Strahlenschutz: Schutz vor elektromagnetischer Strahlung bzw. elektromagnetischen Feldern EMF

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Dokumente, aus denen folgendes hervorgeht: Wie viele Petent*innen haben sich in den letzten 10 Jahren an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt, um gesundheitliche Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern EMF, wie sie beispielsweise von Mobilfunkmasten ausgehen, staatlicherseits überprüfen zu lassen? Bitte um Auskunft nach Jahren und einzelnen Petent*innen (nicht Petitionen) aufgeschlüsselt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, aus dene…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strahlenschutz: Schutz vor elektromagnetischer Strahlung bzw. elektromagnetischen Feldern EMF [#201169]
Datum
19. Oktober 2020 11:11
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen folgendes hervorgeht: Wie viele Petent*innen haben sich in den letzten 10 Jahren an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt, um gesundheitliche Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern EMF, wie sie beispielsweise von Mobilfunkmasten ausgehen, staatlicherseits überprüfen zu lassen? Bitte um Auskunft nach Jahren und einzelnen Petent*innen (nicht Petitionen) aufgeschlüsselt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201169/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ... Ihr Antrag ist hier eingegangen und wird auf der Grundlage d…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
925,5 KB
... Ihr Antrag ist hier eingegangen und wird auf der Grundlage des IFG bearbeitet. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Bundestagsverwaltung ihren Betrieb an die aktuelle Situation und die behördlichen Empfehlungen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 angepasst hat. Der Schutz der Gesundheit und die Gewährleistung des parlamentarischen Betriebs haben gegenwärtig höchste Priorität. Leider kann dies zu längeren Bearbeitungszeiten im Bereich des Informationsfreiheits gesetzes führen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Sobald als möglich werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückko5nmen. Ihr Antrag ist hier eingegangen und wird auf der Grundlage des IFG bearbeitet. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Bundestagsverwaltung ihren Betrieb an die aktuelle Situation und die behördlichen Empfehlungen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 angepasst hat. Der Schutz der Gesundheit und die Gewährleistung des parlamentarischen Betriebs haben gegenwärtig höchste Priorität. Leider kann dies zu längeren Bearbeitungszeiten im Bereich des Informationsfreiheits gesetzes führen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Sobald als möglich werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen.

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Antrag wird abgelehnt: "Nach der Gesetzesbegründung bleibt …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
5. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag wird abgelehnt: "Nach der Gesetzesbegründung bleibt der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten von der Anwendung des IFG ausgenommen (vgl. Rossi, IFG-Kommentat, $ 1 Rn. 33 ffl. Hierzu gehören insbesondere auch der Bereich der Petitionen und die Tätigkeit der Ausschüsse (vgl. BundestagsDrucksache 15/4493, S. B)."