Strafverfahren bei Straftaten zum Nachteil Minderjähriger

Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ wurde von BMFSFJ, UBSKM und Vertreter:innen des Nationalen Rates bei einem Dialog im Rahmen der Justizministerkonferenz am 11. November 2021 erstmals öffentlich vorgestellt. Der Leitfaden bietet eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche Ermittlungs- und Hauptverfahren und sollte bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine weite Verbreitung finden.

Bitte legen Sie dar, inwiefern in Brandenburg dieser Forderung nachgekommen wurde und sicher gestellt wird, dass dieser Leitfaden bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht vorliegt.

Legen Sie dar wie sichergestellt und kommuniziert wird und wurde, dass die im Leitfaden genannten Punkte wie beispielsweise die Weiterbildung und Nutzung von Supervision in den Dienststellen umzusetzen sind.

Im Leitfaden wird als Voraussetzung ein Fachkommissariat für Straftaten zum Nachteil Minderjähriger bzw. für Sexualdelikte genannt. Bis wann ist die Umsetzung dieses Punktes in Brandenburg geplant?

Gibt es für Brandenburg ein Konzept, für die Verbesserung von Strafverfahren bei "Straftaten zum Nachteil Minderjähriger"?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfahren bei Straftaten zum Nachteil Minderjähriger [#250786]
Datum
7. Juni 2022 14:27
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ wurde von BMFSFJ, UBSKM und Vertreter:innen des Nationalen Rates bei einem Dialog im Rahmen der Justizministerkonferenz am 11. November 2021 erstmals öffentlich vorgestellt. Der Leitfaden bietet eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche Ermittlungs- und Hauptverfahren und sollte bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine weite Verbreitung finden. Bitte legen Sie dar, inwiefern in Brandenburg dieser Forderung nachgekommen wurde und sicher gestellt wird, dass dieser Leitfaden bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht vorliegt. Legen Sie dar wie sichergestellt und kommuniziert wird und wurde, dass die im Leitfaden genannten Punkte wie beispielsweise die Weiterbildung und Nutzung von Supervision in den Dienststellen umzusetzen sind. Im Leitfaden wird als Voraussetzung ein Fachkommissariat für Straftaten zum Nachteil Minderjähriger bzw. für Sexualdelikte genannt. Bis wann ist die Umsetzung dieses Punktes in Brandenburg geplant? Gibt es für Brandenburg ein Konzept, für die Verbesserung von Strafverfahren bei "Straftaten zum Nachteil Minderjähriger"?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250786/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern und für Kommunales
AW: Anfrage #250796 über fragdenstaat.de Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen bezeichnete Leitfaden ist h…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Anfrage #250796 über fragdenstaat.de
Datum
8. Juli 2022 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen bezeichnete Leitfaden ist hier bekannt. Inhalte des Praxisleitfadens werden auch im Rahmen der Weiterbildung der Bediensteten des Polizeipräsidiums vermittelt. Ein gesondertes Fachkommissariat für Straftaten zum Nachteil Minderjähriger ist im Polizeipräsidium nicht eingerichtet. Die Bearbeitung von strafrechtlichen Sachverhalten des hier gegenständlichen Phänomens erfolgt in gesonderten Sachbereichen Cybercrime/Sexuelle Gewalt zum Nachteil von Kindern. Ein Konzept für die Verbesserung von Strafverfahren bei "Straftaten zum Nachteil Minderjähriger" ist nicht bekannt. Polizeipräsidium Stabsbereich Recht 14469 Potsdam Kaiser-Friedrich-Str. 143 Tel. 0331/5686-791 Fax. 0331/283-3509 Mail: <<E-Mail-Adresse>>