Streckensperrung für Motorräder

Sehr << Antragsteller:in >>

als verantwortliche Person für diese Streckensperrung - siehe
https://blog.bvdm.de/2019/08/26/klage-gegen-sperrung-der-k83-eingereicht/
bitte ich um folgende Unterlagen:

- schriftliche Begründung
- Unfallstatistik
- Nachweis der Verhältnismässigkeit
- Nachweis, dass für entsprechend junge Fahrer mit wenig Fahrerfahrung nach der FührerscheinVO und STVZO Motorräder mit mehr als Klasse A2 nicht zulässungsfähig sind
- Nachweis dass die STVZO im Bereich Lärmschutz nur noch Abgasanlagen mit fest verschweisstem DB Killer und Motorräder mit Drehzalbereichen bis 10.000 U/min zulässt

Sollte eines der genannten Dokumente mir bis Fristablauf nach dem IFG nicht vorliegen, gehe ich von dessen Nichtexistenz aus. Dies ist gleichbedeutend mit einem Verstoss gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz und damit der zwangsweisen Aufhebung des Fahrverbots.

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragstell…
An Landkreis Wolfenbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Streckensperrung für Motorräder [#165471]
Datum
29. August 2019 13:44
An
Landkreis Wolfenbüttel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragsteller/in als verantwortliche Person für diese Streckensperrung - siehe https://blog.bvdm.de/2019/08/26/klage-gegen-sperrung-der-k83-eingereicht/ bitte ich um folgende Unterlagen: - schriftliche Begründung - Unfallstatistik - Nachweis der Verhältnismässigkeit - Nachweis, dass für entsprechend junge Fahrer mit wenig Fahrerfahrung nach der FührerscheinVO und STVZO Motorräder mit mehr als Klasse A2 nicht zulässungsfähig sind - Nachweis dass die STVZO im Bereich Lärmschutz nur noch Abgasanlagen mit fest verschweisstem DB Killer und Motorräder mit Drehzalbereichen bis 10.000 U/min zulässt Sollte eines der genannten Dokumente mir bis Fristablauf nach dem IFG nicht vorliegen, gehe ich von dessen Nichtexistenz aus. Dies ist gleichbedeutend mit einem Verstoss gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz und damit der zwangsweisen Aufhebung des Fahrverbots. In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Streckensperrung für Motorräder“ vom 29.08.2019 …
An Landkreis Wolfenbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Streckensperrung für Motorräder [#165471]
Datum
29. September 2019 11:41
An
Landkreis Wolfenbüttel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Streckensperrung für Motorräder“ vom 29.08.2019 (#165471) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Wolfenbüttel
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich nochmals das Antwortschreiben vom 29.08.2019. Die darin erwä…
Von
Landkreis Wolfenbüttel
Betreff
WG: Streckensperrung für Motorräder [#165471]
Datum
30. September 2019 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich nochmals das Antwortschreiben vom 29.08.2019. Die darin erwähnte verkehrsbehördliche Anordnung habe ich ebenfalls nochmals als Anlage beigefügt. Beides wurde bereits auf dem Postwege an Sie übersandt. Freundliche Grüße

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