Strassenbaumaßnahmen L284 Otterswang - Dokumente der Kommune Schussenried/Otterswang

Aufgrund fehlender Transparenz und nicht vorhandenem Einbezug der Anwohner müßten meiner Kenntnis nach diverse Dokumente und Akten vorhanden sein.
(1) Bitte benennen sie die vorhandenen Unterlagen und die Beteiligten. Die Betrifft auch die Kommunikation mit anderen Behörden.
(2) Die Offenlegung aller dieser unter (1) benannten Unterlagen zur Planung und Beauftragung der Baumaßnahmen wird beantragt.
Unter anderem müsste es geben:
Niederschrift über die Verhandlung und Beschlüsse des Ortschaftsrats.
Niederschrift über die Verhandlung und Beschlüsse des Stadtrates.
Einbeziehung der Anwohner.
Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt Schussenried droht mit Kosten in Höhe von 200€. Diese sind nicht willig oder kompetent die Kosten iim Vorfeld zu benennen.

Gibt es etwas zu verbergen?

"hiermit bestätigen wir den Eingang der weitergeleiteten Mail vom Regierungspräsidiums Tübingen, eingegangen bei der Stadt Bad Schussenried am 24.06.2022, 09:38 Uhr. Gleichzeit nehmen wir den Rückzug Ihres Antrages zur Kenntnis.

In Bezug auf die Höhe der entstehenden Gebühren verweisen wir auf § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG). Demnach ist die antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrages aufzufordern, sofern die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro übersteigt. Seien Sie versichert, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und Sie informieren, wenn diese Grenze überschritten wird.

Sollten Sie zu der Entscheidung kommen, Ihre zurückgezogene Anfrage wieder aufleben zu lassen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Sollte von Ihrer Seite aus keine Rückmeldung kommen, sehen wir Ihre Anfrage als erledigt an, da zurückgezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mutter
Sachgebietsleiter

Stadtverwaltung Bad Schussenried
Hauptamt – Ordnung und Soziales
Wilhelm-Schussen-Straße 36 (Postadresse)
Wilhelm-Schussen-Straße 34 (Besuchsadresse)
88427 Bad Schussenried

Tel. 07583 9401-220
Fax. 07583 9401-259
mutter@bad-schussenried.de
poststelle@bad-schussenried.de
www.bad-schussenried.de"

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund fehle…
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strassenbaumaßnahmen L284 Otterswang - Dokumente der Kommune Schussenried/Otterswang [#251174]
Datum
12. Juni 2022 02:31
An
Stadt Bad Schussenried
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund fehlender Transparenz und nicht vorhandenem Einbezug der Anwohner müßten meiner Kenntnis nach diverse Dokumente und Akten vorhanden sein. (1) Bitte benennen sie die vorhandenen Unterlagen und die Beteiligten. Die Betrifft auch die Kommunikation mit anderen Behörden. (2) Die Offenlegung aller dieser unter (1) benannten Unterlagen zur Planung und Beauftragung der Baumaßnahmen wird beantragt. Unter anderem müsste es geben: Niederschrift über die Verhandlung und Beschlüsse des Ortschaftsrats. Niederschrift über die Verhandlung und Beschlüsse des Stadtrates. Einbeziehung der Anwohner. Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251174/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, Die Stadt Schussenried droht mit Kosten in Höhe von 200€. Diese sind nicht willig …
An Stadt Bad Schussenried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strassenbaumaßnahmen L284 Otterswang - Dokumente der Kommune Schussenried/Otterswang [#251174]
Datum
1. Juli 2022 16:59
An
Stadt Bad Schussenried
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Stadt Schussenried droht mit Kosten in Höhe von 200€. Diese sind nicht willig oder kompetent die Kosten iim Vorfeld zu benennen. Gibt es etwas zu verbergen? "hiermit bestätigen wir den Eingang der weitergeleiteten Mail vom Regierungspräsidiums Tübingen, eingegangen bei der Stadt Bad Schussenried am 24.06.2022, 09:38 Uhr. Gleichzeit nehmen wir den Rückzug Ihres Antrages zur Kenntnis. In Bezug auf die Höhe der entstehenden Gebühren verweisen wir auf § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG). Demnach ist die antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrages aufzufordern, sofern die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro übersteigt. Seien Sie versichert, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und Sie informieren, wenn diese Grenze überschritten wird. Sollten Sie zu der Entscheidung kommen, Ihre zurückgezogene Anfrage wieder aufleben zu lassen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Sollte von Ihrer Seite aus keine Rückmeldung kommen, sehen wir Ihre Anfrage als erledigt an, da zurückgezogen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Mutter Sachgebietsleiter Stadtverwaltung Bad Schussenried Hauptamt – Ordnung und Soziales Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251174/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>