Streckensperrung für Motorräder
Sehr << Antragsteller:in >>
als verantwortliche Person für diese Streckensperrung - siehe
https://blog.bvdm.de/2019/08/26/klage-gegen-sperrung-der-k83-eingereicht/
bitte ich um folgende Unterlagen:
- schriftliche Begründung
- Unfallstatistik
- Nachweis der Verhältnismässigkeit
- Nachweis, dass für entsprechend junge Fahrer mit wenig Fahrerfahrung nach der FührerscheinVO und STVZO Motorräder mit mehr als Klasse A2 nicht zulässungsfähig sind
- Nachweis dass die STVZO im Bereich Lärmschutz nur noch Abgasanlagen mit fest verschweisstem DB Killer und Motorräder mit Drehzalbereichen bis 10.000 U/min zulässt
Sollte eines der genannten Dokumente mir bis Fristablauf nach dem IFG nicht vorliegen, gehe ich von dessen Nichtexistenz aus. Dies ist gleichbedeutend mit einem Verstoss gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz und damit der zwangsweisen Aufhebung des Fahrverbots.
In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich
Anfrage erfolgreich
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Datum29. August 2019
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28. September 2019
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