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Strassenführung Birkenhain/Kiefernhain in 22297 Hamburg

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Nach Beschluss des zuständigen Regional-Auschusses v.30.6.2008 soll der Birkenhain in 22297 Hamburg mit der Hausnr.16 enden und mit einer Gatterschranke vom angrenzenden Kiefernhain abgetrennt werden. Nach den gegenwärtigen Baumaßnahmen sieht es so aus, als ob der Birkenhain nun auch die Häuser 18 und 20 einschließen wird und die Schranke am Ende von Grundstück 20 beginnen wird.
Ich möchte wissen:
Wie sieht die Strassenführung Birkenhain/Kiefernhain aus? Aufgrund welcher Beschlüsse ist eine veränderte Planung vorgenommen worden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. August 2011
  • Frist
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strassenführung Birkenhain/Kiefernhain in << Address removed >>
Datum
15. August 2011 13:10
An
Empfängername
Status
Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Nach Beschluss des zuständigen Regional-Auschusses v.30.6.2008 soll der Birkenhain in << Address removed >> mit der Hausnr.16 enden und mit einer Gatterschranke vom angrenzenden Kiefernhain abgetrennt werden. Nach den gegenwärtigen Baumaßnahmen sieht es so aus, als ob der Birkenhain nun auch die Häuser 18 und 20 einschließen wird und die Schranke am Ende von Grundstück 20 beginnen wird. Ich möchte wissen: Wie sieht die Strassenführung Birkenhain/Kiefernhain aus? Aufgrund welcher Beschlüsse ist eine veränderte Planung vorgenommen worden? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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