Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Eine Übersicht sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt bzw. angeordnet wurden. Die Übersicht sollte zumindest den Zeitraum und den Anlass der Anordnung erfasst. Sollten darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihnen vorliegen (bspw. Anzahl der kontrollierten Personen/Fahrzeuge, „Erfolge“ im Rahmen der Kontrollen, etc.) bitte ich Sie, mir diese ebenfalls zuzuschicken bzw. in der Übersicht aufzuführen.
2. Wurde jemals eine strategische Fahndung gem. § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW beantragt, aber dann durch die Behördenleitung oder ihre Vertretung nicht angeordnet? Falls ja, bitte ich ebenfalls um eine Übersicht dieser Fälle sowie um Übersendung des Antrags und der Ablehnungsentscheidung und -begründung.
3. Das Dokument der letzten Anordnung gem. § 12a PolG NRW sowie, sofern das nicht bereits enthalten ist, den Antrag zu dieser Anordnung.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und gleichzeitig substantiiert darzulegen, aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden mussten.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass allein eine VS-Einstufung der Anordnung keinen Ausschlussgrund darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08), sondern auch die materiellen Gründe für die Einstufung (immer noch) vorliegen müssen. Auch kann die Einstufung durch geeignete Schwärzungen entfallen, sodass mein Anspruch nach dem IFG dann gegeben ist. Verschiedene Polizeipräsidien (z.B. Bonn, Dortmund, Duisburg, Bielefeld) haben mir auf Anfrage ebenjene Informationen (Übersicht und Anordnungen) ebenfalls (ohne oder nur mit sehr wenigen Schwärzungen) zugänglich gemacht, auch wenn diese zuvor VS-eingestuft waren.

Einer Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich zu.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache, kostenfreie Anfrage nach dem IFG handelt, deren Bearbeitungsdauer überschaubar sein sollte – auch, weil ich die genannten Polizeipräsidien mir diese Auskünfte ebenfalls kostenfrei erteilen konnten.

Sollte ich nach Ablauf von 3 Monaten keine Antwort von Ihnen erhalten haben werde ich unverzüglich Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) - andernfalls bitte ich Sie um Angabe des erforderlichen "wichtigen Grundes", wenn Sie nicht elektronisch antworten möchten.

Zuletzt bitte ich Sie um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühen!

