Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise

Anfrage an: Kreis Coesfeld

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Eine Übersicht sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt bzw. angeordnet wurden. Die Übersicht sollte zumindest den Zeitraum und den Anlass der Anordnung erfasst. Sollten darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihnen vorliegen (bspw. Anzahl der kontrollierten Personen/Fahrzeuge, „Erfolge“ im Rahmen der Kontrollen, etc.) bitte ich Sie, mir diese ebenfalls zuzuschicken bzw. in der Übersicht aufzuführen.
2. Wurde jemals eine strategische Fahndung gem. § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW beantragt, aber dann durch die Behördenleitung oder ihre Vertretung nicht angeordnet? Falls ja, bitte ich ebenfalls um eine Übersicht dieser Fälle sowie um Übersendung des Antrags und der Ablehnungsentscheidung und -begründung.
3. Das Dokument der letzten Anordnung gem. § 12a PolG NRW sowie, sofern das nicht bereits enthalten ist, den Antrag zu dieser Anordnung.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und gleichzeitig substantiiert darzulegen, aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden mussten.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass allein eine VS-Einstufung der Anordnung keinen Ausschlussgrund darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08), sondern auch die materiellen Gründe für die Einstufung (immer noch) vorliegen müssen. Auch kann die Einstufung durch geeignete Schwärzungen entfallen, sodass mein Anspruch nach dem IFG dann gegeben ist. Verschiedene Polizeipräsidien (z.B. Bonn, Dortmund, Duisburg, Bielefeld) haben mir auf Anfrage ebenjene Informationen (Übersicht und Anordnungen) ebenfalls (ohne oder nur mit sehr wenigen Schwärzungen) zugänglich gemacht, auch wenn diese zuvor VS-eingestuft waren.

Einer Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich zu.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache, kostenfreie Anfrage nach dem IFG handelt, deren Bearbeitungsdauer überschaubar sein sollte – auch, weil ich die genannten Polizeipräsidien mir diese Auskünfte ebenfalls kostenfrei erteilen konnten.

Sollte ich nach Ablauf von 3 Monaten keine Antwort von Ihnen erhalten haben werde ich unverzüglich Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) - andernfalls bitte ich Sie um Angabe des erforderlichen "wichtigen Grundes", wenn Sie nicht elektronisch antworten möchten.

Zuletzt bitte ich Sie um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühen!

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Es wurde noch nie eine strategische Fahndung angeordnet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2023
  • Frist
    10. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kreis Coesfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278161]
Datum
6. Mai 2023 13:38
An
Kreis Coesfeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1. Eine Übersicht sämtliche Anträge und Anordnungen zur Strategischen Fahndung nach § 12a PolG NRW, die seit 2018 gestellt bzw. angeordnet wurden. Die Übersicht sollte zumindest den Zeitraum und den Anlass der Anordnung erfasst. Sollten darüber hinaus noch weitere Informationen bei Ihnen vorliegen (bspw. Anzahl der kontrollierten Personen/Fahrzeuge, „Erfolge“ im Rahmen der Kontrollen, etc.) bitte ich Sie, mir diese ebenfalls zuzuschicken bzw. in der Übersicht aufzuführen.<< Antragsteller:in >> 2. Wurde jemals eine strategische Fahndung gem. § 12a Abs. 2 S. 1 PolG NRW beantragt, aber dann durch die Behördenleitung oder ihre Vertretung nicht angeordnet? Falls ja, bitte ich ebenfalls um eine Übersicht dieser Fälle sowie um Übersendung des Antrags und der Ablehnungsentscheidung und -begründung.<< Antragsteller:in >> 3. Das Dokument der letzten Anordnung gem. § 12a PolG NRW sowie, sofern das nicht bereits enthalten ist, den Antrag zu dieser Anordnung.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie der Ansicht sein, dass Teile der angefragten Informationen geschwärzt werden müssen bitte ich Sie, diese Schwärzungen vorzunehmen und gleichzeitig substantiiert darzulegen, aus welchem Grund diese Informationen geschwärzt werden mussten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vorsorglich weise ich darauf hin, dass allein eine VS-Einstufung der Anordnung keinen Ausschlussgrund darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08), sondern auch die materiellen Gründe für die Einstufung (immer noch) vorliegen müssen. Auch kann die Einstufung durch geeignete Schwärzungen entfallen, sodass mein Anspruch nach dem IFG dann gegeben ist. Verschiedene Polizeipräsidien (z.B. Bonn, Dortmund, Duisburg, Bielefeld) haben mir auf Anfrage ebenjene Informationen (Übersicht und Anordnungen) ebenfalls (ohne oder nur mit sehr wenigen Schwärzungen) zugänglich gemacht, auch wenn diese zuvor VS-eingestuft waren.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Einer Schwärzung schützenswerter personenbezogener Daten (nicht von Amtsträger:innen) stimme ich zu.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache, kostenfreie Anfrage nach dem IFG handelt, deren Bearbeitungsdauer überschaubar sein sollte – auch, weil ich die genannten Polizeipräsidien mir diese Auskünfte ebenfalls kostenfrei erteilen konnten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte ich nach Ablauf von 3 Monaten keine Antwort von Ihnen erhalten haben werde ich unverzüglich Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) - andernfalls bitte ich Sie um Angabe des erforderlichen "wichtigen Grundes", wenn Sie nicht elektronisch antworten möchten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Zuletzt bitte ich Sie um eine Eingangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühen!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278161/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu meiner soeben gestellten Anfrage möchte ich wie folgt ergänzen: 4. Hat in Ihrer Behörde jemals ei…
An Kreis Coesfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW (Übersicht und letzte Anordnung) - Landkreise [#278161]
Datum
6. Mai 2023 14:32
An
Kreis Coesfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu meiner soeben gestellten Anfrage möchte ich wie folgt ergänzen: 4. Hat in Ihrer Behörde jemals eine Evaluation etwaiger strategischen Fahndung(en) stattgefunden? Falls ja bitte ich um Zusendung des Evaluationsberichts/der Berichte. Ich danke Ihnen herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278161/
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Coesfeld
Anfrage an KPB Coesfeld bzgl. Anfrage "Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW" Sehr << Antrag…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Coesfeld
Betreff
Anfrage an KPB Coesfeld bzgl. Anfrage "Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW"
Datum
9. Mai 2023 11:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
22,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die strategische Fahndung im Bereich der KPB Coesfeld bislang keine Anwendung gefunden hat und somit auch nicht evaluiert wurde. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfrage an KPB Coesfeld bzgl. Anfrage "Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW" [#278161] Sehr &…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Coesfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage an KPB Coesfeld bzgl. Anfrage "Strategische Fahndungen gem. § 12a PolG NRW" [#278161]
Datum
9. Mai 2023 12:23
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Coesfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen herzlich fuer die schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278161/