Strategie Künstliche Intelligenz - Präsentation & Redemanuskript des BMBF in der 32. Kabinettsitzung

Bezogen auf den Tagesordnungspunkt 2 der 32. Kabinettsitzung vom 15.Nov 2018:
* die gezeigten Präsentationen vom BMBF
* die Redemanuskripte für Vertreter des BMBF

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezogen auf den …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategie Künstliche Intelligenz - Präsentation & Redemanuskript des BMBF in der 32. Kabinettsitzung [#106439]
Datum
3. April 2019 14:35
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezogen auf den Tagesordnungspunkt 2 der 32. Kabinettsitzung vom 15.Nov 2018: * die gezeigten Präsentationen vom BMBF * die Redemanuskripte für Vertreter des BMBF
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 Bundesministerium für Bildung un…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019
Datum
3. Mai 2019 11:54
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 511-18501/37(2019) Bonn, 03.05.2019 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund andauernder interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#106439] Sehr geehrteAntrag…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 [#106439]
Datum
10. Juni 2019 21:27
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Strategie Künstliche Intelligenz - Präsentation & Redemanuskript des BMBF in der 32. Kabinettsitzung“ vom 03.04.2019 (#106439) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 106439 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019
Datum
11. Juni 2019 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 511-18501/37(2019) Berlin, 11.06.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Strategie Künstliche Intelligenz - Präsentation & Redemanuskript des BMBF in der 32. Kabinettsitzung vom 03.04.2019. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen: 1. Ihr Antrag wird nach § 3 Nr.3 b) IFG abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Mit Ihrem Antrag vom 03.04.2019 haben Sie die Übersendung der gezeigten Präsentationen vom BMBF und Redemanuskripte für Vertreter des BMBF bezogen auf den Tagesordnungspunkt 2 der 32. Kabinettsitzung vom 15.Nov 2018 erbeten. Diesem Begehren kann ich nicht stattgeben, da der Anspruch auf Informationszugang nach § 3 Nr.3 b) IFG ausgeschlossen ist. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Hierunter fällt auch der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Dieser umfasst einen nicht ausforschbaren exekutiven Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich und dient damit der Wahrung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung. Geschützt wird die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Der Kernbereichsschutz kann auch bereits abgeschlossene Vorgänge erfassen. Bei bereits abgeschlossenen Vorgängen kann die "Vorwirkung" einer späteren Veröffentlichung von Redemanuskripten und damit der Sichtweisen der Kabinettmitglieder die Freiheit und Offenheit der Willensbildung in der Regierung beeinträchtigen. Dementsprechend ist vorliegend auch die Herausgabe der die Kabinettsitzung vorbereitenden Unterlagen ausgeschlossen. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Kosten an. Im Auftrag