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278170]
Datum
6. Mai 2023 13:38
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Eine Übersicht sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt bzw. angeordnet wurden. Die Übersicht sollte zumindest den Zeitraum und den Anlass der Anordnung erfasst. Sollten darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihnen vorliegen (bspw. Anzahl der kontrollierten Personen/Fahrzeuge, „Erfolge“ im Rahmen der Kontrollen, etc.) bitte ich Sie, mir diese ebenfalls zuzuschicken bzw. in der Übersicht aufzuführen.<< Antragsteller:in >> 2. Wurde jemals eine strategische Fahndung gem. § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW beantragt, aber dann durch die Behördenleitung oder ihre Vertretung nicht angeordnet? Falls ja, bitte ich ebenfalls um eine Übersicht dieser Fälle sowie um Übersendung des Antrags und der Ablehnungsentscheidung und -begründung.<< Antragsteller:in >> 3. Das Dokument der letzten Anordnung gem. § 12a PolG NRW sowie, sofern das nicht bereits enthalten ist, den Antrag zu dieser Anordnung.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und gleichzeitig substantiiert darzulegen, aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden mussten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass allein eine VS-Einstufung der Anordnung keinen Ausschlussgrund darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08), sondern auch die materiellen Gründe für die Einstufung (immer noch) vorliegen müssen. Auch kann die Einstufung durch geeignete Schwärzungen entfallen, sodass mein Anspruch nach dem IFG dann gegeben ist. Verschiedene Polizeipräsidien (z.B. Bonn, Dortmund, Duisburg, Bielefeld) haben mir auf Anfrage ebenjene Informationen (Übersicht und Anordnungen) ebenfalls (ohne oder nur mit sehr wenigen Schwärzungen) zugänglich gemacht, auch wenn diese zuvor VS-eingestuft waren.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Einer Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich zu.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache, kostenfreie Anfrage nach dem IFG handelt, deren Bearbeitungsdauer überschaubar sein sollte – auch, weil ich die genannten Polizeipräsidien mir diese Auskünfte ebenfalls kostenfrei erteilen konnten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte ich nach Ablauf von 3 Monaten keine Antwort von Ihnen erhalten haben werde ich unverzüglich Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) - andernfalls bitte ich Sie um Angabe des erforderlichen "wichtigen Grundes", wenn Sie nicht elektronisch antworten möchten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Zuletzt bitte ich Sie um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühen!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278170/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Gütersloh
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns im Moment aufgrund der aktuellen Lage n…
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Betreff
Automatische Antwort: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278170]
Datum
6. Mai 2023 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns im Moment aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich, Ihre Nachricht zeitnah persönlich zu beantworten, da wir täglich viele E-Mails bekommen. Für eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen aber folgende Informationsquellen zur Verfügung: Hotline für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh und ihre Fragen rund um das Thema Corona: Rufnummer: 05241 85-4500 Erreichbar Mo - Fr von 8 - 17 Uhr Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin bzw. der Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 in Verbindung. Informationen auf unserer Homepage: https://www.kreis-guetersloh.de/ oder https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/ Informationen auf unseren Social-Media-Kanälen: Facebook: https://www.facebook.com/KreisGT/ Instagram: https://www.instagram.com/kreis_guetersloh_/ Twitter: https://twitter.com/KreisGuetersloh Vielen Dank für Ihr Verständnis.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu meiner soeben gestellten Anfrage möchte ich wie folgt ergänzen: 4. Hat in Ihrer Behörde jemals ei…
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278170]
Datum
6. Mai 2023 14:32
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu meiner soeben gestellten Anfrage möchte ich wie folgt ergänzen: 4. Hat in Ihrer Behörde jemals eine Evaluation etwaiger strategischen Fahndung(en) stattgefunden? Falls ja bitte ich um Zusendung des Evaluationsberichts/der Berichte. Ich danke Ihnen herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278170/
Kreisverwaltung Gütersloh
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns im Moment aufgrund der aktuellen Lage n…
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Betreff
Automatische Antwort: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278170]
Datum
6. Mai 2023 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns im Moment aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich, Ihre Nachricht zeitnah persönlich zu beantworten, da wir täglich viele E-Mails bekommen. Für eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Fragen stehen Ihnen aber folgende Informationsquellen zur Verfügung: Hotline für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh und ihre Fragen rund um das Thema Corona: Rufnummer: 05241 85-4500 Erreichbar Mo - Fr von 8 - 17 Uhr Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin bzw. der Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116117 in Verbindung. Informationen auf unserer Homepage: https://www.kreis-guetersloh.de/ oder https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/ Informationen auf unseren Social-Media-Kanälen: Facebook: https://www.facebook.com/KreisGT/ Instagram: https://www.instagram.com/kreis_guetersloh_/ Twitter: https://twitter.com/KreisGuetersloh Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Gütersloh
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage #278170 ist am 8. Mai 2023 über die virtuelle Poststelle der…
Von
Kreisverwaltung Gütersloh
Betreff
AW: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278170]
Datum
9. Mai 2023 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage #278170 ist am 8. Mai 2023 über die virtuelle Poststelle der Kreisverwaltung Gütersloh an mich weitergetragen worden. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage habe ich diese an die Kreispolizeibehörde Gütersloh weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >&g…
An Kreisverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278170]
Datum
9. Mai 2023 15:40
An
Kreisverwaltung Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278170/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage befindet sich das Anwortschreiben der Kreispolizeibehörde z…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Betreff
Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278170]
Datum
31. Mai 2023 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
6,6 KB
image002.png
1,3 KB
image003.png
1,5 KB
image004.png
1,6 KB
image005.png
991 Bytes
image006.png
3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage befindet sich das Anwortschreiben der Kreispolizeibehörde zu Ihrem Antrag vom 06.03.2023 (Ihr Zeichen: 278170) an die Kreisverwaltung Gütersloh, welcher an die Kreispolizeibehörde Gütersloh weitergeleitet wurde. Bei Rückfragen können Sie mich gerne auch telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 57.01.01/62.11.06 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen ganz herzlich für die Antwort und darf…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278170]
Datum
2. Juni 2023 16:30
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 57.01.01/62.11.06 Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen ganz herzlich für die Antwort und darf anerkennend zur Kenntnis nehmen, dass Ihre Ablehnung eine Begründungstiefe aufweist, die in Bescheiden anderer Behörden eine krasse Ausnahme darstellt! Auch deswegen danke ich Ihnen besonders für Ihre Mühen. Ihren Namen und Durchwahl habe ich gemäß Ihres Hinweises vor Veröffentlichung gerne geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278170/