.02.2017 übersenden wir Ihnen den anliegenden Bescheid zur weiteren Veranlassung. Mit freundlichen Grüßen