Strafverfahren & Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Jobcenter Märkischer Kreis
Das Jobcenter Märkischer Kreis leitet regelmäßig Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafanzeigen gegen Leistungsberechtigte ein.
Dabei geht es um Bagatelldelikte wie Meldeversäumnisse, aber auch Betrugsdelikte, Schwarzarbeit, Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung.
1. Es wird beantragt zu benennen, wie viele solcher Verfahren seit 2005 pro Jahr verhandelt wurden,
2. wie viele Verfahren durch Freisprüche, bzw. Einstellungen und wie viele durch Verurteilungen entschieden wurden
3. Es wird beantragt, die Anzahl der Entscheidungen den oben genannten Delikten zuzuordnen
4. Wurden, und wenn ja, wie viele Strafanzeigen wurden gegen Mitarbeiter des Jobcenters Märkischer Kreis verhandelt
5. Wurden in Iserlohn bereits strafrechtliche Verfahren gegen Vertragspartner des Jobcenters verhandelt (Illegale Arbeitsgelegenheiten, Bildungsträger, Vorteilsnahme von Arbeitgebern, Leiharbeit etc.)?
Information nicht vorhanden
-
Datum28. Dezember 2012
-
29. Januar 2013
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
Will man sich hier dumm stellen? Oder ist das der verzweifelte Versuch etwas vertuschen zu wollen?? Angst der Behörden und Ämter vor der Wahrheit??