Strategiepapier „Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart“

- das über 170 Seiten starke Strategiepapier mit dem Titel „Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart“ (vgl. Artikel „Ein Konzept für die Schublade“ der Stuttgarter Zeitung vom 27. März 2019, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.strategiepapier-fuer-zukunft-der-stuttgarter-gewerbegebiete-wirtschaftskonzept-in-der-schublade.0649a36b-007b-4cc3-9ef0-3603435cfdda.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    26. April 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das über 170…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Strategiepapier „Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart“ [#63029]
Datum
27. März 2019 22:32
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das über 170 Seiten starke Strategiepapier mit dem Titel „Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart“ (vgl. Artikel „Ein Konzept für die Schublade“ der Stuttgarter Zeitung vom 27. März 2019, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.strategiepapier-fuer-zukunft-der-stuttgarter-gewerbegebiete-wirtschaftskonzept-in-der-schublade.0649a36b-007b-4cc3-9ef0-3603435cfdda.html)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Strategiepapier „Entwicklungskonzeption Wirtscha…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
AW: Strategiepapier „Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart“ [#63029]
Datum
2. Mai 2019 16:53
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Strategiepapier „Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart““ vom 27.03.2019 (#63029) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63029 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Landeshauptstadt Stuttgart
Strategiepapier? Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart? Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dan…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Strategiepapier? Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart?
Datum
20. Mai 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E<< Adresse entfernt >>Mails vom 27.03.2019 sowie vom 02.05.2019. Diese wurden an das zuständige Amt für Stadtplanung und Wohnen weitergeleitet. Das o.g. Thema wird im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 24.05.2019 behandelt. Daher nimmt die Beantwortung noch etwas Zeit in Anspruch. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Stuttgart
WG: Strategiepapier? Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart? Sehr geehrteAntragsteller/in bitte …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Strategiepapier? Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart?
Datum
24. Mai 2019 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, Ihre ursprüngliche Mail vom 27.03. war unverständlicherweise zunächst nicht bei uns (d.h. bei den zuständigen Kollegen) angelangt. Heute morgen (Freitag, 24.05.) wurde die im Beitrag der Stuttgarter Zeitung vom 27.03.2019 angemahnte "Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart" (EWS) im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen (unter Zuladung des Ausschusses für Umwelt und Technik) als Gemeinderatsdrucksache 469/2019 eingebracht. Diese soll im Weiteren (voraussichtlich im Juni) im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) eingehender beraten und anschließend im Gemeinderat beschlossen werden (Termine stehen noch nicht fest). In der Anlage 2 zur GRDrs 469/2019 ist auch der vollständige EWS-Bericht beigefügt. Dieser ist im Netz unter folgenden Adressen zeitnah abrufbar; https://www.stuttgart.de/stadtplanung/ews (hier wird der vollständige EWS-Bericht voraussichtlich ab Montag, 27.5.2019, als PDF-Download verfügbar sein) oder im Ratsinformationssystem der Stadt unter: https://www.stuttgart.de/external/show/ratsdokumente Anschließend Dialogfeld wie folgt anklicken, anschließend auf "Suchen" klicken, dann sind Sie bei der GRDrs 469/2019 angelangt. Hier ist die eigentliche Gemeinderatsdrucksache wie auch der EWS-Bericht in Anlage 2 abrufbar. Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter. Bei weiteren Rückfragen (auch bei inhallichen Fragen) melden Sie sich bitte wieder bei mir. Schönes Wochenende! Mit besten Grüßen,