Strafverfahren bei Straftaten zum Nachteil Minderjähriger
Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ wurde von BMFSFJ, UBSKM und Vertreter:innen des Nationalen Rates bei einem Dialog im Rahmen der Justizministerkonferenz am 11. November 2021 erstmals öffentlich vorgestellt. Der Leitfaden bietet eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche Ermittlungs- und Hauptverfahren und sollte bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine weite Verbreitung finden.
Bitte legen Sie dar, inwiefern in Brandenburg dieser Forderung nachgekommen wurde und sicher gestellt wird, dass dieser Leitfaden bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht vorliegt.
Legen Sie dar wie sichergestellt und kommuniziert wird und wurde, dass die im Leitfaden genannten Punkte wie beispielsweise die Weiterbildung und Nutzung von Supervision in den Dienststellen umzusetzen sind.
Im Leitfaden wird als Voraussetzung ein Fachkommissariat für Straftaten zum Nachteil Minderjähriger bzw. für Sexualdelikte genannt. Bis wann ist die Umsetzung dieses Punktes in Brandenburg geplant?
Gibt es für Brandenburg ein Konzept, für die Verbesserung von Strafverfahren bei "Straftaten zum Nachteil Minderjähriger"?
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Juni 2022
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9. Juli 2022
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