Strafverfahren 2012

Information zu den Zahlen der Strafverfahren aus dem Jahr 2012, speziell:

1.) Wieviele Strafverfahren deren zugrunde liegenden Tatvorwürfe im Jahr 2012 begangen, abgeschlossen und im selben Jahr noch angezeigt wurden, waren im Jahr 2014 weder angeklagt, noch eingestellt (auch Verweis auf Privatklageweg, o.ä.) - also für eine Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft noch "offen"?

2.) Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss - für Taten die einmalig und nicht über einen längeren Zeitraum begangen wurden?

Diese Auskünfte (Punkt 1 & 2) wünsche ich für das gesamte Land NRW und speziell und einzeln für den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften Krefeld, Köln und Düsseldorf.

3.) Gibt es eine verbindliche interne Handlungsanweisungen o.ä. die regelt, wie die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren durchzuführen hat? Wenn ja, bitte ich um Übersendung. Etwaige ermittlungstaktische Informationen die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen, können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2014
  • Frist
    3. Januar 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfahren 2012 [#8101]
Datum
1. Dezember 2014 00:21
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information zu den Zahlen der Strafverfahren aus dem Jahr 2012, speziell: 1.) Wieviele Strafverfahren deren zugrunde liegenden Tatvorwürfe im Jahr 2012 begangen, abgeschlossen und im selben Jahr noch angezeigt wurden, waren im Jahr 2014 weder angeklagt, noch eingestellt (auch Verweis auf Privatklageweg, o.ä.) - also für eine Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft noch "offen"? 2.) Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss - für Taten die einmalig und nicht über einen längeren Zeitraum begangen wurden? Diese Auskünfte (Punkt 1 & 2) wünsche ich für das gesamte Land NRW und speziell und einzeln für den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften Krefeld, Köln und Düsseldorf. 3.) Gibt es eine verbindliche interne Handlungsanweisungen o.ä. die regelt, wie die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren durchzuführen hat? Wenn ja, bitte ich um Übersendung. Etwaige ermittlungstaktische Informationen die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen, können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-West- falen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-West- falen (IFG NRW)
Datum
18. Dezember 2014 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
34,5 KB
6,7 KB
Mit freundlichen Grüßen