Streuduenst auf der Landesstrasse L50 von Schönberg nach Kiel

Seit Jahren müssen wir Pendler aus dem Kieler Umland, die die L50 von Schönberg nach Kiel benutzen, morgens bei Glatteis und schmierigen, zugeschneiten Strassen ohne einen Streu-dienst auskommen. Diese Streckenverbindung ist die Hauptverkehrsader aus Richtung Probstei in die Landeshauptstadt und es gibt sehr viele Pendler dort. Eine Streckenwahl (Autobahn/Bundesstrasse) haben wir im "Ländlichen Raum" leider nicht. Ich selber fahre gegen 06:00 Uhr zur Arbeit und habe zu dieser Zeit seit Jahren keinen Streuwagen im Einsatz gesehen. Ab Schönkirchen Ortsschild ist plötzlich gestreut/geschoben, in Kiel ebenso. Es geht also!
Warum wird der Streckenabschnitt L50 immer vom Streuen/Schneeschieben ausgenommen?
Jeder versteht ja, dass kleine Nebenstrassen später, oder überhaupt nicht bearbeitet werden, aber eine Landesstrasse...
Der Hauptteil aller Pendler muss morgens gegen, oder ab 06:00 Uhr zur Arbeit fahren, da sollte der Streudienst wenigstens die großen Strassen geräumt haben. Und, man sollte sich darauf verlassen können, täglich!
Bei der heutigen Verlässlichkeit der Wettervorhersagen kann eine Strassenmeisterei m.E. sehr gut abschätzen, wann die Wetterbedingungen glatte oder auch zugeschneite Strassen verursachen können und dann auch dementsprechend reagieren. Nicht nur auf Autobahnen und Bundesstrassen.
Der Einsatz von wenig Streusalz ist sehr lobenswert für uns alle, für die Flora, die Fauna, für die Umwelt allgemein, aber eine Mindestanwendung ist oftmals einfach notwendig.
Ich bitte um eine Stellungnahme mit Angabe der Gründe für die oben angesprochende Problematik und ggf. auch um Maßnahmen zum Abstellen des Problems.
Dankeschön im Voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2018
  • Frist
    14. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Jahre…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Streuduenst auf der Landesstrasse L50 von Schönberg nach Kiel [#26527]
Datum
12. Februar 2018 08:13
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Jahren müssen wir Pendler aus dem Kieler Umland, die die L50 von Schönberg nach Kiel benutzen, morgens bei Glatteis und schmierigen, zugeschneiten Strassen ohne einen Streu-dienst auskommen. Diese Streckenverbindung ist die Hauptverkehrsader aus Richtung Probstei in die Landeshauptstadt und es gibt sehr viele Pendler dort. Eine Streckenwahl (Autobahn/Bundesstrasse) haben wir im "Ländlichen Raum" leider nicht. Ich selber fahre gegen 06:00 Uhr zur Arbeit und habe zu dieser Zeit seit Jahren keinen Streuwagen im Einsatz gesehen. Ab Schönkirchen Ortsschild ist plötzlich gestreut/geschoben, in Kiel ebenso. Es geht also! Warum wird der Streckenabschnitt L50 immer vom Streuen/Schneeschieben ausgenommen? Jeder versteht ja, dass kleine Nebenstrassen später, oder überhaupt nicht bearbeitet werden, aber eine Landesstrasse... Der Hauptteil aller Pendler muss morgens gegen, oder ab 06:00 Uhr zur Arbeit fahren, da sollte der Streudienst wenigstens die großen Strassen geräumt haben. Und, man sollte sich darauf verlassen können, täglich! Bei der heutigen Verlässlichkeit der Wettervorhersagen kann eine Strassenmeisterei m.E. sehr gut abschätzen, wann die Wetterbedingungen glatte oder auch zugeschneite Strassen verursachen können und dann auch dementsprechend reagieren. Nicht nur auf Autobahnen und Bundesstrassen. Der Einsatz von wenig Streusalz ist sehr lobenswert für uns alle, für die Flora, die Fauna, für die Umwelt allgemein, aber eine Mindestanwendung ist oftmals einfach notwendig. Ich bitte um eine Stellungnahme mit Angabe der Gründe für die oben angesprochende Problematik und ggf. auch um Maßnahmen zum Abstellen des Problems. Dankeschön im Voraus.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
AW: Streudienst auf der Landesstrasse L50 von Schönberg nach Kiel [#26527] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen D…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: Streudienst auf der Landesstrasse L50 von Schönberg nach Kiel [#26527]
Datum
14. Februar 2018 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
15,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage. Ich habe mir seitens des für den Winterräumdienst zuständigen Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) zu Ihrem Anliegen berichten lassen und kann Ihnen wie folgt Rückmeldung geben: Zielsetzung des Winterdienstes der Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein ist es, die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Daher besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden oder, sofern dies nicht möglich ist, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Dies bedeutet, dass der Winterdienst so frühzeitig wie möglich, bei entsprechender Wetterprognose möglichst vor Einsetzen der Glätte durchgeführt werden soll. Der zeitliche Umfang und die Intensität des Winterdienstes orientieren sich an den tatsächlichen Verkehrsbedürfnissen sowie der vorherrschenden Witterung. Der von Ihnen angesprochene Winterdienst auf der Landesstraße 50 zwischen der Stadtgrenze Kiel und der Gemeinde Schönberg wird von der Straßenmeisterei Klausdorf geleistet. Hierbei ist die L 50 entsprechend ihrer Verkehrsfunktion als wichtige Straße für den überörtlichen Verkehr eingestuft. Für Straßen mit dieser Einstufung ist verwaltungsintern die Befahrbarkeit der Straßen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr täglich vorgesehen. Zwecks Gewährleistung der Befahrbarkeit wird angestrebt, die Fahrstreifen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr jeweils einmal innerhalb von 3 Stunden zu räumen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Auch stellenweise Reif- oder Eisglätte kann nicht ausgeschlossen werden. Bei Schneefall in der Nacht soll der Räumeinsatz möglichst um 6.00 Uhr bereits abgeschlossen sein. Diese Frist kann jedoch nicht immer für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Klausdorf eingehalten werden, wenn Winterdienst fordernde Witterungssituationen sich erst frühmorgendlich einstellen und die Einsätze von daher aus den Rufbereitschaftszeiten der Mitarbeiter erfolgen müssen. Die Landesstraße 50 befindet sich gemeinsam mit der Bundesstraße 502 in einer geschlossenen Schleife, die in einem Umlauf bedient wird. Hierbei genießt die Bundesstraße aufgrund ihrer höher eingestuften Priorität jedoch Vorrang vor der Landesstraße. Es ist daher durchaus möglich, dass auf der L 50 gegen 06.00 Uhr der tägliche Ersteinsatz im Winterdienst noch nicht durchgeführt ist. Dies gilt insbesondere bei jenen Witterungssituationen, in denen Schneefall erst kurz vor dem Zeitraum des angestrebten Qualitätsniveaus einsetzt . Ich hoffe, Ihnen mit meinen obigen Ausführungen bereits weitergeholfen zu haben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen