Strom-Sozialtarife für Unternehmen und Konzerne

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Nach einem Bericht der Süddeutschen wollen immer mehr Firmen keine Netzgebühren mehr zahlen, d.h. Sie fordern einen „Sozialtarif“ von 20-25 % für sich ein, während die Einkommensschwachen eine erhebliche Zunahme an Energiesperren hinnehmen sollen.

In der Konsequenz bedeutet das, dass aus Gründen der Gewinnoptimierung die Lasten auf die Bürger abgewältzt werden.

1. Bitte benennen Sie die vollständige Liste von bewilligten Antragstellern auf Netzentgeltbefreiung (nur die Namen, keine sensiblen Daten Dritter)
2. Bitte benennen Sie die vollständige Liste von noch nicht bewilligten Antragstellern auf Netzentgeltbefreiung (nur die Namen, keine sensiblen Daten Dritter)
3. Wer davon sind börsendotierte Unternehmen?
4. Wie hoch sind die zu erwartenden Mehrbelastungen für nichtpriviligierte Stromkunden? (gesamt und personenbezogen)
5. bitte beziffern Sie die Zahl der Stromsperren getrennt nach Privat- und Unternehmenskunden

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/strompreis-immer-mehr-firmen-wollen-keine-netzgebuehren-zahlen-1.1799761

Leitfaden zur Genehmigung von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2
StromNEV
http://www.hsn-magdeburg.de/ContentFiles/Downloads/Netznutzung_Entgelte_Leitfaden%C2%A719_2Satz2.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2013
  • Frist
    23. November 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach einem Beric…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strom-Sozialtarife für Unternehmen und Konzerne
Datum
22. Oktober 2013 08:17
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach einem Bericht der Süddeutschen wollen immer mehr Firmen keine Netzgebühren mehr zahlen, d.h. Sie fordern einen „Sozialtarif“ von 20-25 % für sich ein, während die Einkommensschwachen eine erhebliche Zunahme an Energiesperren hinnehmen sollen. In der Konsequenz bedeutet das, dass aus Gründen der Gewinnoptimierung die Lasten auf die Bürger abgewältzt werden. 1. Bitte benennen Sie die vollständige Liste von bewilligten Antragstellern auf Netzentgeltbefreiung (nur die Namen, keine sensiblen Daten Dritter) 2. Bitte benennen Sie die vollständige Liste von noch nicht bewilligten Antragstellern auf Netzentgeltbefreiung (nur die Namen, keine sensiblen Daten Dritter) 3. Wer davon sind börsendotierte Unternehmen? 4. Wie hoch sind die zu erwartenden Mehrbelastungen für nichtpriviligierte Stromkunden? (gesamt und personenbezogen) 5. bitte beziffern Sie die Zahl der Stromsperren getrennt nach Privat- und Unternehmenskunden http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/strompreis-immer-mehr-firmen-wollen-keine-netzgebuehren-zahlen-1.1799761 Leitfaden zur Genehmigung von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV http://www.hsn-magdeburg.de/ContentFiles/Downloads/Netznutzung_Entgelte_Leitfaden%C2%A719_2Satz2.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
131022 | pd | Antragsteller/in - FragdenStaat | Strom-Sozialtarife für Unternehmen und Konzerne
Datum
22. Oktober 2013 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Jennifer Rendla Pressestelle Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Tel.: 0228 - 14 9921 Fax: 0228 - 14 8975 <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundesnetzagentur.de

