Strom- und Heizkostenabrechnung Sozialamt / Jobcenter

In einer E-Mail an die MdB Jamila Schäfer vom 26.01.2023 erklärt die Stadt München folgendes:

"Von unserer bisherigen Vorgehensweise, dass bei Strom- und Heizkostenabrechnungen nur der saldierte Nettobetrag bei der Berechnung berücksichtigt wird, rücken wir nach erneuter rechtlicher Prüfung ab"

Bitte senden Sie mir die Grundlage zu, auf der die bisherige – nunmehr offenbar nicht mehr verfolgte – Vorgehensweise, die Strom- und Heizkostenabrechnung zu saldieren, basiert. Bitte teilen Sie mit, ob es hierfür eine schriftliche Weisung oder Empfehlung oder ähnliche Mitteilung an die Mitarbeiter/innen des Sozialamtes und/oder des Jobcenter gab und senden Sie mir diese zu.

Weiterhin bitte ich um Mitteilung, ob es – nach Abrücken – eine neue Weisungslage gibt und wie diese lautet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    3. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strom- und Heizkostenabrechnung Sozialamt / Jobcenter [#269208]
Datum
1. Februar 2023 13:24
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer E-Mail an die MdB Jamila Schäfer vom 26.01.2023 erklärt die Stadt München folgendes: "Von unserer bisherigen Vorgehensweise, dass bei Strom- und Heizkostenabrechnungen nur der saldierte Nettobetrag bei der Berechnung berücksichtigt wird, rücken wir nach erneuter rechtlicher Prüfung ab" Bitte senden Sie mir die Grundlage zu, auf der die bisherige – nunmehr offenbar nicht mehr verfolgte – Vorgehensweise, die Strom- und Heizkostenabrechnung zu saldieren, basiert. Bitte teilen Sie mit, ob es hierfür eine schriftliche Weisung oder Empfehlung oder ähnliche Mitteilung an die Mitarbeiter/innen des Sozialamtes und/oder des Jobcenter gab und senden Sie mir diese zu. Weiterhin bitte ich um Mitteilung, ob es – nach Abrücken – eine neue Weisungslage gibt und wie diese lautet.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269208/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Refe…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Strom- und Heizkostenabrechnung Sozialamt / Jobcenter [#269208]
Datum
2. Februar 2023 12:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
#269208 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit fr…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#269208
Datum
20. Februar 2023 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #269208 [#269208] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Erläuterungen vom 20.2.2…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #269208 [#269208]
Datum
31. März 2023 21:09
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Erläuterungen vom 20.2.2023. Ich halte dennoch an meinem ursprünglichen Antrag fest und bitte Sie erneut gemäß § 1 Abs. 1 IFS um Übersendung der bisherigen Arbeitsanweisungen, nach denen eine Saldierung von Strom- und Heizkostenabrechnung vorgenommen wurde. Ein Ausnahmetatbestand, der einem Informationszugang entgegenstehen würde, ist nicht ersichtlich. _ Mit freundlichen Grüßen, Helena << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269208/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
#269208 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit fr…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#269208
Datum
28. April 2023 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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