Straftaten von Asylsuchenden in Deutschland / Zeitraum Januar bis Juni 2015

Die Zahl der registrierten Straftaten begangen von Asylantragstellern in Deutschland im Zeitraum Januar bis Juni 2015 sowie Auskunft, inwieweit sich die Zahl gegenüber dem Vergleichsraum des Vorjahres verändert hat.
Natürlich kann und muss die Information nicht Auskunft über jede einzelne Straftat geben, sollte aber schon zwischen verschiedenen Straftatgruppen - wie Einbruch/Diebstahl, Drogendelikte, Betrug (durch Erschleichen doppelter Sozialleistungen), Angriff auf Polizisten/Sicherheitskräfte, Körperverletzung, Mord - Aufschluss geben.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    14. August 2015
  • Frist
    19. September 2015
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Wolfgang Rosenberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahl der reg…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Wolfgang Rosenberg
Betreff
Straftaten von Asylsuchenden in Deutschland / Zeitraum Januar bis Juni 2015 [#11061]
Datum
14. August 2015 10:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahl der registrierten Straftaten begangen von Asylantragstellern in Deutschland im Zeitraum Januar bis Juni 2015 sowie Auskunft, inwieweit sich die Zahl gegenüber dem Vergleichsraum des Vorjahres verändert hat. Natürlich kann und muss die Information nicht Auskunft über jede einzelne Straftat geben, sollte aber schon zwischen verschiedenen Straftatgruppen - wie Einbruch/Diebstahl, Drogendelikte, Betrug (durch Erschleichen doppelter Sozialleistungen), Angriff auf Polizisten/Sicherheitskräfte, Körperverletzung, Mord - Aufschluss geben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang Rosenberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Rosenberg
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#657 Sehr geehrter Herr Rosenberg, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Straftaten von Asylsuchenden in Deutschland / Zeitraum Januar bis Juni 2015 [#11061]
Datum
19. August 2015 11:57
Status
Warte auf Antwort
ZI4-13002/4#657 Sehr geehrter Herr Rosenberg, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. „FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rosenberg
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Straftaten von Asylsuchenden in Deutschla…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Wolfgang Rosenberg
Betreff
AW: Straftaten von Asylsuchenden in Deutschland / Zeitraum Januar bis Juni 2015 [#11061]
Datum
7. Oktober 2015 11:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Straftaten von Asylsuchenden in Deutschland / Zeitraum Januar bis Juni 2015" vom 14.08.2015 (#11061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Rosenberg Anfragenr: 11061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Rosenberg

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#657 Sehr geehrter Herr Rosenberg, mit unten stehender E-Mail vom 19. August 2015 wurden Sie gebeten,…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Straftaten von Asylsuchenden in Deutschland / Zeitraum Januar bis Juni 2015 [#11061]
Datum
7. Oktober 2015 11:58
Status
ZI4-13002/4#657 Sehr geehrter Herr Rosenberg, mit unten stehender E-Mail vom 19. August 2015 wurden Sie gebeten, Ihre Postanschrift oder eine persönliche E-Mail Adresse mitzuteilen. Leider ist bisher keine entsprechende Mitteilung hier eingegangen. Die weitere Bearbeitung Ihres Antrages ist nur möglich, wenn diese Angaben hier vorliegen. Mit freundlichen Grüßen