Strom- und Heizkostenabrechnung Sozialamt / Jobcenter
In einer E-Mail an die MdB Jamila Schäfer vom 26.01.2023 erklärt die Stadt München folgendes:
"Von unserer bisherigen Vorgehensweise, dass bei Strom- und Heizkostenabrechnungen nur der saldierte Nettobetrag bei der Berechnung berücksichtigt wird, rücken wir nach erneuter rechtlicher Prüfung ab"
Bitte senden Sie mir die Grundlage zu, auf der die bisherige – nunmehr offenbar nicht mehr verfolgte – Vorgehensweise, die Strom- und Heizkostenabrechnung zu saldieren, basiert. Bitte teilen Sie mit, ob es hierfür eine schriftliche Weisung oder Empfehlung oder ähnliche Mitteilung an die Mitarbeiter/innen des Sozialamtes und/oder des Jobcenter gab und senden Sie mir diese zu.
Weiterhin bitte ich um Mitteilung, ob es – nach Abrücken – eine neue Weisungslage gibt und wie diese lautet.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Februar 2023
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3. März 2023
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