Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22

Eine Aufstellung über alle angezeigten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens auf Versammlungen von 2020 bis heute, mit Angaben zu Ausgang des Strafverfahrens, des Disziplinarverfahrens, und der dienstrechtlichen Sanktionen.

Bitte orientieren sie sich dabei an ihrer der Öffentlichkeit bereits vorliegenden Antwort auf die Anfrage AL DEU 6/2021 von UN Kommissar Nils Melzer vom 26.08.2021 (betrifft hier Frage 5 von Herrn Melzer)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung über…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266360]
Datum
27. Dezember 2022 11:57
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über alle angezeigten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens auf Versammlungen von 2020 bis heute, mit Angaben zu Ausgang des Strafverfahrens, des Disziplinarverfahrens, und der dienstrechtlichen Sanktionen. Bitte orientieren sie sich dabei an ihrer der Öffentlichkeit bereits vorliegenden Antwort auf die Anfrage AL DEU 6/2021 von UN Kommissar Nils Melzer vom 26.08.2021 (betrifft hier Frage 5 von Herrn Melzer)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266360/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer IZG-Anfrage verweise ich auf das beigefügte Dokum…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Strafverfolgung von polizeilichem Fehlverhalten auf Versammlungen 2020-22 [#266360]
Datum
27. Januar 2023 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
545,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer IZG-Anfrage verweise ich auf das beigefügte Dokument. Mit freundlichen Grüßen