Straßenreinigung

Kosten für Straßenreinigung - aufgeteilt nach:
- Straßen
- Gehwegen
- Radwegen
Sowie den dazugehörigen Intervallen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
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Martin Hohenkirch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Frechen Details
Von
Martin Hohenkirch
Betreff
Straßenreinigung [#261518]
Datum
22. Oktober 2022 14:55
An
Kommunalverwaltung Frechen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kosten für Straßenreinigung - aufgeteilt nach: - Straßen - Gehwegen - Radwegen Sowie den dazugehörigen Intervallen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Hohenkirch Anfragenr: 261518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261518/ Postanschrift Martin Hohenkirch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Hohenkirch
Martin Hohenkirch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenreinigung“ vom 22.10.2022 (#261518) wur…
An Kommunalverwaltung Frechen Details
Von
Martin Hohenkirch
Betreff
AW: Straßenreinigung [#261518]
Datum
29. November 2022 17:16
An
Kommunalverwaltung Frechen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenreinigung“ vom 22.10.2022 (#261518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Hohenkirch
Martin Hohenkirch
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenreinigung“ vom 22.10.2022 (#261518) wur…
An Kommunalverwaltung Frechen Details
Von
Martin Hohenkirch
Betreff
AW: Straßenreinigung [#261518]
Datum
29. November 2022 17:17
An
Kommunalverwaltung Frechen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Straßenreinigung“ vom 22.10.2022 (#261518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Hohenkirch
Kommunalverwaltung Frechen
Sehr geehrter Herr Hohenkirch, vielen Dank für Ihr Interesse. In weiten Teilen ist die Straßenreinigung innerhal…
Von
Kommunalverwaltung Frechen
Betreff
AW: Straßenreinigung [#261518]
Datum
6. Dezember 2022 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
1,1 KB


Sehr geehrter Herr Hohenkirch, vielen Dank für Ihr Interesse. In weiten Teilen ist die Straßenreinigung innerhalb des Stadtgebiets auf die Bürgerinnen und Bürger als Anlieger übertragen. Die restlichen Straßenreinigungsleistungen sind über Verträge auf die Stadtbetrieb Frechen GmbH (SBF) übertragen. Die zu reinigenden Straßen und Gehwege, ebenso die Reinigungsintervalle können sie unserer Straßenreinigungssatzung entnehmen. Im Vertrag mit der SBF wurde eine pauschale Entgeltzahlung für die Straßenreinigung mit Preisgleitklausel vereinbart. Die Ausgaben für Straßenreinigung betrugen im Jahr 2021 laut Haushaltsplan 703.000.- €. Für das Jahr 2022 wird ein bereinigter Ansatz von 705.000.- € veranschlagt und für das Jahr 2023 ein Ansatz von 774.000.- €. Weiterführende Informationen zum Thema Straßenreinigung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Frechen. Die gültige Satzung finden Sie unter folgendem Link: https://www.stadt-frechen.de/vv/210424-703-Strassenreinigungssatzung.pdf Mit freundlichen Grüßen

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Martin Hohenkirch
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen. Ich denke damit kann ich diese Anfrage schließ…
An Kommunalverwaltung Frechen Details
Von
Martin Hohenkirch
Betreff
AW: Straßenreinigung [#261518]
Datum
7. Dezember 2022 14:58
An
Kommunalverwaltung Frechen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen. Ich denke damit kann ich diese Anfrage schließen. Mit freundlichen Grüßen Martin Hohenkirch Anfragenr: 261518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261518/