Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Antrag nach dem IFG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 12.8.202020 publizierte das Robert-Koch-Institut ein Strategiepapier mit dem Titel „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“. Kurz danach wurde das Papier depubliziert.

Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu:
-Alle Entwurfsversionen des Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“ inklusive etwaige Kommentare und Änderung (wie sie beispielsweise das Textverarbeitungsprogramm MS Word aufzeichnet).
-den internen Schriftverkehr (insbesondere auch Emailverkehr) zu diesem Strategiepapier seit 13.4. bis inklusive 13.8.2020.
-Etwaigen Schriftverkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium zu dem Thema
-Etwaige Aktennotizen zu dem Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Zur Dokumentation ergeht dieses Schreiben ebenso per Fax an Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Am 12.8.202020 publizierte das Robert-Koch-Institut ein Str…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“ [#195221]
Datum
13. August 2020 13:49
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Am 12.8.202020 publizierte das Robert-Koch-Institut ein Strategiepapier mit dem Titel „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“. Kurz danach wurde das Papier depubliziert. Bitte senden Sie mir dazu Folgendes zu: -Alle Entwurfsversionen des Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“ inklusive etwaige Kommentare und Änderung (wie sie beispielsweise das Textverarbeitungsprogramm MS Word aufzeichnet). -den internen Schriftverkehr (insbesondere auch Emailverkehr) zu diesem Strategiepapier seit 13.4. bis inklusive 13.8.2020. -Etwaigen Schriftverkehr mit dem Bundesgesundheitsministerium zu dem Thema -Etwaige Aktennotizen zu dem Strategiepapier „Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten“ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Zur Dokumentation ergeht dieses Schreiben ebenso per Fax an Sie. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195221 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195221/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 13.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.08.2020
Datum
14. August 2020 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 139-2020. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.08.2020 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.08.2020
Datum
10. September 2020 18:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Der Antrag wird abgelehnt. Begründung: Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 2 Nr. 1 Satz 2 IFG nicht für Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Sowohl die Entwurfsversionen des Strategiepapiers "Die Pandemie in Deutschland in den nächsten Monaten", als auch etwaige Aktennotizen sind vom Anspruch auf Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen ist der Anspruch auf Informationszugang nach §§ 3 Nr.3b, 4 Abs.1 Satz1 IFG ausgeschlossen, da sich das Strategiepapieres gegenwärtig in Überarbeitung befindet und zeitnah aktualisiert veröffentlicht werden soll. Die Vorschriften schützen die Beratung zwischen Behörden, sowie die unmittelbar in Vorbereitung befindlichen behördlichen Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen