Strafverfahren & Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Jobcenter Märkischer Kreis

Anfrage an: Amtsgericht Iserlohn

Das Jobcenter Märkischer Kreis leitet regelmäßig Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafanzeigen gegen Leistungsberechtigte ein.

Dabei geht es um Bagatelldelikte wie Meldeversäumnisse, aber auch Betrugsdelikte, Schwarzarbeit, Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung.

1. Es wird beantragt zu benennen, wie viele solcher Verfahren seit 2005 pro Jahr verhandelt wurden,
2. wie viele Verfahren durch Freisprüche, bzw. Einstellungen und wie viele durch Verurteilungen entschieden wurden
3. Es wird beantragt, die Anzahl der Entscheidungen den oben genannten Delikten zuzuordnen
4. Wurden, und wenn ja, wie viele Strafanzeigen wurden gegen Mitarbeiter des Jobcenters Märkischer Kreis verhandelt
5. Wurden in Iserlohn bereits strafrechtliche Verfahren gegen Vertragspartner des Jobcenters verhandelt (Illegale Arbeitsgelegenheiten, Bildungsträger, Vorteilsnahme von Arbeitgebern, Leiharbeit etc.)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Dezember 2012
  • Frist
    29. Januar 2013
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfahren & Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
28. Dezember 2012 01:45
An
Amtsgericht Iserlohn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Jobcenter Märkischer Kreis leitet regelmäßig Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafanzeigen gegen Leistungsberechtigte ein. Dabei geht es um Bagatelldelikte wie Meldeversäumnisse, aber auch Betrugsdelikte, Schwarzarbeit, Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. 1. Es wird beantragt zu benennen, wie viele solcher Verfahren seit 2005 pro Jahr verhandelt wurden, 2. wie viele Verfahren durch Freisprüche, bzw. Einstellungen und wie viele durch Verurteilungen entschieden wurden 3. Es wird beantragt, die Anzahl der Entscheidungen den oben genannten Delikten zuzuordnen 4. Wurden, und wenn ja, wie viele Strafanzeigen wurden gegen Mitarbeiter des Jobcenters Märkischer Kreis verhandelt 5. Wurden in Iserlohn bereits strafrechtliche Verfahren gegen Vertragspartner des Jobcenters verhandelt (Illegale Arbeitsgelegenheiten, Bildungsträger, Vorteilsnahme von Arbeitgebern, Leiharbeit etc.)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Iserlohn
Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten…
Von
Amtsgericht Iserlohn
Betreff
Antwort
Datum
28. Dezember 2012 01:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Iserlohn eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht! Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege. Insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Iserlohn
Sehr geehrte .............. Ihren Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs vom 28.12.2012 zu dem von Ihnen…
Von
Amtsgericht Iserlohn
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.12.2012 Strafverfahren & Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
22. Januar 2013
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrte .............. Ihren Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs vom 28.12.2012 zu dem von Ihnen gestellten Fragenkatalog weise ich zurück. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Gründe: Zwar besteht auch gegenüber Gerichten ein Recht auf grundsätzlich freien Zugang zur Information, soweit die Gerichte Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Ein solches Verwaltungshandeln könnte auch bei einer statistischen Erfassung von Verfahren durchaus gegeben sein. Allerdings wird nur der freie Zugang zu vorhandenen Informationen der Verwaltung gewährleistet. Das Neuerheben von Informationen zu Auskunftszwecken wird indes nicht geschuldet. Zu den in Ihrer Anfrage aufgeworfenen Fragen sind jedoch keine Fallzahlen statistisch erhoben und erfasst worden. Ihren Antrag muss ich daher abschlägig bescheiden. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Iserlohn
Ihre Anfrage vom 28.12.2012 Mit freundlichen Grüßen
Von
Amtsgericht Iserlohn
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.12.2012
Datum
22. Januar 2013 12:06
Status
Information nicht vorhanden
Mit freundlichen Grüßen