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Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Am 12.8.202020 publizierte das Robert-Koch-Institut ein Strategiepapier mit dem Titel „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“. Kurz danach wurde das Papier depubliziert.

Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu:
-Alle Entwurfsversionen des Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“ inklusive etwaige Kommentare und Änderung (wie sie beispielsweise das Textverarbeitungsprogramm MS Word aufzeichnet).
-den internen Schriftverkehr (insbesondere auch Emailverkehr) zu diesem Strategiepapier seit 13.4. bis inklusive 13.8.2020.
-Etwaigen Schriftverkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium zu dem Thema
-Etwaige Aktennotizen zu dem Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    4. Februar 2021
  • Frist
    9. März 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 12.8.202020 publ…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“ [#210521]
Datum
4. Februar 2021 22:17
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 12.8.202020 publizierte das Robert-Koch-Institut ein Strategiepapier mit dem Titel „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“. Kurz danach wurde das Papier depubliziert. Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu: -Alle Entwurfsversionen des Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“ inklusive etwaige Kommentare und Änderung (wie sie beispielsweise das Textverarbeitungsprogramm MS Word aufzeichnet). -den internen Schriftverkehr (insbesondere auch Emailverkehr) zu diesem Strategiepapier seit 13.4. bis inklusive 13.8.2020. -Etwaigen Schriftverkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium zu dem Thema -Etwaige Aktennotizen zu dem Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210521/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521] Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521]
Datum
9. Februar 2021 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-060. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521] Sehr << Anrede…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521]
Datum
14. März 2021 22:13
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten““ vom 04.02.2021 (#210521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210521/
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521] Sehr << Anrede…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521]
Datum
16. März 2021 20:13
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten““ vom 04.02.2021 (#210521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210521/
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521] Sehr << Anrede…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521]
Datum
25. März 2021 10:35
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten““ vom 04.02.2021 (#210521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210521/
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AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521] Sehr << Anrede…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521]
Datum
30. März 2021 16:23
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten““ vom 04.02.2021 (#210521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210521/
Robert Koch-Institut
AW: [RKI-Spamverdacht]AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: [RKI-Spamverdacht]AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.02.2021 2021-060 [#210521]
Datum
5. Mai 2021 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung; ich habe Ihren Fall nun übernommen. Die Prüfung gestaltet sich umfangreich und wir warten derzeit noch auf die Rückmeldung von Fachabteilungen, die ggf. in den Kommunikationsprozess involviert waren. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags, verweisen aber auf die in unserer E-Mail vom 09.02.2021 geschilderte Lage. Dass wir Ihren Antrag derzeit noch nicht vollumfänglich beantworten können, bedauern wir sehr und bitten noch um etwas Geduld. Ihnen ganz herzlichen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße,

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 04.02.2021 [Az. 2021-060] Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren auf das Informationsf…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.02.2021 [Az. 2021-060]
Datum
30. Juni 2021 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Antrag vom 04.02.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Wir bitten wir Sie gem. § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG um Begründung Ihres Antrages. Dies ist erforderlich, wenn der Antrag sich auf Daten Dritter im Sinne von § 5 Absatz 1 und 2 IFG bezieht. Die von Ihnen angefragten Informationen beinhalten personenbezogene Daten im Sinne von § 5 Absatz 1 IFG. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass – die Erteilung einfacher Auskünfte ausgenommen – gem. § 10 Abs. 1 IFG Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung Ihres Antrages anfallen können. Diese bestimmen sich nach § 10 Abs. 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV, siehe hierzu https://www.gesetze-im-internet.de/ifgg… die Erteilung schriftlicher Auskünfte nebst der Herausgabe von Abschriften, bei deren Zusammenstellung ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, kann nach Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV eine Gebühr zwischen 30,- bis 500,- erhoben werden (siehe zu Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, https://www.gesetze-im-internet.de/ifgg…). Eine Einschätzung zur prognostizierten Höhe der Gebühren kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden, da die Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen. In Anbetracht der Fülle des bereits zusammengetragenen Materials ist jedoch damit zu rechnen, dass die Gebühr im oberen dreistelligen Gebührenbereich liegen wird. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie trotz der zwingenden Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten wollen. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0060. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.