Strom- und Energiesteuer, neue Aufzeichnungspflichten für Stromversorger und Erdgaslieferer, Frist 30.03.2019

unser IT-Dienstleister implementiert Updates des Abrechnungsprogramms nächste Woche, um die Anforderungen der Generalzolldirektion zu erfüllen. Auf der Basis eines noch nicht ausgetesteten Systems ist es jedoch schwierig bis unmöglich, bereits einen Muster-ausdruck sowie eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Deshalb bitten wir Sie uns eine Fristverlängerung für die Einreichung der Unterlagen zu gewähren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
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Wladimir Noskow
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: unser IT-Dienstl…
An Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Details
Von
Wladimir Noskow
Betreff
Strom- und Energiesteuer, neue Aufzeichnungspflichten für Stromversorger und Erdgaslieferer, Frist 30.03.2019 [#62656]
Datum
23. März 2019 11:20
An
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
unser IT-Dienstleister implementiert Updates des Abrechnungsprogramms nächste Woche, um die Anforderungen der Generalzolldirektion zu erfüllen. Auf der Basis eines noch nicht ausgetesteten Systems ist es jedoch schwierig bis unmöglich, bereits einen Muster-ausdruck sowie eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. Deshalb bitten wir Sie uns eine Fristverlängerung für die Einreichung der Unterlagen zu gewähren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wladimir Noskow <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wladimir Noskow << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wladimir Noskow
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Hauptzollamt Frankfurt (Oder) …
Von
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Strom- und Energiesteuer, neue Aufzeichnungspflichten für Stromversorger und Erdgaslieferer, Frist 30.03.2019 [#62656]
Datum
25. März 2019 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 25.03.2019 Bezug: Ihre E-Mail vom 25.03.2019 Sehr geehrter Herr Noskow, Ihren Antrag auf Fristverlängerung kann ich nicht zuordnen. Sofern Sie eine von der Zollverwaltung vergebene Unternehmensnummer haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Wladimir Noskow
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Nachricht. Uns von der Zollverwaltung vergeben…
An Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Details
Von
Wladimir Noskow
Betreff
AW: Strom- und Energiesteuer, neue Aufzeichnungspflichten für Stromversorger und Erdgaslieferer, Frist 30.03.2019 [#62656]
Datum
25. März 2019 12:52
An
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Nachricht. Uns von der Zollverwaltung vergebene Unternehmensnummer lautet 02536. Für weitere Fragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Wladimir Noskow Kaufmännischer Leiter Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben Bahnhofstraße 30 15907 Lübben (Spreewald) Tel.: 03546-2779-46 Fax : 03546-2779-33 Mobil : : 0151-68806-500 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> WEB: http://www.stadtwerke-luebben.de ******************************************* Anfragenr: 62656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wladimir Noskow << Adresse entfernt >>
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Hauptzollamt Frankfurt (Oder) …
Von
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Betreff
AW: Strom- und Energiesteuer, neue Aufzeichnungspflichten für Stromversorger und Erdgaslieferer, Frist 30.03.2019 [#62656]
Datum
25. März 2019 13:00
Status
Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 25.03.2019 Sehr geehrter Herr Noskow, antragsgemäß gewähre ich Ihnen eine Fristverlängerung zur Vorlage der Unterlagen bis zum 30.04.2019. Bitte teilen Sie mir mit, ob noch weitere Auskünfte gemäß IFG von Ihnen begehrt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Wladimir Noskow
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Fristverlängerung. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns …
An Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Details
Von
Wladimir Noskow
Betreff
AW: Strom- und Energiesteuer, neue Aufzeichnungspflichten für Stromversorger und Erdgaslieferer, Frist 30.03.2019 [#62656]
Datum
25. März 2019 17:04
An
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Fristverlängerung. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie uns Ihre Erwartungen auf die Unterlagen z.B. den Umfang, Detaillierungsgrad, Musterausdruck, Verfahrensdokumentation, etc. kurz schildern könnten. Vielleicht könnten Sie uns jemanden empfehlen, der bereits es gut umgesetzt hat und mit dem wir uns darüber austauschen könnten. Mit freundlichen Grüßen Wladimir Noskow Anfragenr: 62656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wladimir Noskow << Adresse entfernt >>