Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - Aktuelle Stelle der Veröffentlichung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ war vormals unter der Adresse:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.html
zu finden. Da ist es nun nicht mehr verfügbar. Mit der Suchfunktion der BMI-WWW-Präsenz finde ich es auch nicht. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Ort der Veröffentlichung mit.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

FragDenStaat hat das Dokument glücklicherweise noch:
https://fragdenstaat.de/dokumente/4123-…

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Das Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - Aktuelle Stelle der Veröffentlichung [#263444]
Datum
17. November 2022 12:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Das Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ war vormals unter der Adresse: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.html zu finden. Da ist es nun nicht mehr verfügbar. Mit der Suchfunktion der BMI-WWW-Präsenz finde ich es auch nicht. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Ort der Veröffentlichung mit. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263444/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
221117, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Strategiepapier - „Wie wir COVID-1…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
221117, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Strategiepapier - „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - aktueller Stand
Datum
21. November 2022 12:20
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 17. November 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), mit der Sie im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Informationen zum Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ bitten. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen IFG-Antrag handelt. Ihr Schreiben wird daher als Bürgerschreiben bewertet und beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden. Weiterhin bitte ich um Verständnis, dass das von Ihnen genannte Dokument aktuell nicht über die Interpräsenz des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abrufbar ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 221117, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Strategiepapier - „Wie wir COV…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 221117, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Strategiepapier - „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - aktueller Stand [#263444]
Datum
21. November 2022 12:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte teilen Sie mir mit, was der Unterschied zwischen IFG-Antrag und Bürgeranfrage sein soll und warum meine Anfrage kein IFG-Antrag sein soll. Bitte senden Sie mir das Strategiepapier als E-Mail-Anhang zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263444/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 221117, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Strategiepapier - „Wie wir COV…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 221117, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Strategiepapier - „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - aktueller Stand [#263444]
Datum
21. November 2022 12:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte teilen Sie mir noch mit, warum das Strategiepapier momentan nicht mehr von der Seite des BMI abrufbar ist und wann es wieder online gestellt wird oder wovon die Wiederveröffentlichung abhängt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263444/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#83 ZII4.13002/28#83 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - Aktuelle Stelle der Veröffentlichung [#263444] (28#83)
Datum
28. November 2022 09:49
Status
Warte auf Antwort
ZII4.13002/28#83 ZII4.13002/28#83 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 17. November 2022 habe ich an das Referat Bürgerkommunikation abgegeben, weil sie sich nicht auf die Übersendung des konkreten Dokumentes gerichtet hat, sondern auf dessen Fundort auf der Internetseite des BMI. Da sich eine Frage zum Veröffentlichungsort eines nicht mehr veröffentlichten Dokumentes nicht aus den amtlichen Unterlagen des BMI beantworten lässt, war eine Bearbeitung als Bürgeranfrage angezeigt. So ist auch die Frage, warum das Strategiepapier nicht mehr von der Seite des BMI abrufbar ist und wann es wieder online gestellt wird oder wovon die Wiederveröffentlichung abhängt, keine Frage, die nach dem IFG zu bearbeiten ist. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Es besteht auch kein Anspruch auf Erläuterung einer Verfahrensweise oder Führung inhaltlicher Diskussionen. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung sicherstellen, dass sich der Aufwand für Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält.. Da Sie nunmehr mit E-Mail vom 21. November 2022 die Übersendung des konkreten Dokumentes begehren, bitte ich für die Zustellung des IFG-Bescheides um Übersendung Ihrer Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bitte übersenden Sie mir das Dokument elektronisch. Dafür bedarf es keiner Postadre…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - Aktuelle Stelle der Veröffentlichung [#263444] (28#83) [#263444]
Datum
28. November 2022 12:00
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte übersenden Sie mir das Dokument elektronisch. Dafür bedarf es keiner Postadresse. Falls Sie beabsichtigen, meinen Antrag abzulehnen oder eine Gebühr zu erheben, so senden Sie mir bitte eine Vorschau des Bescheides elektronisch zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263444/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#83 Sehr << Antragsteller:in >> das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antra…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: IFG - Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - Aktuelle Stelle der Veröffentlichung [#263444] (28#83)
Datum
28. November 2022 12:33
Status
Warte auf Antwort
ZII4.13002/28#83 Sehr << Antragsteller:in >> das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine anonyme Antragstellung nicht vor. Dies ist jedoch der Fall, wenn von dem Antragsteller lediglich der vermutliche Name bekannt ist. Ich bitte um Verständnis, dass die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang einer Postanschrift ausgesetzt bleibt. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass das Urteil des OVG Münster im Verfahren 16 A 857/21 nicht rechtskräftig ist. Die Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen des IFG und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Bis zu einer rechtskräftigen höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hält das BMI an der Maßgabe fest, von IFG Antragstellern die Mitteilung der Postanschrift und damit eine eindeutige Identifizierung zu erbitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bitte übersenden Sie mir eine Datenschutzerklärung für die von Ihnen geplante Erheb…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - Aktuelle Stelle der Veröffentlichung [#263444] (28#83) [#263444]
Datum
28. November 2022 12:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte übersenden Sie mir eine Datenschutzerklärung für die von Ihnen geplante Erhebung, Verarbeitung und Speicherung meiner Postadresse. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263444/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich möchte eine Datenschutzbeschwerde erheben. Ich habe eine IFG-Anfrage an das Bundesinnenministerium…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - Aktuelle Stelle der Veröffentlichung“ [#263444]
Datum
5. Januar 2023 11:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich möchte eine Datenschutzbeschwerde erheben. Ich habe eine IFG-Anfrage an das Bundesinnenministerium gestellt und dieses macht die Auskunft abhängig von der Angabe einer Postadresse. Ich habe das Bundesinnenministerium daher um Übersendung einer Datenschutzerklärung gebeten. Dieser Aufforderung ist das Ministerium seit mehr als einem Monat nicht nachgekommen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/263444/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 263444.pdf Anfragenr: 263444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263444/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 16-206 II#1346 Sehr << Antrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Strategiepapier „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ - Aktuelle Stelle der Veröffentlichung“ [#263444] # 16-206 II#1346
Datum
9. Januar 2023 15:55
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 16-206 II#1346 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutzbeschwerde wegen Adressanforderung und Nichtübersendung Datenschutzerklärung bei Anfrage an das BMI [#…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutzbeschwerde wegen Adressanforderung und Nichtübersendung Datenschutzerklärung bei Anfrage an das BMI [#263444] # 16-206 II#1346
Datum
3. Februar 2023 11:47
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 16-206 II#1346 Sehr << Antragsteller:in >> in der im Betreff genannten Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen