Strategien für den Umgang mit fehlendem Schulstoff durch Distanzunterricht

Sehr << Antragsteller:in >>

ich habe folgende Fragen an Sie:

1. Wie wird das Land S-H mit den Unterrichtsinhalten verfahren, die durch den Distanzunterricht ausgefallen sind?

2. wie stellen Sie sicher, dass kein Kind, das durch

a) fehlende Hardware
b) fehlende oder eingeschränkte familiäre Unterstützung (durch fehlende pädagogische Fähigkeiten, mangelndes Wissen, mangelnde Zeit, weil Arbeitstätigkeit, Desinteresse des familiären Umfelds etc.)
c) fehlende Internetbandbreite
d) fehlende Ausstattung in den Schulen
e) fehlende Unterstützung durch Lehrkräfte
f) fehlende Weiterbildung der Lehrkräfte im Vorfeld der Pandemie
g) langsame und ausufernde Bürokratie (bei Beantragung von Ausstattung, Nutzung von digitalen Plattformen durch die Schulen etc.)

den Lernstoff nachholen kann, ohne im weiteren Schulverlauf benachteiligt zu werden?

3. besteht in Ihrem Haus ein Interesse daran, den Kindern, Eltern und Lehrer:innen die ausergewöhnlichen Belastungen durch Homeschooling, Homeoffice/parallele Weiterarbeit erträglich zu machen? Etwa durch Streichen von Prüfungsleistungen/ Schulinhalten etc. zugunsten von mehr Platz für Motiviation und Ausgleich von extrem heterogenen Zugangsmöglichkeiten zum extrem heterogenen Distanzunterricht durch sehr motivierte/sehr unmotivierte Lehrer:innen, fehlende Ausstattung Hard-/Software, fehlende Digitalkompetenzen, fehlende Strategie, fehlende Lehrkräfte, Behinderung durch zuviel Bürokratie?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragste…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategien für den Umgang mit fehlendem Schulstoff durch Distanzunterricht [#209212]
Datum
20. Januar 2021 22:20
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe folgende Fragen an Sie: 1. Wie wird das Land S-H mit den Unterrichtsinhalten verfahren, die durch den Distanzunterricht ausgefallen sind? 2. wie stellen Sie sicher, dass kein Kind, das durch a) fehlende Hardware b) fehlende oder eingeschränkte familiäre Unterstützung (durch fehlende pädagogische Fähigkeiten, mangelndes Wissen, mangelnde Zeit, weil Arbeitstätigkeit, Desinteresse des familiären Umfelds etc.) c) fehlende Internetbandbreite d) fehlende Ausstattung in den Schulen e) fehlende Unterstützung durch Lehrkräfte f) fehlende Weiterbildung der Lehrkräfte im Vorfeld der Pandemie g) langsame und ausufernde Bürokratie (bei Beantragung von Ausstattung, Nutzung von digitalen Plattformen durch die Schulen etc.) den Lernstoff nachholen kann, ohne im weiteren Schulverlauf benachteiligt zu werden? 3. besteht in Ihrem Haus ein Interesse daran, den Kindern, Eltern und Lehrer:innen die ausergewöhnlichen Belastungen durch Homeschooling, Homeoffice/parallele Weiterarbeit erträglich zu machen? Etwa durch Streichen von Prüfungsleistungen/ Schulinhalten etc. zugunsten von mehr Platz für Motiviation und Ausgleich von extrem heterogenen Zugangsmöglichkeiten zum extrem heterogenen Distanzunterricht durch sehr motivierte/sehr unmotivierte Lehrer:innen, fehlende Ausstattung Hard-/Software, fehlende Digitalkompetenzen, fehlende Strategie, fehlende Lehrkräfte, Behinderung durch zuviel Bürokratie? Herzlichen Dank für Ihre Antworten! Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209212/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage vom 20.01.2021 Sehr Antragsteller/in die Antwort auf Ihre o. g. Anfrage entnehmen Sie bitte dem anli…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.01.2021
Datum
18. Februar 2021 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
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6,4 KB


Sehr Antragsteller/in die Antwort auf Ihre o. g. Anfrage entnehmen Sie bitte dem anliegenden Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2021 [#209212] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre ausführliche An…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2021 [#209212]
Datum
18. Februar 2021 15:25
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Die aufgezählten Themen helfen sehr bei der Orientierung in Sachen Homeschooling und der daraus resultierenden Folgen. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209212/

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift. Bitte sehen Sie die Verzögerung bei der Antwort nach. Wir h…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Re: [Ticket#2021012810001708] WG: [EXTERN] Strategien für den Umgang mit fehlendem Schulstoff durch Distanzunterricht [#209212]
Datum
24. Februar 2021 17:45
Status
pasted-1614185124-454453.gif
2,5 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift. Bitte sehen Sie die Verzögerung bei der Antwort nach. Wir haben zurzeit ein sehr hohes Aufkommen an Nachfragen. Zu Ihren Fragen: 1. Die Schulen sind gehalten nach Öffnung wie beispielsweise aktuell für die Jahrgangsstufen 1-4 eine Lernstandserhebung durchzuführen, um eventuell Erkenntnisse über Defizite und Lücken zu sammeln. Das Ministerium prüft Konzepte und Wege zur weiteren Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, sollte sich das als notwendig erweisen. 2. a) Das Land hat zusammen mit Bundesmitteln ein Sonderprogramm für die Ausleihe/Anschaffung von 30 000 Endgeräten für bedürftige SuS aufgelegt. Zurzeit ist darüber hinaus weitere Hardware im Zulauf. b) Das ist zweifellos eine komplexe Frage, da weder das Bildungsministerium noch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Einblick in die jeweilige familiäre Situation haben. Lehrkräfte wie auch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter waren jedoch in vielen Fällen sehr engagiert, um den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen in problematischen Familienkonstellationen zu halten. Es gab zudem Notbetreuungsprogramme. Zu den Fragen 2 c) bis 2 g) eine Vorbemerkung: Das Bildungsministerium sieht sich außerstande auf individuelle Fälle einzugehen, in denen es Engpässe technischer oder pädagogischer Natur gegeben haben sollte. Es liegen uns durchaus kritische Eingaben vor, die aufgearbeitet werden. Es gab aber auch positive Rückmeldungen. Wir erlauben uns den Hinweis, dass für die (technische) Ausstattung von Schulen die Schulträger zuständig sind, mit denen das Ministerium im Austausch ist. Das betrifft ebenso die Schul-Plattform-Betreiber. Insgesamt ist das Bild durchaus positiv, wie jüngst eine Befragung des Institutes für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) ergeben hat. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse der Fachtagung zum Thema „Qualitätsstandards für das Lernen in der Distanz“, zu dem Vertreter von Schülerschaft, Eltern, Lehrerschaft, Erziehungs-Wissenschaftler und Bildungspolitikerinnen und – politiker eingeladen waren. Einzelheiten finden Sie unter: [1]https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Sollten Sie über weitergehende empirische Daten über Defizite verfügen, bitten wir Sie, uns diese zur Verfügung zu stellen. Das Bildungsministerium ist selbstverständlich an jeder Form vom Optimierung interessiert und arbeitet daran. Das betrifft mit hoher Priorität auch Qualitätsstandards für das Distanz-Lernen bzw. deren Umsetzung und die Digitalisierung der Schulen. Mit freundlichen Grüßen