Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22

Eine Aufstellung über alle angezeigten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens auf Versammlungen von 2020 bis heute, mit Angaben zu Ausgang des Strafverfahrens, des Disziplinarverfahrens, und der dienstrechtlichen Sanktionen.

Bitte orientieren sie sich dabei an ihrer der Öffentlichkeit bereits vorliegenden Antwort auf die Anfrage AL DEU 6/2021 von UN Kommissar Nils Melzer vom 26.08.2021 (betrifft hier Frage 5 von Herrn Melzer)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Dezember 2022
  • Frist
    25. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    472,50 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266208]
Datum
23. Dezember 2022 08:32
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über alle angezeigten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens auf Versammlungen von 2020 bis heute, mit Angaben zu Ausgang des Strafverfahrens, des Disziplinarverfahrens, und der dienstrechtlichen Sanktionen. Bitte orientieren sie sich dabei an ihrer der Öffentlichkeit bereits vorliegenden Antwort auf die Anfrage AL DEU 6/2021 von UN Kommissar Nils Melzer vom 26.08.2021 (betrifft hier Frage 5 von Herrn Melzer)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266208/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail zum im Betreff genannten Antrag nach dem IFG M-V ist hier am …
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266208]
Datum
11. Januar 2023 09:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail zum im Betreff genannten Antrag nach dem IFG M-V ist hier am 23. Dezember 2022 eingegangen. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V ist der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Eine E-Mail entspricht nicht diesen Anforderungen. Das von Ihnen in Aussicht gestellte und unterschriebene Schreiben per Fax habe ich bislang nicht erhalten. Ich bitte Sie daher, mir einen handschriftlich unterzeichneten Antrag zukommen zu lassen (per Fax ausreichend), damit ich Ihre Anfrage abschließend bearbeiten kann. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie des Weiteren unsere Datenschutzhinweise. Mit freu…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266208]
Datum
11. Januar 2023 09:44
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie des Weiteren unsere Datenschutzhinweise. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22“ [#266208]
Datum
11. Januar 2023 22:18
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/266208/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Email ausreichend sein muss um meine Anfrage zu beantworten. Das Vorhandensein der Daten hängt nicht von meiner Unterschrift ab. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 266208.pdf - 2023-01-11_1-image001.jpg - 2023-01-11_1-image002.jpg - 2023-01-11_1-image003.png - 2023-01-11_2-image001.jpg - 2023-01-11_2-image002.jpg - 2023-01-11_2-image003.png - 2023-01-11_2-informationspflichten13dsgvoifg.pdf Anfragenr: 266208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266208/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vermittlung vom 11.01.2023 mit o. g. Be…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22“ [#266208]
Datum
13. Januar 2023 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vermittlung vom 11.01.2023 mit o. g. Betreff. Nach den uns vorliegenden Informationen, haben Sie Ihren Antrag auf Informationszugang lediglich per Mail gestellt. Wie Ihnen das Ministerium richtiger Weise bereits erläutert hat, ist ein solcher Antrag gemäß § 10 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG-MV) immer schriftlich oder zur Niederschrift an die jeweilige Behörde zu richten. Das Schriftformerfordernis ist mit einer Mail nicht erfüllt. Sollten Sie an Ihrem Antrag auf Informationszugang gegenüber dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern festhalten, empfehle ich Ihnen, Ihren Antrag erneut schriftlich zu stellen. Sollte Ihre Anfrage dann erneut zu Unrecht abgelehnt oder nicht beachtet werden, haben Sie nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 IFG M-V das Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommerns. Unter den jetzigen Umständen kann ich nicht weiter für Sie vermittelnd tätig werden. Bitte beachten Sie meine o. g. Hinweise. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Antrag per Post mit Unterschrift habe ich jetzt gestellt, bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlic…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22“ [#266208]
Datum
16. Januar 2023 08:48
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, Antrag per Post mit Unterschrift habe ich jetzt gestellt, bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266208/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22“ [#266208]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22“ [#266208]
Datum
16. Januar 2023 08:50
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
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Daten liegen nicht vor / Kostenmitteilung Kosten für Aktenprüfung lägen bei knapp 500 Euro. Ein bekannter Fall ist…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Daten liegen nicht vor / Kostenmitteilung
Datum
18. Januar 2023
Status
172,2 KB
Kosten für Aktenprüfung lägen bei knapp 500 Euro. Ein bekannter Fall ist noch nicht abgeschlossen.