Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG)
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr sind sowohl der militärische als auch
der zivile Personalkörper zu reduzieren und bedarfsorientiert anzupassen. Das
SKPersStruktAnpG (verkündet mit Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nummer 35
vom 25. Juli 2012) schafft hierzu die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für den
Bereich der Soldaten und sichert darüber hinaus durch reformbegleitende Initiativen und
Hilfen nachhaltig die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber auch während der Reform.
nach § 8 SKPersStruktAnpG:
Umwandlung des Dienstverhältnisses von Berufssoldaten in das Dienstverhältnis von
Soldaten auf Zeit (SaZ) mit Gewährung eines einmaligen Ausgleichs,
Ich bitte um Mitteilung, bei wie vielen Einzelfällen gem. §8 SKPersStruktAnpG diese Umwandlung stattgefunden hat und wie hoch jeweils die Höhe des Ausgleichs war. (Anonymisierte Daten mit Auflistung des einmalig gezahlten Ausgleichs)
Sollten anstatt Geldleistungen ein anderer Ausgleich stattgefunden haben, bitte ich ebenfalls um anonomysierte Auflistung mit einer genauen Beschreibung des Ausgleichs.
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Januar 2017
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11. Februar 2017
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