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte erteilen: 1. Bitte benenn…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
131106 | pc | Antragsteller/in - FragdenStaat | Strom-Sozialtarife für Unternehmen und Konzerne
Datum
6. November 2013 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte erteilen: 1. Bitte benennen Sie die vollständige Liste von bewilligten Antragstellern auf Netzentgeltbefreiung (nur die Namen, keine sensiblen Daten Dritter) 2. Bitte benennen Sie die vollständige Liste von noch nicht bewilligten Antragstellern auf Netzentgeltbefreiung (nur die Namen, keine sensiblen Daten Dritter) Gemäß § 19 Absatz 2 StromNEV können Letztverbraucher mit speziellem Abnahmeverhalten mit ihrem jeweiligen Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV erfasst dabei Fälle sog. atypischer Netznutzung, welche durch eine zur Hochlast der Anschluss-Netzebene erheblich verlagerte Spitzenlast des Letztverbrauchers gekennzeichnet ist. Die Regelung des § 19 Absatz 2 Satz 2, 3 StromNEV betrifft stromintensive Letztverbraucher, welche an einer bestimmten Abnahmestelle jährlich mindestens 10 GWh verbrauchen und mindestens 7.000 Benutzungsstunden erreichen. Das individuelle Netzentgelt nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV bestimmt sich anhand der tatsächlichen Spitzenlast des Letztverbrauchers und muss mindestens 20% der allgemeinen Netzentgelte betragen. Das individuelle Netzentgelt für stromintensive Letztverbraucher bestimmt sich anhand der Zahl der Benutzungsstunden. Es beträgt bei Erreichen von min. 8.000 Benutzungsstunden 10% des allgemeinen Netzentgelts, bei Erreichen von min. 7.500 Benutzungsstunden 15% des allgemeinen Netzentgelts und bei Erreichen von min. 7.000 Benutzungsstunden 20% des allgemeinen Netzentgelts. Diese nach Benutzungsstunden gestaffelte Regelung greift für die Kalenderjahre 2012 und 2013. Ab 01.01.2014 muss zusätzlich bei der Bestimmung des individuellen Netzentgelts der Beitrag der stromintensiven Letztverbraucher zur Senkung oder Vermeidung der Erhöhung von Netzkosten in ihrer jeweiligen Anschluss-Netzebene berücksichtigt werden. Vollständige Listen über die bei der Beschlusskammer gestellten Anträge nach § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. 2, 3 StromNEV der Jahre 2011 bis 2013 einschließlich des Verfahrensstands finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Für § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Serv… Für § 19 Absatz 2 Satz 2, 3 StromNEV: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Serv… 3. Wer davon sind börsennotierte Unternehmen? Diese Daten sind für die Bearbeitung der Anträge nach § 19 Absatz 2 Satz 1 bis 3 StromNEV nicht relevant und werden von der Bundesnetzagentur nicht erhoben. 4. Wie hoch sind die zu erwartenden Mehrbelastungen für nichtpriviligierte Stromkunden? (gesamt und personenbezogen) Die § 19-Umlage sinkt im Jahr 2014 von derzeit 0,329 auf 0,187 Cent/kWh. Zusätzlich verringert sich der Betrag durch eine rückwirkende Änderung der sog. Belastungsgrenzen. Bislang haben Letztverbraucher für den Teil ihres Stromverbrauchs, der 100.000 kWh/a übersteigt, eine reduzierte Umlage gezahlt. Diese Grenze wurde mit der Neuregelung der Netzentgeltverordnung auf eine Mio. kWh heraufgesetzt. Diese Regelung gilt rückwirkend bereits für die Jahre 2012 und 2013. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Rückabwicklung der § 19 StromNEV-Umlage für die Jahre 2012 und 2013 sowie deren Neuerhebung unter Berücksichtigung der Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dadurch reduziert sich die Umlage im kommenden Jahr weiter auf nur noch 0,092 Cent/kWh. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh sinkt die jährliche Belastung damit von derzeit 11,50 auf 3,22 Euro. Während Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden von der auf 0,092 Cent/kWh reduzierten Umlage profitieren, führt die Rückabwicklung bei Kunden mit einem Verbrauch über 100.000 kWh im Jahr aber zu Nachzahlungen. Hier gelten im kommenden Jahr Umlagen von 0,482 beziehungsweise 0,532 Cent/kWh, je nach Verbrauchsgruppe. Weitere Informationen finden Sie z.B. auf www.eeg-kwk.net oder auch unter http://www.energate.de/news/137182/Para…. 5. Bitte beziffern Sie die Zahl der Stromsperren getrennt nach Privat- und Unternehmenskunden. Im Monitoringbericht 2012 wurden von der Bundesnetzagentur erstmalig Zahlen zur Versorgungsunterbrechungen bei Haushaltskunden in der Grundversorgung erhoben. Im Rahmen der Datenerhebung wurden für das Berichtsjahr 2011 von 620 Netzbetreibern insgesamt 312.059 Versorgungsunterbrechungen gemeldet. Die weitergehende Ausführungen zu der Thematik sind auf Seite 124f des Monitoringberichts 2012 zu finden: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD… Die aktuellen Zahlen für das Jahr 2012 werden mit der Veröffentlichung des Monitoringberichts 2013 bekanntgeben. Diese soll in den nächsten Wochenerfolgen. Mit freundlichen Grüßen Yvonne Grösch Bundesnetzagentur Pressestelle Tulpenfeld 4 53113 Bonn Tel: 0228 14 9921 Fax: 0228 14 8975 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.bundesnetzagentur.de