Strassenoffensive

Anfrage an: Tiefbauamt Dortmund

die Priorisierung bei der Straßenoffensive erfolgt auf Grund 'einer Liste' vom Tiefbauamt. Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen:
1. Was sind die Kriterien für den Straßenzustand?
2. Was qualifiziert eine Straße um auf diese 'Liste'zu kommen?
3. Bitte ich Sie mir die Daten der Straßenzustände elektronisch zukommen zu lassen,die die Grundlage für die Priorisierungsliste für die Bezirksvertretungen sind.

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. März 2025
  • Frist
    26. April 2025
  • 0 Follower:innen
Andreas Linnemann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Tiefbauamt Dortmund Details
Von
Andreas Linnemann
Betreff
Strassenoffensive [#330566]
Datum
24. März 2025 07:15
An
Tiefbauamt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Priorisierung bei der Straßenoffensive erfolgt auf Grund 'einer Liste' vom Tiefbauamt. Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen: 1. Was sind die Kriterien für den Straßenzustand? 2. Was qualifiziert eine Straße um auf diese 'Liste'zu kommen? 3. Bitte ich Sie mir die Daten der Straßenzustände elektronisch zukommen zu lassen,die die Grundlage für die Priorisierungsliste für die Bezirksvertretungen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Linnemann Anfragenr: 330566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/330566/ Postanschrift Andreas Linnemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Linnemann
Tiefbauamt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrter Herr Linnemann, vielen Dank für Ihre heutige Anfr…
Von
Tiefbauamt Dortmund
Betreff
Antwort: WG: Strassenoffensive [#330566]
Datum
24. März 2025 15:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
datenschutzhinweiseinformationgemart-1314dsgvobeidererhebungvonpersonenbezogenendaten-ifgnrw.pdf
25,3 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrter Herr Linnemann, vielen Dank für Ihre heutige Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ich werde diese mit der zuständigen Fachabteilung abstimmen und Ihnen fristgemäß eine Antwort zukommen lassen. Für Ihre Geduld und Ihr Verständnis bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Guten Tag Andreas Linnemann, ich bitte Ihren Antrag vom 24.03.2…
Von
Tiefbauamt Dortmund
Betreff
Antwort: WG: Strassenoffensive [#330566]
Datum
25. März 2025 15:52
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Guten Tag Andreas Linnemann, ich bitte Ihren Antrag vom 24.03.2025 zu konkretisieren, da dieser bisher nicht hinreichend bestimmt ist gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 IFG NRW. Welche Straßenoffensive und welche "eine Liste" des Tiefbauamtes meinen Sie genau? Die Straßenoffensive 2024/25 wurde vom Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2023 beschlossen und ist über die "Sitzungsunterlagen der politischen Gremien" zugänglich. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Linnemann
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. In dem Ratsbeschluss gibt es eine Auf…
An Tiefbauamt Dortmund Details
Von
Andreas Linnemann
Betreff
AW: Antwort: WG: Strassenoffensive [#330566]
Datum
25. März 2025 18:07
An
Tiefbauamt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. In dem Ratsbeschluss gibt es eine Aufstellung der zu sanierenden Straßen mit Prio 1 bzw. E. Meine Anfrage bezieht sich auf die Datengrundlage dieser und folgender Aufstellungen. Ich würde gerne eine Zustandsliste aller Straßen, sofern vorhanden, und die Aufstellung der Einsatzhäufigkeit, sofern möglich, einsehen, um die Einschätzung der Prioritäten des Tiefbauamtes nachvollziehen zu können und auch um mit diesen Daten mit anderen zur Verfügung stehenden Daten, z.B. Unfallhäufigkeit, zusammenzuführen und auszuwerten. Mit freundlichen Grüßen Andreas Linnemann Anfragenr: 330566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/330566/